Siebte Satzung zur �nderung der Promotionsordnung

der Juristischen Fakult�t der Universit�t Regensburg

Vom 10. Mai 2005

 

Aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen Hochschulgesetzes erl�sst die Universit�t Regensburg folgende �nderungssatzung:

 

� 1

Die Promotionsordnung der Juristischen Fakult�t der Universit�t Regensburg vom 31. Oktober 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1978 (KMBl II S. 157), zuletzt ge�ndert durch Satzung vom 07. Oktober 2002 (KWMBl II 2003 S. 1478), wird wie folgt ge�ndert:

1. � 4 Abs. 2 wird wie folgt ge�ndert:
a) In Satz 1 wird das Wort "gut" durch das Wort "vollbefriedigend" ersetzt.
b) In Satz 2 wird das Wort "gut" durch das Wort "vollbefriedigend" ersetzt.

2. In � 12 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort "drei" durch die Worte "mindestens zwei" ersetzt.

3. � 18 erh�lt folgende Fassung: "F�r die R�cknahme des Doktorgrades gelten die allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften."

 

� 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universit�t Regensburg vom 27. April 2005 und der Genehmigung des Vorsitzenden des Leitungsgremiums der Universit�t Regensburg vom 10. Mai 2005.

Regensburg, den 10. Mai 2005
Universit�t Regensburg
Der Rektor

 

(Prof. Dr. Alf Zimmer)

 

Diese Satzung wurde am 10. Mai 2005 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 10. Mai 2005 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Be-kanntmachung ist daher der 10. Mai 2005.


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