Wir unterstützen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Doppelbelastung durch zeitaufwändige familiäre Verpflichtungen (Elternzeit, Pflege von Angehörigen mit Pflegegrad) und Wissenschaftlerinnen, die aufgrund von Schwangerschaft / Stillzeit nur eingeschränkt arbeiten können, durch die Finanzierung folgender Maßnahmen aus der Pauschale für Chancengleichheit:
- Unterstützungs- und Entlastungspersonal für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aufgrund zeitaufwändiger familiärer Verpflichtungen nicht in Vollzeit arbeiten können (während der Elternzeit oder Pflegezeiten):
Die betroffenen Wissenschaftler können durch eine Technikerin / einen Techniker oder durch eine studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft unterstützt werden. In der Regel wird eine 0,5-Stelle für bis zu 6 Monate oder einer Vollzeitstelle für bis zu 3 Monate aus der Pauschale für Chancengleichheit getragen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte des TRR374. - Unterstützung- und Entlastungspersonal für Wissenschaftlerinnen, die aufgrund von Schwangerschaft / Stillzeit bestimmte Arbeiten nicht ausführen können, können durch Entlastungsspersonal, in der Regel eine studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft, unterstützt werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte des TRR374.
- Technische Ausstattung für das Home-Office / mobiles Arbeiten:
Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit familiären Verpflichtungen kann zur Verbesserung der Koordination von wissenschaftlicher und familiärer Arbeit (Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen mit Pflegebedarf) eine Tätigkeit im Home-Office sinnvoll sein. Die dafür notwendige technische Ausstattung , wie z. B. Laptops oder Dockingstationen, kann aus der Pauschale für Chancengleichheit unter der Voraussetzung finanziert werden, dass entsprechende Regelungen am Arbeitsplatz der betroffenen Person zum Arbeiten im Homeoffice bzw. zum mobilen Arbeiten an der Einrichtung grundsätzlich vorhanden sind. - Finanzierung von Betreuungsmaßnahmen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und für zu pflegende Angehörige:
Betreuungsbedarf, der z.B. anläßlich einer Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, TRR-spezifischen Veranstaltungen oder notwendigen Dienstreisen auftritt, kann durch die Pauschale für Chancengleichheit unter folgenden Voraussetzungen finanziert werden:
1) die Eltern/ familären Betreuer von Pflegebedürftigen stehen aus projektspezfisichen Gründen nicht für die Betreuung zur Verfügung
2) die Betreuung geht über die ortsübliche Grundversorgung hinaus (weil Sie z.B. am Wochenende oder nach ortsüblicher Schließzeit der Einrichtung liegt)
3) die Betreuung kann anderweitig nicht finanziert werden - Kontigentsicherung von Kitaplätzen:
Über das F3G-Netzwerk beteiligt sich der TRR 374 an der Finanzierung von Kita-Belegplätzen, sofern ein TRR-spezifischer Bedarf nachweisbar ist.
Unterstützung durch Beratung, Kinder- und Ferienbetreuung sowie Unterstützung bei der Angehörigenpflege erhalten Sie ausserdem beim Familienservice der jeweiligen Universitäten (Informationen zu den jeweiligen Angeboten finden Sie über die in der Liste rechts bereitgestellten Links).
Links
- DFG: Maßnahmen zur Verwendung der Pauschale für Chancengleichheit (externer Link, öffnet neues Fenster)
- Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten im TRR 374
- Familienservice FAU und UKER (externer Link, öffnet neues Fenster)
- Familienservice UR (externer Link, öffnet neues Fenster)
- Universität zu Köln: Familie in der Hochschule (externer Link, öffnet neues Fenster)