Bei Bewerbern oder Bewerberinnen, die ihren ersten Hochschulabschluss bzw. ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden.
Dieser Nachweis ist durch Sprachkurse (Grundkurse) im Umfang von mindestens 120 Unterrichtsstunden oder durch Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erbringen.
Wird dieser Nachweis nicht zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorgelegt, erfolgt die Immatrikulation vorläufig unter der auflösenden Bedingung der Vorlage des Nachweises bis spätestens zum Ende des ersten Studienjahres.