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Aktuelles: Facebook-Urteil zum Thema Scraping

In einem Grundsatzurteil zum sog. "Scraping" hat der BGH am 18.11.2024 die Anforderungen an die Geltendmachung von immateriellem Schadensersatz nach der DSGVO konkretisiert. Demnach kann bereits der kurzzeitige Kontrollverlust über persönliche Daten einen Schaden darstellen.
Anlass der Entscheidung des BGH war die von einem Facebook-Nutzer eingelegte Revision gegen die gerichtliche Abweisung eines geltend gemachten Schadensersatzanspruchs gegen den Mutterkonzern von Facebook, das in Irland ansässige Unternehmen Meta.
Dieses BGH-Urteil führt uns vor Augen, welche Haftungsfolgen bereits ein kurzweiliger Datenverlust auf Social-Media nach sich ziehen kann und leider auch, dass der einzelne Nutzer Sozialer Medien nicht immer die Kontrolle über seine persönlichen Daten behält. 

20. Dezember 2024, von Özlem Keskin

Anfang April 2021 wurden Daten von ca. 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich verbreitet. Unbekannte Dritte hatten sich zuvor den Umstand zu Nutze gemacht, dass die Beklagte es in Abhängigkeit von den Such-Einstellungen des jeweiligen Nutzers ermöglicht, dass dessen Facebook-Profil mithilfe seiner Telefonnummer gefunden werden kann. Durch die Eingabe randomisierter Ziffernfolgen über die Kontakt-Import-Funktion wurden Telefonnummern den zugehörigen Nutzerkonten zugeordnet und die zu diesen Nutzerkonten vorhandenen öffentlichen Daten abgegriffen (sog. Scraping). (Quelle: Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs (externer Link, öffnet neues Fenster))

Wegen des Vorfalls hatte die irische Datenschutzbehörde bereits vor zwei Jahren ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro gegen Meta verhängt. Facebook-Nutzer waren bislang indes leer ausgegangen, denn die deutsche Rechtsprechung hatte ihre Schadensersatzforderungen immer abgelehnt. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden hat: Auch die User können von Meta Schadensersatz verlangen.

Dieser Fall führt erneut die Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media vor Augen. Gerade für Behörden existiert aufgrund der bestehenden gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den jeweiligen Social-Media-Betreibern ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko. 


Die aktuelle Entscheidung des BGH können Sie hier abrufen:

BGH, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24 (externer Link, öffnet neues Fenster)

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