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Wann benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?           

Auftragsverarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts bedeutet die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter/Dienstleister, im Auftrag des Verantwortlichen. Dabei wird dem Auftragsverarbeiter nicht die eigentliche Aufgabe übertragen, sondern in der Regel nur eine Hilfstätigkeit. Die konkrete Ausgestaltung des "Outsourcings" wird in einem sog. Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz: AV-V) geregelt. 

Entsprechende Formulierungshilfen und Standardvertragsklauseln der EU-Kommission stellen wir Ihnen als Vertragsmuster bereit. Falls Sie Unterstützung bei der Vertragsgestaltung brauchen, kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie!

Welche Rolle spielen technisch-organisatorische Maßnahmen?

Technisch-organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) dienen der Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit und sind ein wichtiger Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags. In der Regel werden Sie dem Vertrag als Anhang beigefügt. 

Sollte die UR als Auftragsverarbeiterin agieren, können die TOM des Rechenzentrums bei Bedarf von uns bereitgestellt werden. Setzen Sie sich hierzu gerne mit uns in Verbindung! Hier finden Sie eine Vorlage (öffnet neues Fenster)für die Dokumentation von TOMs.

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