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Drei Studierende fahren mit ihren Fahrrädern über den sommerlichen Campus der Universität Regensburg. Foto: UR/Julia Dragan
          

Sofern zwei oder mehrere Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und Mittel einer Verarbeitung personenbezogener Daten festlegen, sind sie gemäß Art. 26 DSGVO gemeinsam Verantwortliche und müssen darüber einen Vertrag schließen. Auch im medizinischen Bereich ist bei mehreren verantwortlichen Beteiligten der Abschluss eines Vertrags zur gemeinsamen Verantwortung erforderlich. Sobald mit einem Verantwortlichem in einem Drittland eine gemeinsame Verantwortung besteht, ist der Abschluss des Moduls 1 der Standardvertragsklauseln erforderlich. Nachfolgend finden Sie entsprechende Formulierungshilfen.


Vorlagen und Muster

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