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Universitätsinterne Akkreditierung 

Die Systemakkreditierung bescheinigt der Universität, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten und erhält damit das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der Konzept- und der Studiengangsevaluation für einen befristeten Zeitraum von acht Jahren selbst zu verleihen.

Die Fachevaluation der Lehramts(teil-)studiengänge wird nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens ebenfalls für die Dauer von acht Jahren zertifiziert.

Verfahren der uni-internen Akkreditierung

Konzeptevaluation - Einführung neuer Studiengänge

Die Konzeptevaluation dient der Einhaltung und Sicherung universitätsinterner Qualitätskriterien sowie der relevanten externen Anforderungen bei der Einführung neuer Studiengänge. Sie soll darüber hinaus die Studierbarkeit und Durchführbarkeit der neuen Studiengänge sicherstellen.

Die Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre i.d.F. der Änderungssatzung vom 27. Juli 2023 regelt in §5 den Geltungsbereich, den Zweck sowie die Zuständigkeiten der Konzeptevaluation. Der genaue Ablauf sowie allgemeine Grundsätze werden in der Verfahrensbeschreibung zur Einführung neuer Studiengänge beschrieben. Die Verfahrensbeschreibung steht allen Universitätsangehörigen im Intranet zur Verfügung.

Verfahrens- bzw. Prüfschritte

Begutachtung durch die Universitätsleitung
Bei der Einführung neuer Studiengänge wird der Universitätsleitung noch vor Ausarbeitung der gremienrelevanten Studiengangsdokumente eine Kurzbeschreibung des neuen Studienganges zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt. Die Universitätsleitung überprüft dabei insbesondere, ob:

  • der Studiengang in das Profil der Universität Regensburg passt,
  • der Studiengang mit den Zielen der Universität in Studium und Lehre übereinstimmt,
  • die Nachfrage nach dem Studiengang sowie der Bedarf nach Absolventen und Absolventinnen des Studienganges plausibel belegt ist und ob
  • ausreichend personelle, finanzielle und sächliche Ressourcen zur Durchführung des neuen Studienganges zur Verfügung stehen.

Die Universitätsleitung gibt anschließend eine Stellungnahme zu dem geplanten Studiengang an den Senat sowie die Studiengangsverantwortlichen ab.
 

Externe Begutachtung fachlich-inhaltlicher Kriterien
Um eine externe Einschätzung zu den fachlich-inhaltlichen Aspekten des geplanten Studiengangs zu erhalten, bindet die Fakultät eine Gruppe externer Gutachter und Gutachterinnen in das Verfahren der Konzeptevaluation ein. Die Gutachtergruppe setzt sich zusammen aus:  

  • mindestens einem fachlich einschlägigen Hochschullehrer oder einer fachlich einschlägigen Hochschullehrerin einer anderen Hochschule,
  • mindestens einem bzw. einer fachlich nahestehenden externen Studierenden sowie
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin der Berufspraxis.

Die Begutachtung erfolgt in der Regel in Form einer Begehung, die in Präsenz oder digital durchgeführt werden kann. Die externe Gutachtergruppe prüft die Studiengänge im Hinblick auf alle einschlägigen fachlich-inhaltlichen Kriterien. Die Ergebnisse der Begehung werden dokumentiert und der Gutachtergruppe zur Stellungnahme zugesandt.
 

Interne formal-rechtliche Prüfung der Studiengangsdokumente 
Die Studiengangsdokumente werden vom Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten im Hinblick auf formal-rechtliche Kriterien sowie auf Durchführbarkeit des Studiengangs geprüft. Gegebenenfalls müssen die Dokumente nochmals überarbeitet werden, bevor sie nach abschließender Prüfung durch das Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten (Ref. I/2) zur Beschlussfassung in den Gremien freigegeben werden, so dass nur rechtlich einwandfreie Dokumente den Gremien vorgelegt werden.
 

Begutachtung durch den Senat
Abschließend prüft der vom Senat eingesetzte Senatssauschuss "AG Prüfungsordnungen" die vorgelegten Studiengangsdokumente daraufhin, ob alle formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien eingehalten bzw. angemessen umgesetzt wurden, und gibt eine Beschlussempfehlung an den Senat ab. Die Ergebnisse der Prüfung des Senatsausschusses werden der Fakultät vorgelegt, um ggf. eine Stellungnahme und/oder Nachbesserungen zu ermöglichen.


Beschluss der Einführung und Akkreditierung
Nachdem die Dokumente abschließend überarbeitet wurden, werden sie dem Senat und dem Universitätsrat zum Beschluss vorgelegt und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird über die Einrichtung des Studiengangs unterrichtet. Anschließend werden die Prüfungs- und Studienordnung sowie ggf. weitere Satzungen von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten genehmigt. Mit Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten gilt der neu einzuführende Studiengang für die Dauer von acht Jahren als akkreditiert und die Universitätsleitung verleiht das Siegel des Akkreditierungsrates für akkreditierte Studiengänge.

Studiengangsevaluation - Reakkreditierung bestehender Studiengänge

Das Verfahren der Studiengangsevaluation dient nicht nur der Reakkreditierung bestehender Studiengänge, sondern auch der selbstkritischen Auseinandersetzung mit den Stärken und Schwächen sowie den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des evaluierten Studiengangs und der Studienbedingungen auf Grundlage einer breiten Datenbasis.

Die Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre i.d.F. der Änderungssatzung vom 27. Juli 2023 regelt in § 6 den Geltungsbereich, den Zweck, die Zuständigkeiten sowie den Ablauf der Studiengangsevaluation. Der genaue Ablauf und die Zuständigkeiten werden detailliert in der Verfahrensbeschreibung zur Evaluation der Studiengänge (abrufbar im Intranet) beschrieben. Als Hilfestellung für die Evaluation der Bachelor- und Masterstudiengänge steht darüber hinaus der Leitfaden für die Studiengangsevaluation (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (abrufbar im Intranet) zur Verfügung, in welchem nicht nur die allgemeinen Grundsätze und der Ablauf des Verfahrens, sondern auch die der Evaluation zugrunde liegenden Kriterien und Anforderungen beschrieben werden. 

Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Regensburg durchlaufen das Verfahren zyklisch im Abstand von acht Jahren. Durchläuft der Studiengang die Studiengangsevaluation zum ersten Mal, erfolgt diese erstmals acht Jahre nach seiner Einführung und der damit verbundenen Konzeptevaluation. Gegenstand des Verfahrens ist ein Studiengang als Ganzes oder ein Teilstudiengang. Verwandte Studiengänge bzw. Fachrichtungen können in einem Evaluationsverfahren zusammengefasst werden (Clusterevaluation). Im Falle von Kombinationsstudiengängen, die über eine Fakultät oder ein Fach hinausgehende Fächerkombinationen erlauben, setzt sich die Evaluation aus einer Fach- und einer Modellbewertung zusammen.

Für die Durchführung der Studiengangsevaluation wird auf Fakultäts- bzw. Fachbereichsebene eine fakultätsinterne Arbeitsgruppe (AG Evaluation) eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der verschiedenen Statusgruppen zusammensetzt und in der Regel vom Studiendekan bzw. der Studiendekanin geleitet wird. Bei interdisziplinären Studiengängen wird darauf geachtet, dass die beteiligten Fakultäten in der AG Evaluation angemessen vertreten sind. Die Mitglieder der AG Evaluation werden vom Fakultätsrat bestellt und sind somit von der Fakultät legitimiert, den Studiengang zu bewerten und Maßnahmen zur Weiterentwicklung zu formulieren.

Verfahrens- bzw. Prüfschritte

Rechtsprüfung
Im Zuge der Studiengangsevaluation überprüft das Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten (Ref. I/2) die Ordnungen und Modulkataloge der zu evaluierenden Studiengänge darauf hin, ob sie mit den aktuellen externen, insbesondere rechtlichen und ministeriellen Vorgaben, d.h. den formalen Kriterien aus Teil 2 der BayStudAkkV übereinstimmen. Die Ergebnisse der Rechtsprüfung werden in einem Prüfbericht dargelegt.
 

Externe Begutachtung 
Im Rahmen des Verfahrens der Studiengangsevaluation erfolgt eine Begehung durch eine externe Gruppe von Gutachtern und Gutachterinnen, die in Präsenz oder digital durchgeführt werden kann. Die externe Gutachtergruppe setzt sich zusammen aus:

  • mindestens zwei fachlich einschlägigen Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen einer anderen Hochschule,
  • mindestens einem oder einer fachlich nahestehenden externen Studierenden sowie
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin der Berufspraxis

Im Rahmen der Begehung erhält die Gutachtergruppe die Möglichkeit, mit den Mitgliedern der AG Evaluation sowie mit Vertretern und Vertreterinnen der Lehrenden und der Studierenden zu sprechen. Die Einbeziehung der Gruppe der Gutachter und Gutachterinnen dient nicht nur der Bewertung der einschlägigen fachlich-inhaltlichen Kriterien, sondern insbesondere auch der Diskussion von Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der evaluierten Studiengänge im Sinne einer kollegialen Beratung. Als Hilfestellung für die Durchführung der Begutachtung erhält die Gutachtergruppe eine Handreichung, in welcher u.a. das Verfahren der Studiengangsevaluation sowie die Rolle der Gutachter und Gutachterinnen beschrieben werden, sowie eine Checkliste, in welcher alle zu bewertenden fachlich-inhaltlichen Kriterien bzw. die relevanten Fragestellungen aufgeführt sind. Die Ergebnisse der Begutachtung werden dokumentiert und der Gutachtergruppe im Anschluss an die Begehung zur Stellungnahme zugesandt.
 

Stärken-Schwächen-Analyse
Nach Abschluss der externen Begutachtung führt die AG Evaluation – auf Grundlage der maßgeblichen, im Leitfaden für die Studiengangsevaluation definierten Kriterien und Anforderungen – eine Bewertung der zu evaluierenden Studiengänge sowie eine Stärken-Schwächen-Analyse durch und formuliert Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studiengänge und Studienbedingungen. Hierbei werden sowohl die Ergebnisse der externen Begutachtung als auch die Ergebnisse der im Zuge des Verfahrens durchgeführten Befragungen sowie die bereit gestellten statistischen Daten berücksichtigt. Die Ergebnisse des Evaluationsverfahrens werden in einem Evaluationsbericht zusammengefasst, welcher vor Weiterleitung an die Arbeitsgruppe Studium und Lehre, dem Fakultätsrat zur Freigabe vorgelegt wird.


Akkreditierungsempfehlung
Nach Freigabe durch den Fakultätsrat wird der Evaluationsbericht der fakultäts- und statusgruppenübergreifenden zentralen Arbeitsgruppe Studium und Lehre vorgelegt.Die AG Studium und Lehre wertet den Evaluationsbericht der Fakultät einschließlich der Ergebnisse der externen Begutachtung sowie den Prüfbericht des Referats für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten auf Grundlage der maßgeblichen Evaluationskriterien aus. Sie bespricht mit den Mitgliedern der AG Evaluation die Ergebnisse der Evaluation und stimmt mit ihnen die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studiengänge und der Studienbedingungen, welche in die Vereinbarung mit der Universitätsleitung aufgenommen werden sollen, ab. Die AG Studium und Lehre spricht eine Akkreditierungsempfehlung sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Studiengänge und der Studienbedingungen an die Universitätsleitung aus.


Akkreditierungsentscheidung und Siegelvergabe 
Auf Grundlage der Akkreditierungsempfehlung sowie der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Studiengänge und der Studienbedingungen der AG Studium und Lehre vereinbart die Universitätsleitung mit der jeweiligen Fakultät Maßnahmen zur Weiterentwicklung der evaluierten Studiengänge. Nach Abschluss der Vereinbarung spricht die Universitätsleitung den evaluierten Studiengängen die Akkreditierung aus und verleiht diesen das Siegel des Akkreditierungsrats für die Dauer von acht Jahren. Die Gültigkeit der Akkreditierung ist an die fristgemäße Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen geknüpft. Die Universitätsleitung unterstützt die Fakultäten bei Bedarf bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Können die Maßnahmen nicht fristgemäß umgesetzt werden, kann die Universitätsleitung auf Antrag der Fakultät mit entsprechender Begründung die Frist für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen einmalig verlängern. Können die Maßnahmen auch nach Verlängerung nicht fristgemäß umgesetzt werden, wird das Akkreditierungssiegel entzogen. In diesem Falle – sowie für den Fall, dass keine Vereinbarung zustande kommt – muss die Fakultät eine externe Programmakkreditierung durchführen lassen.

Evaluation der Lehramtsstudiengänge (Zertifizierung)

Das Verfahren der Lehramtsevaluation dient der Qualitätssicherung, Weiterentwicklung und Zertifizierung der Lehramts(teil-)studiengänge und wird vom Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung und dem Qualitätsmanagement-Team verantwortet. Die Lehramtsevaluation soll dazu beitragen, die Stärken und Schwächen der an der Universität Regensburg angebotenen Lehramts(teil-)studiengänge zu analysieren und Maßnahmen zu deren Weiterentwicklung zu identifizieren. Die Fachevaluation der Lehramts(teil-)studiengänge umfasst die Evaluation der Studienfächer des Lehramts für alle Schularten und beinhaltet daher die Bewertung der Unterrichtsfächer in den nicht vertieften Lehramtsstudiengängen, vertieft studierte Fächer im gymnasialen Lehramt, sonderpädagogische Fachrichtungen, Grund- und Mittelschulpädagogik, die Didaktikfächer, EWS-Teilfächer und Erweiterungsfächer. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird der Lehramts(teil-)studiengang für die Dauer von 8 Jahren zertifiziert.

Die Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre i.d.F. der Änderungssatzung vom 27. Juli 2023 regelt in § 6 den Geltungsbereich, den Zweck, die Zuständigkeiten sowie den Ablauf der Studiengangsevaluation. Der genaue Ablauf und die Zuständigkeiten werden detailliert in der Verfahrensbeschreibung zur Evaluation der Studiengänge (abrufbar im Intranet) beschrieben. Als Hilfestellung für die Evaluation der Bachelor- und Masterstudiengänge steht darüber hinaus der Leitfaden für die Studiengangsevaluation (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (abrufbar im Intranet) zur Verfügung, in welchem nicht nur die allgemeinen Grundsätze und der Ablauf des Verfahrens, sondern auch die der Evaluation zugrunde liegenden Kriterien und Anforderungen beschrieben werden. 

Kontakt
Annette Reichelt
Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL)
Zi. 0.00.207
Telefon: 0941 943-1567
E-Mail annette.reichelt​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des RUL (externer Link, öffnet neues Fenster).

Evaluation wesentlicher Änderungen von Studiengängen

Um sicherzustellen, dass bei wesentlichen Änderungen an bereits akkreditierten Studiengängen die Akkreditierung des Studiengangs durch die Änderung nicht beeinträchtigt wird, wurde ein spezielles Verfahren zur Evaluation bzw. Prüfung wesentlicher Änderungen etabliert. Die Evaluationsordnung regelt in § 7 den Geltungsbereich, den Zweck, die Zuständigkeiten und den Ablauf des Verfahrens „Wesentliche Änderungen akkreditierter Studiengänge“. Der genaue Ablauf des Verfahrens sowie allgemeine Grundsätze werden in der Verfahrensbeschreibung zur Änderung von Studiengängen beschrieben. Die Verfahrensbeschreibung ist allen Universitätsangehörigen im Intranet zugänglich.

Übersicht Bachelor- und Masterstudiengänge

Akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge (einschl. Akkreditierungsurkunden)



A

B

C (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

D

E

F

  • Französische Philologie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach) 
    akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde

G

H

I

K

L

M

N

O

P

R

S

V

W

Aufgehobene Bachelor- und Masterstudiengänge


Aufhebung zum WiSe 2025/26

  • Complex Condensed Materials and Soft Matter (COSOM) M.Sc.
    akkreditiert bis 01/2025, Verlängerung der Akkreditierung bis 30.09.2029

Aufhebung zum WiSe 2024/25

  • Angewandte Bewegungswissenschaften B.A. (Kombinatorischer Bachelorstudiengang)
    akkreditiert bis 12/2023, Verlängerung der Akkreditierung bis 30.09.2030
  • Deutsch-Spanische Studien B.A.
    akkreditiert bis 03/2026, Verlängerung der Akkreditierung bis 30.09.2032
  • Kulturgeschichtliche Mittelalterstudien M.A.
    akkreditiert bis 12/2023, Verlängerung der Akkreditierung bis 31.03.2029
  • Psychologie M.Sc.
    akkreditiert bis 12/2023, Verlängerung der Akkreditierung bis 30.09.2027

Aufhebung zum WiSe 2023/24

  • Interdisziplinäre Deutsch-Russisch Studien B.A.
    akkreditiert bis 09/2029
  • Polnische Philologie B.A.
    akkreditiert bis 01/2027, Akkreditierung verlängert bis 01.10.2028
  • Russische (Ostslavische) Philologie B.A.
    akkreditiert bis 01/2027, Akkreditierung verlängert bis 01.10.2028
  • Südslavische (Kroatische/Serbische) Philologie
    akkreditiert bis 01/2027, Akkreditierung verlängert bis 01.10.2028
  • Tschechische Philologie B.A.
    akkreditiert bis 01/2027, Akkreditierung verlängert bis 01.10.2028

Aufhebung zum WiSe 2022/23

  • Angewandte Bewegungswissenschaft: Motion and Mindfulness M.A., akkreditiert bis 09/2024, Akkreditierung verlängert bis 30.09.2027
  • Naturwissenschaftlich-Mathematische Bildung M.Ed., akkreditiert bis 09/2027


Aufhebung zum WiSe 2021/22

  • Internationale Volkswirtschaftslehre M.Sc., akkreditiert bis 09/2027

Externe Akkreditierung

Programmakkreditierung

Das Verfahren der Programmakkreditierung 
Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Programm-Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung. Wenn Studiengänge in einem sinnvollen und begründeten Zusammenhang stehen, kann die Akkreditierung auch im Rahmen eines gebündelten Verfahrens durchgeführt werden (Bündelakkreditierung); gleichwohl bezieht sich die Akkreditierungsentscheidung aber stets auf den einzelnen Studiengang.

Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung über die formalen Kriterien ist der Prüfbericht der Agentur, Grundlage für die Entscheidung über die fachlich-inhaltlichen Kriterien das Gutachten der Gutachtergruppe.

Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung trägt der Studiengang das Qualitätssiegel der Stiftung. Nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung und das Gutachten einschließlich der Namen der Gutachterinnen und Gutachter auf seiner Internetseite. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.

Weitere Informationen s. Akkreditierungsrat (externer Link, öffnet neues Fenster).
 

Kanonische Studiengänge
Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge (externer Link, öffnet neues Fenster) (AKAST e.V.) ist in Deutschland für die Akkreditierung kanonischer Studiengänge (wie der Studiengang Katholische Theologie Mag. Theol. an der UR) zuständig. Mit der Akkreditierung wird sichergestellt, dass diese Studiengänge den Qualitätsstandards für kirchliche Hochschulen und theologischen Studiengängen im Sinne des universalkirchlichen Hochschulrechts, seiner nationalen Anwendung und der Entwicklung des europäischen Hochschulraumes entsprechen.
 

Akkreditierungsinformationen

  • Informationen aus den Verfahren der unversitätsinternen Akkreditierung und der Programmakkreditierung werden in der Datenbank des Akkreditierungsrates veröffentlicht.
  • Die Akkreditierungsberichte der evaluierten Bachelor- und Masterstudiengänge sind Universitätsangehörigen im Intranet zugänglich.

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