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Bundesteilhabegesetz

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geändert. Ziel ist es, in mehreren Umsetzungsstufen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern.

Schwerpunkt der ersten Umsetzungsstufe, die bereits zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, war die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts und die Stärkung des Ehrenamts der Schwerbehindertenvertretung.

Ein Überblick über die Bestimmungen der zweiten Umsetzungsstufe, die zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, findet sich in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14.12.2017 | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).

Buchempfehlung

Düwell, Franz Josef und Beyer, Christoph: Das neue Recht für behinderte Beschäftigte: Inklusion am Arbeitsplatz – Bundesteilhabegesetz als Herausforderung für Vertretungen, Arbeitgeber und Anwaltschaft, 1. Aufl. 2017
Signatur in unserer Bibliothek: 31/PQ 5480 D853 | Der Volltext der Publikation kann über die Universitätsbibliothek Regensburg online aufgerufen werden (externer Link, öffnet neues Fenster)

Schwerbehinderung und Beruf: weitere Bestimmungen

Die wichtigsten Bestimmungen aus dem SGB IX sind:

  • §§ 178-179 SGB IX: Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
  • §§ 164-165 SGB IX: Rechte schwerbehinderter Menschen und Pflichten des Arbeitgebers
  • §§ 168-175 SGB IX: besonderer Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

Fachlexikon (externer Link, öffnet neues Fenster)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. stellt online ein Nachschlagewerk zu rechtlichen Grundlagen und Begriffen der beruflichen Teilhabe bereit.

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