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Haftungsausschluss und Versicherung

Haftungsausschluss

Der Freistaat Bayern, die Hochschule und dessen Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners.

Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen oder Sachschaden zugefügt wird. Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Diebstahl

Für Diebstähle kann die Universität keine Haftung übernehmen. Schließfächer befinden sich im Bereich der Umkleiden.


Versicherungsschutz

Vollimmatrikulierte Studierende der Universität Regensburg genießen bei allen Kursen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht jedoch bei der freien Sportausübung (Freies Spiel/ Freies Training).
Unfälle sind an die Landesunfallkasse zu melden.
Unfallversicherung gilt nur für die Kurse, die der Hochschulsport selbst veranstaltet. Kursangebote externer Veranstalter, z.B. Vereine, fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung.

Für Mitarbeiter/innen besteht kein gesonderter Unfallversicherungsschutz. Sie sind über die jeweilige Krankenversicherung versichert.

Unfallmeldung

Im Falle eines Unfalls von Studierenden muss dieser mittels Formular über den Hochschulsport an die Landesunfallkasse LUK gemeldet werden. Die vollständige Meldung ist im Büro Hochschulsport, Zi.Nr. 4008 abzugeben.


  1. Sportzentrum