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FAQ

Wie und wann kann ich mich zum Zusatzstudium bewerben?

Sie müssen an der Universität Regensburg für ein Lehramtsstudium an öffentlichen Schulen eingeschrieben sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Inhalten unter Anmeldung und  Termine und Fristen


Welchen Mehrwert hat der Abschluss des Zusatzstudiums für mich?

Unser Zusatzstudium ist zur persönlichen Weiterentwicklung konzipiert. Es befähigt allerdings leider nicht dazu als offizielle:r Schulpsycholog:in oder Beratungslehrer:in zu arbeiten.

 

Wo und bis wann muss ich meine Projektskizze einreichen?

Sie müssen Ihre Projektskizze unter [email protected] einreichen. Den Abgabetermin entnehmen Sie bitte den Inhalten unter Termine und Fristen


Bis wann bekomme ich Rückmeldung, ob ich zum Zusatzstudium zugelassen wurde?

Diese Informationen entnehmen Sie bitte den Inhalten unter Termine und Fristen


Wie viele Lehrveranstaltungen muss ich belegen?

Sie müssen insgesamt 6 Lehrveranstaltungen belegen (siehe Aufbau)


Wo finde ich die Lehrveranstaltungen des Zusatzstudiums?

Die Lehrveranstaltungen, die Sie sich für das PFS anrechnen lassen können, finden Sie Im Modulkatalog und vor Semesterbeginn auf SPUR.


Kann man LV aus dem Auslandssemester anrechnen?

Thematisch geeignete Lehrveranstaltungen, die Sie im Ausland absolvieren, können Sie sich für das Zusatzstudium anrechnen lassen. Da dies individuell geprüft werden muss, wenden Sie sich zuvor bitte an [email protected]


Kann ich bereits absolvierte LV für das Zusatzstudium anrechnen?

Falls Sie die Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog aufgeführt sind in Ihrem Studienverlauf schon belegt haben, können Sie diese für das Zusatzstudium anrechnen lassen. Da dies individuell geprüft werden muss, wenden Sie sich zuvor bitte an pfs@ur.de


Muss ich mich für Prüfungen anmelden?

Ob und wie Sie sich zur jeweiligen Prüfungsleistung anmelden müssen, erfahren Sie während des Semesters von Ihren Dozierenden. Bitte erfragen Sie das jeweilige Prozedere. Generell melden Sie sich zu allen Prüfungsleistungen, über FlexNow an.


In einer LV gibt es keine Note – ist das problematisch?

Nein, das ist kein Problem. Das Abschlusszertifikat des PfS ist unbenotet. Es listet jedoch die besuchten Lehrveranstaltungen mit dem Hinweis "bestanden" (bei unbenoteten Veranstaltungen) auf.


Wie kann ich das Zertifikat beantragen?

Diese Informationen entnehmen Sie bitte den Inhalten unter Antrag auf Ausstellung des Zertifikats.

Kann ich das Zusatzstudium auch in einem oder zwei Semester absolvieren?

Leider nein - da unsere Lehrveranstaltungen aufeinander aufbauen und nicht jedes Semester angeboten werden, ist dies leider nicht möglich.

Kann ich das Zusatzstudium auch zum Sommersemester starten?

Leider nein - da unsere Lehrveranstaltungen aufeinander aufbauen und nicht jedes Semester angeboten werden, ist dies leider nicht möglich.


An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Studienberatung wünschen, können Sie sich an die Koordinatorinnen des PfS wenden:

Dr. Julia Fischer, [email protected]


Regelstudienzeit: Was passiert nach drei Semestern?

Hat der Kandidat oder die Kandidatin die gemäß § 14 Abs. 1 zum erfolgreichen Ablegen des Zusatzstudiums erforderlichen Leistungspunkte nicht bis zum Ende des fünften Fachsemesters erworben, so gilt die Zertifikatsprüfung als abgelegt und erstmals nicht bestanden, es sei denn, dem oder der Studierenden wurde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine Nachfrist  gewährt (siehe §18 Prüfungsordnung).



  1. Fakultät für Humanwissenschaften
  2. Institut für Psychologie

Leitung

Dr. Julia Fischer


Kontakt:

[email protected]

Sprechstunde nach Vereinbarung