Voraussetzungen für den Master of Arts Demokratiewissenschaft sind
diese wird nachgewiesen durch einen ersten Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss im Fach Politikwissenschaft oder einem verwandten Fach und mindestens die Note 2,5. Bei Lehramtsstudierenden wird die Gesamtnote in die Beurteilung einbezogen. Zudem gelten die gleichen Kriterien wie bei Studierenden mit einem Bachelorabschluss.
Für Bewerber, die im Bachelor nicht Politikwissenschaft studiert haben: Nachweis über den erfolgreichen Besuch von mindestens 3 politikwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen (z.B. anhnad des "transcript of records")
Bewerber müssen gesicherte Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen (i.d.R. Nachweis der Hochschulreife/ Abiturzeugnis).
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihren Schulabschluss und ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Institutionen erworben haben: Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2. Information zu den notwendigen Deutschkenntnissen für das Fachstudium finden Sie hier. Sollten Sie vor Beginn des Masterstudiums zunächst für 1-3 Semester einen (gebührenpflichtigen) studienvorbereitenden Deutschkurs besuchen wollen: Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2. Informationen über die Deutschkurse und die akzeptierten Nachweise finden Sie hier.
Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang ("Bewerbung") sind für das Sommersemester bis zum 15. Februar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli an das Institut für Politikwissenschaft zu stellen.
Kann zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis nicht vorgelegt werden, erfolgt die Immatrikulation vorläufig unter der auflösenden Bedingung der Vorlage des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Ende des ersten Semesters. In diesem Fall muss dem Antrag auf Zulassung um Masterstudiengang eine vorläufige Zusammenstellung der bisherigen Leistungen (incl. Noten) eingereicht werden – gegenzeichnet durch das zuständige Prüfungssekretariat. Es müssen dabei mindestens 150 Leistungspunkte erreicht sein.
Dem Antrag bzw. der Bewerbung sind beizufügen:
Bitte fügen Sie die Unterlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch den Masterausschuss wird dem Bewerber das Ergebnis des Zulassungsverfahren schriftlich mitgeteilt.
Derzeit wird das Bewerbungsverfahren auf das Portal SPUR umgestellt. Daher ist eine übliche Bewerbung per Mail nicht mehr möglich. Wir gehen davon aus, dass ab Oktober/November 2025 Bewerbungen über SPUR für das Sommersemester 2026 möglich sind und informieren hier rechtzeitig darüber. Bitte senden Sie bis dahin keine Bewerbungen per Mail. Falls Sie uns bereits Ihre Bewerbungsunterlagen für das SoSe 2026 geschickt haben, bitten wir Sie, sich bei Freischaltung des Bewerbungsprozesses über SPUR dann darüber erneut zu bewerben.
Falls Sie Fragen zum Studiengang oder zu den Bewerbungsmodalitäten haben, können Sie sich an diese Emailadresse wenden: [email protected]
Bewerbungen von internationalen Studierenden sind willkommen. Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie unter Informationen für internationale Studierende.
Der Bewerbung von internationalen Studierenden sind folgende Dokumente beizufügen:
Die direkte Zulassung zum MA Demokratiewissenschaft für ausländische Bewerber:innen ist nur mit C1 (vgl. DSH-2) möglich. Mit einem Nachweis des Levels B2 können ausländische Bewerber:innen an der DSH-Prüfung an der Universität Regensburg teilnehmen. Zuvor muss der Prüfungsausschuss des MA Demokratiewissenschaft geprüft haben, dass die übrigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen gegeben sind. Sobald das Level C1 erfolgreich bestanden wurde, kann mit dem Studium begonnen werden. Eine vorläufige Einschreibung und das Nachreichen von Deutschkenntnissen im ersten Semester ist leider nicht möglich.
Bitte fügen Sie die Unterlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.
Die Zulassung zum Eignungsverfahren wird dem Bewerber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
Derzeit wird das Bewerbungsverfahren auf das Portal SPUR umgestellt. Daher ist eine übliche Bewerbung per Mail nicht mehr möglich. Wir gehen davon aus, dass ab Oktober/November 2025 Bewerbungen über SPUR für das Sommersemester 2026 möglich sind und informieren hier rechtzeitig darüber. Bitte senden Sie bis dahin keine Bewerbungen per Mail. Falls Sie uns bereits Ihre Bewerbungsunterlagen für das SoSe 2026 geschickt haben, bitten wir Sie, sich bei Freischaltung des Bewerbungsprozesses über SPUR dann darüber erneut zu bewerben.
Falls Sie Fragen zum Studiengang oder zu den Bewerbungsmodalitäten haben, können Sie sich an diese Emailadresse wenden: [email protected]
Weitere Informationen für internationale Studierende finden Sie auch auf der Homepage der Beratung für internationale Studierende der Universität Regensburg.