Das Arbeitsrechtsseminar im Sommersemester 2025 von Prof. Dr. Frank Maschmann fand am 2. und 3. Juni 2025 statt und drehte sich rund um die „Rechtsfragen der digitalen Arbeitswelt“. Mit der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung und den rasanten Entwicklungen rund um das Thema Künstliche Intelligenz hat das Thema eine sehr hohe arbeitsrechtliche Relevanz, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis.
So konnte für das Seminar die AUDI AG aus Ingolstadt als hochkarätiger Partner gewonnen werden, um gemeinsam die beiden Seminartage im Audi Forum im Ingolstädter Norden zu gestalten.
Zu Beginn wurden die Studierenden in einem hochmodernen Sitzungssaal im Audi Forum begrüßt von Prof. Dr. Maschmann und Jochen Haberland (Vice President Labour Relations, Fundamentals, HR Compliance). Zu jeder Zeit waren anschließend Mitarbeiter der Audi AG anwesend und lieferten zu jedem Thema direkte Einblicke in die Praxis.
Die ersten Vorträge drehten sich um Fragen der neuen Formen des Arbeitens im Home-Office. Bis zu welchem Punkt sind diese Mitarbeiter noch betriebszugehörig und gibt es ein Recht auf diese neuen Arbeitsformen, bzw. eine Pflicht, wieder ins Büro zurückzukehren? Wie verhält es sich mit der Arbeitszeiterfassung und welchen Beweiswert haben AU-Bescheinigungen im Home-Office?
Nach einer kurzen Stärkung, bestens versorgt durch das hauseigene Audi-Catering, widmete sich der Nachmittag den Fragen der Mitarbeiterüberwachung im Home-Office, der Videoüberwachung Beschäftigter im Allgemeinen und Fragen rund um Mitarbeiterportale. Anschließend wurde das große Themenfeld des neuartigen Robot-Recruitings mithilfe von KI, dem Crowdworking und der innovativen Arbeitsform der Scrum-Teams beleuchtet.
Am Ende des Tages ergriffen die Audi Mitarbeiter das Wort und stellten den Studierenden die Audi AG und ihre Organisation vor. Es wurden konkrete Ausbildungsmöglichkeiten präsentiert, um den Studenten einen direkten Einblick zu geben in die Arbeitswelt von Audi und ihren möglichen Weg in das Unternehmen.
Zum Abschluss gab es noch eine Stärkung in Form von Pizza. Anschließend bestand die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern von Audi in Kontakt zu kommen und sich auch untereinander besser kennenzulernen.
Der zweite Tag begann mit einer Werksführung durch die hochmodernen Fertigungsanlagen der Audi AG Ingolstadt, ein sehr interessanter Einblick in das Herz dieses großen Unternehmens und eine Erinnerung daran, um was sich der rechtliche Rahmen, der hier diskutiert wurde, eigentlich dreht. Alternativ konnten die Studierenden einen Einblick in die Geschichte der Audi AG erhalten, mit einer Führung durch das Audi Museum. So bot sich für die Studenten auch die Möglichkeit, im Audi Forum in den neuesten Modellen, die Audi zu bieten hat, probezusitzen.
Anschließend wurde die Vortragsreihe fortgesetzt mit Themen rund um Social Media. So wurden Fragen zu ehrverletzenden Äußerungen von Mitarbeitern auf diesen Plattformen beleuchtet, das Aufstellen von Guidelines durch den Arbeitgeber sowie die neuartige Werbeform des Corporate Influencer. Anschließende Vorträge drehten sich um die Betriebsratsaktivitäten im digitalen Betrieb, die Leistungserbringung mithilfe von Sprachmodellen sowie die Frage, ob der fortschreitende Einsatz von KI als Betriebsänderung angesehen werden kann. Den Abschluss machte das Themenfeld Privatnutzung betriebseigener IT sowie die Nutzung des privaten Handys im Betrieb.
In der anschließenden Schlussrunde erhielten alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Gedanken zum Seminar kundzutun. Prof. Dr. Maschmann und das gesamte Lehrstuhlteam rund um Frau Schober wurden hochgelobt für die großartige Organisation des Seminars.
Auch die Audi Mitarbeiter bedankten sich für die interessanten Einblicke in die vielen Themen und betonten nochmals deren hohe Praxis-Relevanz.
Julius Brunner