Zu Hauptinhalt springen

Schwerpunkt 10

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Schwerpunktbereichs 10 – Familien- und Erbrecht

Der Schwerpunktbereich 10 richtet sich an alle Studierenden der Rechtswissenschaft mit besonderem Interesse für das Familien- und Erbrecht einschließlich der internationalen Bezüge. Das Schwerpunktbereichsstudium soll Ihnen nicht nur die Möglichkeit zur Vertiefung und Erweiterung der im Hauptstudium bereits erworbenen Kenntnisse im nationalen Familien- und Erbrecht bieten, sondern widmet sich auch dem Internationalen Privatrecht (IPR), wobei hier neben den Grundlagen der Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte schwerpunktmäßig spezifisch familien- und erbrechtliche Fragestellungen beleuchtet werden.


Veranstaltungen


Vertiefung im Familien- und Erbrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Martin Löhnig, i.d.R. SoSe

Termine im SoSe 2025: folgen

Inhalte:

In der Vorlesung Vertiefung im Familien- und Erbrecht werden die praxisrelevanten Themen behandelt, die über den Pflichtfachstoff hinausgehen (insb. Eheschließung, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung, Unterhaltsrecht, Abstammungs- und Adoptionsrecht, Sorge-/Umgangsrecht), aber auch der examensrelevante Stoff vertieft (z.B. gewillkürte Erbfolge, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht). Das Familien- und Erbrecht ist in der Ersten Juristischen Staatsprüfung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 lit. d und e JAPO nur in Grundzügen Prüfungsstoff. Dennoch werden regelmäßig Klausuren gestellt, die durchaus auch Detailwissen – meist an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten – abprüfen (z.B. in den Prüfungsterminen 2022/1, 2022/2, 2023/1, 2024/1 und 2024/2).

Weiterführende Links: EXA


Internationales Familien- und Erbrecht (3 SWS)

Prof. Dr. Claudia Mayer, i.d.R. SoSe

Termine im SoSe 2025: 29.04.2025–22.07.2025, immer montags von 14:00–17:00 Uhr

Inhalte:

In der Vorlesung Internationales Familien- und Erbrecht behandeln wir die in der Praxis immer häufiger werdenden Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug. Bevor man die familien- oder erbrechtlichen Fragen in der Sache beurteilen kann, muss in solchen Fällen zunächst geklärt werden, welche Rechtsordnung überhaupt anwendbar ist. Gemäß Art. 3 EGBGB „bestimmt sich das anzuwendende Recht bei Sachverhalten mit einer Verbindung zu einem ausländischen Staat nach den Vorschriften dieses Kapitels (Internationales Privatrecht)“, also den folgenden Normen des EGBGB. Dies gilt indes nur, wenn nicht höherrangiges Europa- oder Völkerrecht die nationalen Regeln verdrängt. Deshalb behandeln wir in dieser Vorlesung auch zahlreiche Europäische Verordnungen und völkerrechtliche Verträge, die Vorschriften des IPR bzw. sog. Kollisionsnormen enthalten. 
Beispiel: Heiratet ein Franzose eine Österreicherin in Deutschland, ist gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB für die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen sowohl französisches als auch österreichisches Eheschließungsrecht anwendbar, während sich die Form der Eheschließung gemäß Art. 13 Abs. 4 EGBGB ausschließlich nach deutschem Recht richtet, sodass die (nach französischem und österreichischem Recht erforderlichen) Erklärungen der Ehegatten vor einem deutschen Standesbeamten abgegeben werden müssen (vgl. § 1310 Abs. 1 BGB), damit die Ehe formwirksam ist.

Weiterführende Links: EXA G.R.I.P.S.


Familienverfahrensrecht – FamFG (2 SWS)

Hon.Prof. Dr. Christian Seiler, i.d.R. WiSe

Termine im WiSe 2025/26: folgen

Inhalte: 

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) regelt die familiengerichtlichen Verfahren sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit (u.a. das Erbscheinsverfahren). In der Vorlesung FamFG werden Sie einen Überblick über die Grundlagen und Besonderheiten familiengerichtlicher Verfahren im Vergleich zu allgemeinen Zivilprozessen erhalten. Sehr häufig lassen sich Streitigkeiten in diesem Bereich nicht (mehr) einvernehmlich lösen. Daher ist es essenziell, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten familiengerichtlicher Verfahren zumindest in Grundzügen zu kennen. 
In der späteren beruflichen Praxis werden viele von Ihnen mit familien- und erbrechtlichen Themen befasst sein. Im Jahr 2023 wurden vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland in erster Instanz 1.046.066 Zivilsachen (mit Ausnahme der Familiensachen) erledigt – dem standen im gleichen Jahr ganze 526.694 erledigte Familiensachen vor den Amtsgerichten gegenüber. Dementsprechend ist der Fachanwaltstitel für Familien- und Erbrecht einer der häufigsten in Deutschland. Im Schwerpunktbereich 10 können Sie bereits während des Studiums erforderliches Spezialwissen erlernen.

Weiterführende Links: folgen


KÜ zu aktuellen Entwicklungen im Familien- und Erbrecht (1 SWS)

Prof. Dr. Martin Löhnig, i.d.R. Wise

Termine im WiSe 2025/26: folgen

Inhalte:

Das Familienrecht ist allgegenwärtig in der politischen Diskussion und laufend Gegenstand von gesetzgeberischen Überlegungen und Neuerungen. Auch die Gerichte bis hin zum BVerfG bilden das geltende Recht auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts laufend fort. Gelegenheit zu gemeinsamer Diskussion solch aktueller Entwicklungen und gesetzgeberischer Bestrebungen auf diesen Gebieten bietet eine Konversationsübung. Im Fokus steht hier – vor allem auch mit Blick auf die mündliche Schwerpunktprüfung – die Schulung der juristischen Argumentations- und Kommunikationsfähigkeiten.

Weiterführende Links: folgen


Wissenschaftliches Entscheidungslabor (2 SWS)

Prof. Dr. Jürgen Kühling/Prof. Dr. Thorsten Kingreen, i.d.R. WiSe

Termine im WiSe 2025/26: folgen

Inhalte:

Sowohl das Familien- als auch das Erbrecht sind im besonderen Maße durch die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen in Art. 6 GG und Art. 14 GG geprägt. Daher wird der Schwerpunktbereich 10 durch das regelmäßig von den öffentlich-rechtlichen Kollegen Kingreen und Kühling angebotene wissenschaftliche Entscheidungslabor ergänzt. 
Diese Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden, die die beiden staatsrechtlichen Vorlesungen besucht haben und an einer vertieften Diskussion aktueller verfassungsrechtlicher Entscheidungen und Streitfragen interessiert sind. Dabei weichen die Kollegen von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab und gestalten die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum in der Diskussion mit Ihnen („sokratische Methode”). Hierdurch kann vor allem auf Ihre Wünsche und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen eingegangen werden.
Die Kollegen geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet („reading assignment”) und diskutiert werden können. Auf diese Weise soll zugleich die Herangehensweise hinsichtlich vorbereitender Seminararbeiten geübt werden. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass die eigenständige Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile sowie die anschließende Einordnung derselben in vorhandene Kontexte immer wieder Probleme bereiten. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige Näherungsweise an Rechtsprobleme durch Sekundärliteratur („Anmerkungslektüre“ statt „Urteilslektüre“) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den „klassischen“ Vorlesungen oft zu kurz kommt.

Weiterführende Links: folgen


Seminare (4 SWS)

Sommersemester 2025

Die allgemeinen Ehewirkungen

Prof. Dr. Martin Löhnig

Das Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 10 und befasst sich mit der Frage, was sich heute eigentlich noch aus den einschlägigen Normen, vor allem aus der Generalklausel des § 1353 BGB, ableiten lässt.

Termine: folgen

Weiterführende Links: folgen


Seminar zur Studienarbeit: Kindschaftsrecht

Prof. Dr. Claudia Mayer und Hon.Prof. Dr. Christian Seiler

Das Seminar zur Studienarbeit richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 10 und behandelt das nationale Kindschaftsrecht und seine aktuellen Entwicklungen. Es werden nicht nur die elterliche Sorge und das Umgangsrecht für sich und im Verhältnis zueinander behandelt, sondern auch die Frage, inwieweit autonome Gestaltungsmöglichkeiten existieren und Anordnungen gegen den Willen eines Beteiligten möglich sind. Hinzukommt die Frage, welche Rechte Familienmitglieder außerhalb der Kernfamilie (z.B. Stiefelternteile) haben und wie Schutz vor häuslicher Gewalt gewährleistet werden kann. Interessierte Zuhörer sind herzlich Willkommen.

Termine: 12.6.2025, 13.00–17.00 Uhr; 13.6.2025, 9.00–12.00 Uhr; Raum: folgt

Weiterführende Links: EXA G.R.I.P.S.


Vorbereitendes Seminar im Familien- und Erbrecht

Prof. Dr. Claudia Mayer

Das Seminar richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich 10, ist aber auch für alle anderen interessierten Zuhörer offen. Die Themen werden im Rahmen der Vorbesprechung zugeteilt, im Vorfeld wird eine Themenliste mit Vorschlägen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versandt, aus denen nach eigenen Interessen ein Thema gewählt werden kann. Auch eigene Themenvorschläge können unterbreitet und in Absprache mit mir bearbeitet werden. 

Termine: Das Seminar findet verblockt an ein bis zwei Terminen statt, die noch bekanntgegeben werden. Die Vorbesprechung findet Ende Januar/Anfang Februar 2025 statt; der Vorbesprechungstermin wird rechtzeitig per Mail bekannt gegeben.

Weiterführende Links: EXA

Wintersemester 2025/26

Seminar zur Studienarbeit (Thema wird noch bekannt gegeben) 

Prof. Dr. Claudia Mayer

Beschreibung folgt 

Termine: folgen

Weiterführende Links: folgen


Vorbereitendes Seminar im Familien- und Erbrecht

Prof. Dr. Claudia Mayer

Das Seminar richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich 10, ist aber auch für alle anderen interessierten Zuhörer offen. Die Themen werden im Rahmen der Vorbesprechung zugeteilt, im Vorfeld wird eine Themenliste mit Vorschlägen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versandt, aus denen nach eigenen Interessen ein Thema gewählt werden kann. Auch eigene Themenvorschläge können unterbreitet und in Absprache mit mir bearbeitet werden. 

Termine: folgen

Weiterführende Links: folgen



Prüfungen


Seminararbeit im vorbereitenden Seminar

Im vorbereitenden Seminar üben Sie das Schreiben einer Seminararbeit unter Anleitung des Seminarleiters ein. Hier können Sie zunächst nach Ihren eigenen Interessen ein vorgeschlagenes oder selbstgewähltes, mit dem Seminarleiter abgestimmtes Thema wählen, das Sie dann in dem vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten. Sie haben die Möglichkeit, während der Bearbeitung Rücksprache mit dem Lehrstuhl zur Gliederung oder der thematischen Schwerpunktsetzung zu halten und etwaige Fragen zu stellen. Nach der Begutachtung der vorbereitenden Seminararbeit besteht die Möglichkeit, in der Sprechstunde individuelles Feedback zu erhalten.

Studienarbeit

Nachdem Sie Ihr vorbereitendes Seminar abgeschlossen haben, schreiben Sie in einem weiteren Seminar Ihre Studienarbeit. Die Oberthemen der Seminare werden vorab bekannt gegeben. Durch die Wahl des Schwerpunktseminars und des Dozenten können Sie also einen gewissen Einfluss darauf nehmen, welchem thematischen Bereich Ihre Studienarbeit zugehören wird. Anders als im vorbereitenden Seminar erhalten Sie die konkrete Aufgabenstellung durch das Prüfungsamt, das die von uns im Vorfeld eingereichten Themen zulost. Sie haben sodann vier Wochen Zeit, die Aufgabenstellung zu bearbeiten, wobei Sie zwischen verschiedenen Ausgabedaten wählen können.

Mündliche Schwerpunktprüfung

Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Inhalte der verschiedenen Schwerpunktveranstaltungen. Sie werden von zwei Prüfern jeweils ca. 10 Minuten zu den im Schwerpunktbereich behandelten Themengebieten geprüft. Wenn Sie die Veranstaltungen besucht, dort aktiv mitgearbeitet und den Stoff danach anhand der empfohlenen Literatur nachgearbeitet haben, sind Sie auf die mündliche Prüfung optimal vorbereitet.

  1. Fakultäten