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Schwerpunkt ÖWiR

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Schwerpunktbereichs 12 - Öffentliches Wirtschaftsrecht

Sie

  • interessieren sich für den wichtigen Lebensbereich der Wirtschaft?
  • haben ein Faible für das öffentliche Recht und Lust auf ein Schwerpunktstudium mit hohem wissenschaftlichem Anspruch?
  • legen Wert auf eine Schnittmenge zum Pflichtfachstoff?
  • suchen einen Schwerpunkt mit hervorragenden Berufsperspektiven?

Dann sind Sie im Schwerpunkt ÖWiR genau richtig! Wir untersuchen das öffentliche Recht der Wirtschaft. Am Beispiel dieses Lebensbereichs wiederholen wir zugleich wichtige Bereiche des Pflichtfachs: Wir rufen Europarecht und Staatsrecht in Erinnerung, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, das Sicherheits- und Ordnungsrecht. Alle wichtigen Handlungsformen kommen vor: das Parlamentsgesetz und die Rechtsverordnung, der Verwaltungsakt und der Realakt, der öffentlich-rechtliche und der zivilrechtliche Vertrag. Die Berufsperspektiven im öffentlichen Wirtschaftsrecht könnten kaum besser sein. Erste Kontakte in die Praxis können Sie direkt im Schwerpunktstudium knüpfen. Zum einen bereichern ausgewiesene Praktikerinnen und Praktiker aus ganz unterschiedlichen Bereichen die Lehre in Regensburg, sei es in der Vorlesung, sei es in Diskussionsveranstaltungen. Zum anderen können wir attraktive Exkursionen anbieten. So besuchen wir Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsverbände, Bundesministerien und Bundesgerichte.


Veranstaltungen


Öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS)

Das Öffentliche Wirtschaftsrecht regelt die wirtschaftliche Tätigkeit von Privaten, aber auch diejenige der öffentlichen Hand. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Instrumenten, Formen und Regelungen, mit denen der Staat versucht, wirtschaftliches Handeln zu ermöglichen und zu ordnen. Behandelt werden unter anderem Gewerbe- und Gaststättenrecht, Handwerksrecht, aber auch modernes Regulierungsrecht sowie das Subventionsrecht.

Öffentliches Wirtschaftsrecht liest Professor Hartmann regelmäßig im Sommersemester.


Vergaberecht (1 SWS)

Das Vergaberecht regelt die Verfahren und Grundsätze, nach denen öffentliche Aufträge vergeben werden. Es umfasst die Beschaffung von Dienstleistungen, Bauleistungen oder die Lieferung von Waren. Nach den großen Privatisierungswellen in den 1990er Jahren und durch die Anforderungen seitens des EU-Rechts rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten zumindest im Oberschwellenbereich einzuführen ist die Bedeutung des Vergaberechts immer weiter gestiegen.

Der Kurs behandelt hauptsächlich den Bereich der Oberschwellenvergabe, wie er in den §§ 97 ff. GWB niedergelegt ist. Dieser reicht von den Anwendungsvoraussetzungen des Vergaberechts über die Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Waren, Dienst- oder Bauleistungen sowie von Auftragnehmern über die Zuschlagskriterien und die Wertung bis zur Durchführung von Ausschreibungen und die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften. Darüber hinaus werden wir uns mit der nachhaltigen Beschaffung befassen. Gemeinsam mit mir werden Sie sich diese neue Rechtsmaterie durch Fälle und wissenschaftliche Artikel erarbeiten. So erschließen Sie sich nicht nur ein neues Rechtsgebiet – das Vergaberecht –, sondern vertiefen Ihre Kenntnisse der Verwaltung und des allgemeinen Verwaltungsrechts.

Vergaberecht liest Professorin Krämer-Hoppe regelmäßig im Sommersemester.


TK-Recht (2 SWS)

Das Telekommunikationsrecht ist ein modernes, facettenreiches und interdisziplinäres Rechtsgebiet mit technischen und ökonomischen Bezügen. Es kann primär dem besonderen (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht zugeordnet werden. Dabei ist die Telekommunikationsordnung zugleich Grundlage der gesamten Informationswirtschaft, woraus sich die doppelte Verortung sowohl im Schwerpunktbereich 7 „Recht der Informationsgesellschaft“ als auch im bisherigen Schwerpunktbereich 9 „Wirtschaftsrecht“ und im neuen Schwerpunktbereich 12 "Öffentliches Wirtschaftsrecht" erklärt. Die mit der stetigen technischen Entwicklung der Telekommunikation und der starken unionsrechtlichen Überformung der Telekommunikationsordnung, zuletzt durch den GIA (Gigabit Infrastructure Act) bzw. zu deutsch die Gigabit-Infrastrukturverordnung, regelmäßig einhergehenden (neuen) juristischen Fragestellungen machen dieses Rechtsgebiet sehr interessant für Jurastudierende und Studierende des LL.B. Digital Law. Vor diesem Hintergrund bietet die Vorlesung nach einer knappen Erläuterung der für das Verständnis des TK-Rechts grundlegenden technischen und ökonomischen Hintergründe sowie der unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bezüge eine Darstellung der systematischen Struktur und der inhaltlichen Grundzüge des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dabei werden auch aktuell geführte Diskussionen (z. B. „Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet“, „Novellierung des TKG“, „Frequenzvergabe“ etc.) aufgegriffen und in den rechtlichen Rahmen eingeordnet. Mit Blick auf die wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Bezüge vertieft die Vorlesung allgemeine öffentlich-rechtliche Fragestellungen etwa zu den Grundrechten oder zur Aufgabenerledigung und -verteilung im föderalen Staat und im europäischen Verbund, aber auch verwaltungsrechtliche Fragen wie beispielsweise die Reichweite von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen der Verwaltung. Eine Zusammenstellung der einschlägigen Gesetzestexte, ein Terminplan sowie eine inhaltliche Gliederung der Vorlesung werden vor Vorlesungsbeginn auf der E-Learning Plattform der Uni Regensburg („G.R.I.P.S.“) zur Verfügung gestellt. Die vorlesungsbegleitenden Unterlagen (z. B. Power-Point-Folien) werden dort ebenfalls jeweils vor Beginn der jeweiligen Vorlesungseinheit abrufbar sein. Die Vorlesung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

Telekommunikationsrecht liest Professor Kühling regelmäßig im Wintersemester.


Kolloquium Öffentliches Wirtschaftsrecht (1 SWS)

Das Kolloquium bietet eine besonders gute Gelegenheit, über das öffentliche Wirtschaftsrecht ins Gespräch zu kommen. Es findet entweder als eigene Veranstaltung in Regensburg statt oder als Exkursion (siehe unten, unter „Sonstige Veranstaltungen und Zusatzangebote“).

Das Kolloquium Öffentliches Wirtschaftsrecht bietet Professor Hartmann regelmäßig im Sommersemester an.


Recht der Wettbewerbsbeschränkungen (2 SWS)

Das Kartellrecht oder „Recht der Wettbewerbsbeschränkungen“ (im EU-Recht: „Wettbewerbsrecht“) sichert den Wettbewerb gegen Beschränkungen, die von den auf den Märkten tätigen Unternehmen ausgehen. Es ist von erheblicher Bedeutung für die gesamte Wirtschaft, denn es soll den Wettbewerb als Institution erhalten. Dazu verbietet es seine Beeinträchtigung durch Absprachen zwischen den Unternehmen und ähnliche Maßnahmen. Es verbietet z.B. Preis- und Gebietsabsprachen oder in gewissen Grenzen den Preiskampf im Einzelhandel sowie zu hohe Strom- und Gaspreise. Außerdem dient es der Kontrolle von Unternehmensfusionen.

Das Kartellrecht ist eine komplexe juristische Materie: Es lässt sich weder dem Zivilrecht noch dem Verwaltungs- oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht eindeutig zuordnen. Denn Verstöße gegen die Vorschriften des Kartellrechts werden mit Sanktionen aus allen drei Rechtsgebieten belegt, also mit Mitteln des Verwaltungs-, des Ordnungswidrigkeiten- und des Zivilrechts durchgesetzt. Die materiell-rechtlichen Normen bestehen weitgehend aus Generalklauseln, die ein unabhängiges wirtschaftliche Verhalten der Unternehmen auf den Märkten und die Existenz von Wettbewerb gewährleisten. Dabei stehen weitgehend einheitliche europäische Vorschriften (Art. 101, 102 AEUV, FusionskontrollVO) und deutsche Regelungen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). – Bezüge bestehen zum Vergaberecht für öffentliche Aufträge, das teilweise ebenfalls im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist, und zu den Beihilfenvorschriften des AEU-Vertrags, zu speziellen Regulierungen für Energie- und Telekommunikationsmärkte sowie zu den neueren Rechtsakten der Plattformregulierung.

Kartellrecht liest Professorin Bauermeister regelmäßig im Sommersemester.


Wissenschaftliches Entscheidungslabor (2 SWS)

Die Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden, die die beiden staatsrechtlichen Vorlesungen besucht haben und an einer vertieften Diskussion aktueller verfassungsrechtlicher Entscheidungen und Streitfragen interessiert sind. Sie ist Bestandteil des Schwerpunktstudiums in den Schwerpunktbereichen 2, 3 (neu), 4, 7, 8, 10, 12 (neu) und 13.
Dabei weichen wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab und gestalten die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum in der Diskussion mit Ihnen („sokratische Methode”). Hierdurch kann vor allem auf Ihre Wünsche und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen eingegangen werden.
Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet („Reading assignment”) und diskutiert werden können. Auf diese Weise soll zugleich die Herangehensweise hinsichtlich vorbereitender Seminararbeiten geübt werden. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass die eigenständige Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile sowie die anschließende Einordnung derselben in vorhandene Kontexte immer wieder Probleme bereiten. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige Näherungsweise an Rechtsprobleme durch Sekundärliteratur („Anmerkungslektüre” statt „Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den „klassischen” Vorlesungen oft zu kurz kommt. Mit Kant gilt also: „Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
Wir werden die Veranstaltung zu Beginn vorstellen und möchten dann jeweils im Wechsel einschlägige Entscheidungen mit Ihnen diskutieren. Das Material wird vor den jeweiligen Vorlesungseinheiten bereitgestellt.

Das Wissenschaftliche Entscheidungslabor bieten die Professoren Kingreen und Kühling regelmäßig sowohl im Winter- als auch im Sommersemester an.


Seminare (jeweils 2 SWS)

Sommersemester 2025

Städtebaurecht in Zeiten von Wohnungsnot, Klimawandel und Energiewende

Professor Dr. Bernd J. Hartmann
Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert

Wir diskutieren aktuelle und grundlegende Rechtsfragen des Städtebaurechts in Zeiten von Wohnungsnot, Klimawandel und der Energiewende. Eingeladen sind die Studierenden des SP 3 alt (Immobilienrecht), SP 3 neu (Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit – RRN) und des SP 12 neu (Öffentliches Wirtschaftsrecht – ÖWiR). Das Seminar kann auch außerhalb eines bestimmten Schwerpunktbereichs besucht werden. Es ist sowohl für Studienarbeiten als auch für Seminararbeiten geöffnet. Wer die beste Seminarleistung erbringt, erhält als Anerkennung eine Urkunde und ein Buch nach Wahl aus der Studienliteratur des Nomos-Verlags. Mehr zu der Auszeichnung mit dem Best Paper Award erfahren Sie im Netz (www.go.ur.de/bestpaperaward).

Termine: 14./21./28.5., 4./11./18.6.2025

Weiterführende Links: GRIPS, EXA


Sonstige Veranstaltungen und Zusatzangebote

Sommersemester 2025

Exkursion nach Leipzig

Im Sommersemester 2025 bietet der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften vom 07. Juli bis 10. Juli 2025 eine Exkursion nach Leipzig an. Uns geht es um zweierlei: Zum einen möchten wir einen Einblick in die Berufsfelder im öffentlichen Recht, die Juristinnen und Juristen offenstehen, eröffnen. Zum anderen werden wir ein besonderes Augenmerk auf das Klimaschutzrecht, Stadtplanung und seine Durchsetzung legen, vor Ort in den Kommunen, aber auch darüber hinaus. Dazu werden werden wir das Bundesverwaltungsgericht besuchen, an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen und uns mit der Architektur des Gebäudes befassen. Wir lernen die Strombörse EEX kennen, hören von der Stadt Leipzig über die Städteplanung nach den Wenden 1990 und heute, und wir sehen uns die Anwaltskanzleien Luther und Maslaton an. Dank der großzügigen Unterstützung durch die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg können wir die Reise nennenswert bezuschussen. Bitte bewerben Sie sich bis zum 9. Mai, wie in unserer Einladung beschrieben.


Sommersemester 2024

Exkursion nach Berlin

Im Sommersemester 2024 hat der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften eine Exkursion nach Potsdam und Berlin durchgeführt. Wir haben einen Einblick in Berufsfelder im öffentlichen Recht gewonnen. Zum anderen haben wir Fragen des Nachhaltigkeitsrechts behandelt. Wir durften das Bundesministerium der Justiz (BMJ), den Bundesverband der Industrie (BDI) und die Kanzlei Dombert Rechtsanwälte besuchen. Die Einzelheiten erfahren Sie in unserem Reisebericht.



Prüfungen


Seminararbeit im vorbereitenden Seminar

Die Seminararbeit fertigen Sie im Rahmen eines Seminars an. Sie legen eine schriftliche Ausarbeitung vor und stellen die Seminararbeit den Studierenden und der Seminarleitung, d.h. Ihrer Professorin oder Ihrem Professor in einem mündlichen Vortrag vor. Sie können das Thema Ihrer wissenschaftlichen Arbeit entweder aus einer Liste an Vorschlägen wählen oder es wird Ihnen (ähnlich wie bei der Studienarbeit) zugeteilt. Der genaue Modus hängt von der Seminarleitung ab und wird Ihnen im Vorfeld des jeweiligen Seminar bekanntgegeben. Wenn Sie die Studienarbeit im SP 12 – ÖWiR schreiben möchten, empfehlen wir Ihnen, auch das vorbereitende Seminar bei uns zu belegen: Die Seminararbeit ist die beste Übung für die Studienarbeit im Schwerpunkt ÖWiR.


Studienarbeit

Nachdem Sie Ihr vorbereitendes Seminar abgeschlossen haben, verfassen Sie in einem weiteren Seminar Ihre Studienarbeit. Die Studienarbeit entspricht der Seminararbeit: Im Rahmen eines Seminars erstellen Sie eine wissenschaftliche Ausarbeitung und stellen Ihre Ergebnisse mündlich vor. Nur das Thema erhalten Sie, im Unterschied zur Seminararbeit, zugeteilt: Das Fakultätsprüfungsamt lost es aus jenen Vorschlägen aus, die die Professorinnen und Professoren des SP 12 – ÖWiR eingereicht haben. Sie haben dann vier Wochen Zeit, die Aufgabenstellung zu bearbeiten, wobei Sie zwischen verschiedenen Ausgabedaten wählen können. Durch die Wahl eines bestimmten Seminars einer bestimmten Dozentin bzw. eines bestimmten Dozenten können Sie einen gewissen Einfluss darauf nehmen, aus welchem Bereich das Thema Ihrer Studienarbeit stammt.


Mündliche Schwerpunktprüfung

Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Inhalte der verschiedenen Schwerpunktvorlesungen. Dabei prüfen wir vor allem die Grundlagen. Wenn Sie die Vorlesungen besucht, dort mitgedacht und mitgemacht und den Stoff anhand der Vorlesungsunterlagen nachgearbeitet haben, sind Sie auf die mündliche Prüfung bestens vorbereitet.



Lehrkörper: das „Wir“ im ÖWiR

Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs betreuen

  • Professorin Dr. Tabea Bauermeister
  • Professor Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia) - Sprecher
  • Professor Dr. Thorsten Kingreen
  • Professorin Dr. Rike Krämer-Hoppe
  • Professor Dr. Jürgen Kühling, LL.M.

Außerdem bereichern Stimmen aus der Praxis den Schwerpunktbereich.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia)

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften


Gebäude RW(L), Zi. 2.09 lehrstuhl.hartmann(at)ur.de

Sekretariat: Karolin Kuntscher
Telefon 0941/943-2657