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Schwerpunktbereich 4

Schwerpunktbereich 4: Recht des sozialen Zusammenhalts (Sozial-, Gesundheits-, Migrations- und Antidiskriminierungsrecht)

Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M.

Dr. Cornelia Grünewald

Prof. Dr. Thorsten Kingreen

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.

Prof. Dr. Alexander Tischbirek

Schwerpunktbereich 4: Recht des sozialen Zusammenhalts
(Sozial-, Gesundheits-, Migrations- und Antidiskriminierungsrecht)

1.    Inhalt und Konzept

       Der Schwerpunktbereich 4 (SP 4) hat zwei wesentliche Anliegen:

  • Er vertieft die für das Pflichtfach notwendigen Kenntnisse im Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht. Wir achten in den Vorlesungen darauf, immer wieder Querverbindungen zu den öffentlich-rechtlichen Vorlesungen der ersten vier Semester aufzuzeigen. Auch und gerade wenn Sie noch nicht mit dem Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht „warm geworden“ sind, bieten unsere Veranstaltungen die Möglichkeit, die Bedeutung dieser Pflichtfächer in einem konkreten Referenzgebiet zu verstehen.
  • Er erweitert die Perspektiven. Das Sozialrecht, das Gesundheitsrecht, das Migrationsrecht und das Antidiskriminierungsrecht regeln gesellschaftspolitisch wichtige Fragestellungen, etwa die Verteilungsgerechtigkeit zwischen Armen und Reichen, zwischen Gesunden und Kranken und zwischen Menschen, die hier leben, und solchen, die einwandern. Jeweils legen wir dabei Wert auf die übergeordnete Fragestellung, wie das Recht sozialen Zusammenhalt gewährleistet. Wir eröffnen auch Perspektiven für die vielfältigen Berufsfelder: von der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, über die anwaltliche Tätigkeit bis hin zur Arbeit in Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Deshalb ist es ein großer Vorteil, dass Frau Dr. Cornelia Grünewald, Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, die migrationsrechtliche Vorlesung verantwortet.

2.    Vorlesungen

          a)    In Ihrem ersten Schwerpunktsemester (i.d.R. das Wintersemester) hören Sie

                die Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht I. Hier geht es um die
                   Grundlagen des Sozialrechts und vor allem um die vielen Rechts-    
                   fragen, die unser Gesundheitswesen betreffen.     

Dozent: Prof. Dr. Thorsten Kingreen

                • die Vorlesung Migrationsrecht. Hier befassen Sie sich mit den zentralen
                   Fragen des Aufenthalts- und des Asylrechts.

Dozentin: Dr. Cornelia Grünewald

          b)    In Ihrem zweiten Schwerpunktsemester (i.d.R. das Sommersemester)    
                 werden angeboten:

                 die Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht II, in der es um die
                    Grundlagen des Leistungserbringungsrechts in der Krankenver-                     sicherung geht (insbesondere das Vertragsarzt- und das Kranken-                    hausrecht in den Grundzügen) geht, aber auch um das Pflegever-                    sicherungs- und das Unfallversicherungsrecht                

Dozent: Prof. Dr. Thorsten Kingreen

                 die Vorlesung Recht der Armutspolitik, in der es insbesondere um                     steuerfinanzierten Mindestsicherungsleistungen der SGB II, IX und
                    XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes geht. Als Hintergrund        
                    werden zugleich Einblicke in die Systematik von SGB III (Arbeitsförderung)
                    und VI (Alterssicherung) gegeben.

Dozent: Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M

                 • die Vorlesung Antidiskriminierungsrecht, die Ihnen mit engem Fallbezug
                    und in diskursiver Form die Rechtsfiguren der europäischen
                    Antidiskriminierungsrichtlinien, des AGG, aber auch der verfassungs-
                    rechtlichen Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
                    näherbringen will. Zugleich soll das Antidiskriminierungsrecht in seinem
                    historischen, soziologischen und philosophischen Bezügen beleuchtet
                    werden.

Dozent: Prof. Dr. Alexander Tischbirek

Von dieser Reihenfolge weichen wir bei Freisemestern minimal ab; dennoch gewährleisten wir, dass Sie alle Vorlesungen in zwei Semestern hören können. Sie können mit dem Schwerpunktbereichsstudium auch im Sommersemester beginnen. Denn in den ersten Einheiten der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht II (= Sommersemester) wird der Stoff der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht I (= Wintersemester) noch einmal kompakt wiederholt. Das ermöglicht es dann auch, der Vorlesung zum Recht der Armutspolitik zu folgen.

In den meisten dieser Vorlesungen bieten wir zudem einen besonderen Service: Wir verblocken die Veranstaltungen in der ersten Semesterhälfte, so dass sie zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch einmal komplett absolviert werden können.
 

3.     Wissenschaftliches Entscheidungslabor

        Bestandteil des Schwerpunktbereichs sind zudem die diskursiv angelegten   
        Veranstaltungen im Wissenschaftlichen Entscheidungslabor von Prof. Dr.
        Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling. Sie umfassen jeweils eine SWS
        im Wintersemester (Schwerpunkt: Verhältnis zwischen Europarecht und
        deutschem Recht) und im Sommersemester (Schwerpunkt Verfassungsrecht).
        Beide Lehrveranstaltungen schließen an die entsprechenden Veranstaltungen im
        Pflichtfach an und können daher ggfs. bereits vor dem Einstieg in das
        Schwerpunktbereichsstudium und auch mehrfach besucht werden.

        „Entscheidungslabor" heißt die Veranstaltung, da wir (aktuelle) Entscheidungen
        von Gerichten analysieren. „Wissenschaftlich" soll das Entscheidungslabor sein,
        weil es auf das wissenschaftliche Arbeiten in Seminar- und Studienarbeiten
        sowie auf die mündlichen Prüfungen vorbereiten soll. In methodischer Hinsicht
        weichen wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab
        und gestalten sie in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum
        möglichst in der Diskussion mit Ihnen („sokratische Methode”). Dabei
        berücksichtigen wir vor allem Ihre Wünschen und Schwierigkeiten bei der
        Bearbeitung von Rechtsfragen. Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen
        vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen
        durchgearbeitet („Reading assignment”) und diskutiert werden können. Dabei
        werden zugleich exemplarische Hinweise gegeben, wie ein entsprechendes
        Thema im Rahmen einer Seminararbeit oder Studienarbeit aufbereitet werden
        könnte. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass immer
        wieder Schwierigkeiten auftreten bei der eigenständigen Erfassung jüngerer
        Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile und bei der
        anschließenden Einordnung in ihren Kontext. Oftmals fehlt zudem der Mut zur 
        kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige
        Näherungsweise an Rechtsprobleme durch Sekundärliteratur
        („Anmerkungslektüre” statt „Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum
        kritischen Diskurs anregen, der in den „klassischen” Vorlesung oft zu kurz
        kommt. Mit Kant gilt also: „Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu
        bedienen!”

4.     Seminare

        Das vorbereitende Seminar kann bereits nach dem 4. Fachsemester, also vor
           Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums absolviert werden. Wenn Sie von
           dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, erhalten Sie ein Thema aus
           dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Pflichtfachvorlesungen der ersten vier
           Fachsemester.

        Sie haben in jedem Semester die Möglichkeit, Ihre Studienarbeit zu einem der
           Themen des Schwerpunkts zu schreiben. Auch in Forschungsfreisemestern
           stellen wir sicher, dass zumindest stets ein Seminar angeboten wird, in dem
           alle Interessent:innen einen Platz bekommen.

5.    Rechtspraxis

       Zu unserem Schwerpunktbereich gehören auch fakultative Praxisveranstaltungen,
       die Ihnen Einblicke in die möglichen Berufsfelder und vielleicht auch die ersten
       Kontakte vermitteln sollen. Dazu können insbesondere drei Formate gehören, die
       wir in Abhängigkeit von unseren Kapazitäten anbieten:

  1. Exkursionen (Kosten werden nach bisheriger Praxis überwiegend von der Fakultät getragen)
    • zum Sozialgericht Regensburg oder zum Landessozialgericht München (eintägig)
    • zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (eintägig)
    • zu Akteur:innen der Flüchtlingspolitik in Berlin, z.B. Bundesinnenministerium, Bundesaußenministerium, diverse NGOs (mehrtägig)
    • zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin und anderen Akteur:innen der Antidiskriminierungsarbeit auf Landes- und Bundesebene
  2. Vorträge von Praktiker:innen (oft ehemalige Studierende , für die der Besuch des SP 4 der Beginn ihrer beruflichen Karriere im Sozial-, Gesundheits-, Migrations- und Antidiskriminierungsrecht war)
  3. die Refugee Law Clinic, wo Studierende rechtliche Beratung und Unterstützung für Geflüchtete anbieten (und im Rahmen der Strategic Litigation Unit auch an Gerichtsverfahren gesteigerter Tragweite mitarbeiten).

6.   Noch Fragen?

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne per Mail an uns ([email protected]; cornelia.grü[email protected]; thorsten.[email protected] oder [email protected])


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Öffentliches Recht