Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M.
Dr. Cornelia Grünewald
Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.
Prof. Dr. Alexander Tischbirek
Schwerpunktbereich 4: Recht des sozialen Zusammenhalts
(Sozial-, Gesundheits-, Migrations- und Antidiskriminierungsrecht)
1. Inhalt und Konzept
Der Schwerpunktbereich 4 (SP 4) hat zwei wesentliche Anliegen:
2. Vorlesungen
a) In Ihrem ersten Schwerpunktsemester (i.d.R. das Wintersemester) hören Sie
• die Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht I. Hier geht es um die
Grundlagen des Sozialrechts und vor allem um die vielen Rechts-
fragen, die unser Gesundheitswesen betreffen.
Dozent: Prof. Dr. Thorsten Kingreen
• die Vorlesung Migrationsrecht. Hier befassen Sie sich mit den zentralen
Fragen des Aufenthalts- und des Asylrechts.
Dozentin: Dr. Cornelia Grünewald
b) In Ihrem zweiten Schwerpunktsemester (i.d.R. das Sommersemester)
werden angeboten:
• die Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht II, in der es um die
Grundlagen des Leistungserbringungsrechts in der Krankenver- sicherung geht (insbesondere das Vertragsarzt- und das Kranken- hausrecht in den Grundzügen) geht, aber auch um das Pflegever- sicherungs- und das Unfallversicherungsrecht
Dozent: Prof. Dr. Thorsten Kingreen
• die Vorlesung Recht der Armutspolitik, in der es insbesondere um steuerfinanzierten Mindestsicherungsleistungen der SGB II, IX und
XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes geht. Als Hintergrund
werden zugleich Einblicke in die Systematik von SGB III (Arbeitsförderung)
und VI (Alterssicherung) gegeben.
Dozent: Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M
• die Vorlesung Antidiskriminierungsrecht, die Ihnen mit engem Fallbezug
und in diskursiver Form die Rechtsfiguren der europäischen
Antidiskriminierungsrichtlinien, des AGG, aber auch der verfassungs-
rechtlichen Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
näherbringen will. Zugleich soll das Antidiskriminierungsrecht in seinem
historischen, soziologischen und philosophischen Bezügen beleuchtet
werden.
Dozent: Prof. Dr. Alexander Tischbirek
Von dieser Reihenfolge weichen wir bei Freisemestern minimal ab; dennoch gewährleisten wir, dass Sie alle Vorlesungen in zwei Semestern hören können. Sie können mit dem Schwerpunktbereichsstudium auch im Sommersemester beginnen. Denn in den ersten Einheiten der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht II (= Sommersemester) wird der Stoff der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht I (= Wintersemester) noch einmal kompakt wiederholt. Das ermöglicht es dann auch, der Vorlesung zum Recht der Armutspolitik zu folgen.
In den meisten dieser Vorlesungen bieten wir zudem einen besonderen Service: Wir verblocken die Veranstaltungen in der ersten Semesterhälfte, so dass sie zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch einmal komplett absolviert werden können.
3. Wissenschaftliches Entscheidungslabor
Bestandteil des Schwerpunktbereichs sind zudem die diskursiv angelegten
Veranstaltungen im Wissenschaftlichen Entscheidungslabor von Prof. Dr.
Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling. Sie umfassen jeweils eine SWS
im Wintersemester (Schwerpunkt: Verhältnis zwischen Europarecht und
deutschem Recht) und im Sommersemester (Schwerpunkt Verfassungsrecht).
Beide Lehrveranstaltungen schließen an die entsprechenden Veranstaltungen im
Pflichtfach an und können daher ggfs. bereits vor dem Einstieg in das
Schwerpunktbereichsstudium und auch mehrfach besucht werden.
„Entscheidungslabor" heißt die Veranstaltung, da wir (aktuelle) Entscheidungen
von Gerichten analysieren. „Wissenschaftlich" soll das Entscheidungslabor sein,
weil es auf das wissenschaftliche Arbeiten in Seminar- und Studienarbeiten
sowie auf die mündlichen Prüfungen vorbereiten soll. In methodischer Hinsicht
weichen wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab
und gestalten sie in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum
möglichst in der Diskussion mit Ihnen („sokratische Methode”). Dabei
berücksichtigen wir vor allem Ihre Wünschen und Schwierigkeiten bei der
Bearbeitung von Rechtsfragen. Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen
vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen
durchgearbeitet („Reading assignment”) und diskutiert werden können. Dabei
werden zugleich exemplarische Hinweise gegeben, wie ein entsprechendes
Thema im Rahmen einer Seminararbeit oder Studienarbeit aufbereitet werden
könnte. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass immer
wieder Schwierigkeiten auftreten bei der eigenständigen Erfassung jüngerer
Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile und bei der
anschließenden Einordnung in ihren Kontext. Oftmals fehlt zudem der Mut zur
kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige
Näherungsweise an Rechtsprobleme durch Sekundärliteratur
(„Anmerkungslektüre” statt „Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum
kritischen Diskurs anregen, der in den „klassischen” Vorlesung oft zu kurz
kommt. Mit Kant gilt also: „Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu
bedienen!”
4. Seminare
• Das vorbereitende Seminar kann bereits nach dem 4. Fachsemester, also vor
Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums absolviert werden. Wenn Sie von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, erhalten Sie ein Thema aus
dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Pflichtfachvorlesungen der ersten vier
Fachsemester.
• Sie haben in jedem Semester die Möglichkeit, Ihre Studienarbeit zu einem der
Themen des Schwerpunkts zu schreiben. Auch in Forschungsfreisemestern
stellen wir sicher, dass zumindest stets ein Seminar angeboten wird, in dem
alle Interessent:innen einen Platz bekommen.
5. Rechtspraxis
Zu unserem Schwerpunktbereich gehören auch fakultative Praxisveranstaltungen,
die Ihnen Einblicke in die möglichen Berufsfelder und vielleicht auch die ersten
Kontakte vermitteln sollen. Dazu können insbesondere drei Formate gehören, die
wir in Abhängigkeit von unseren Kapazitäten anbieten:
6. Noch Fragen?
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne per Mail an uns ([email protected]; cornelia.grü[email protected]; thorsten.[email protected] oder [email protected])