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Schwerpunkt 7 Recht der Informationsgesellschaft

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Schwerpunktbereichs 7 – Recht der Informationsgesellschaft

Der Schwerpunkt „Recht der Informationsgesellschaft“ konzentriert sich auf das Zivil-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, weist aber auch Bezüge zum Unions- und Völkerrecht auf. In einer modernen, schnelllebigen Gesellschaft ist die Bedeutung des Informationsrechts kaum zu überschätzen, was diesen Schwerpunkt besonders zukunftssicher macht. Die hohe Praxisrelevanz zeigt sich darin, dass viele Kanzleien über entsprechende Practice Groups verfügen, die sich auf Informationsrecht spezialisieren. Nach der juristischen Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich als Fachanwalt/anwältin für IT-Recht zu spezialisieren. Des Weiteren bietet die wertvolle Pflichtfachvertiefung auch die Möglichkeit, in anderen Rechtsbereichen tätig zu werden und mit besonderem Wissen zu punkten. Im Rahmen des Schwerpunkts besteht außerdem die Gelegenheit, an Praxisworkshops teilzunehmen, um erste praktische Erfahrungen zu sammeln. Der Schwerpunkt wird durch spannende Exkursionen abgerundet, die das Verständnis des juristischen Arbeitens fördern. In der Vergangenheit besuchten Schwerpunktteilnehmer/innen namenhafte Institutionen und Unternehmen wie die EU-Kommission, Pro Sieben Sat1, O2, Google oder die SZ. Dadurch konnten sie praktische Einblicke in unterschiedliche Arbeitsfelder gewinnen.


Veranstaltungen


Vorlesung und Konversationsübung Medienrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Anna K. Bernzen und Prof. Dr. Alexander Tischbirek, in der Regel SoSe

Termine im SoSe 2025

24.04.2025 – 24.07.2025, immer donnerstags von 12:00-14:00 Uhr c.t.

(Ausfalltermine: 01.05.2025, 29.05.2025, 19.06.2025)

Inhalte

Rundfunk und Presse sind von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren einer freiheitlichen Demokratie. Doch auch Nutzer:innen (sozialer) Medien selbst, Plattformbetreiber und andere Telemedienanbieter spielen eine immer größere Rolle im öffentlichen Meinungsbildungsprozess. In der Vorlesung „Medienrecht“ wird zunächst der verfassungs- und menschenrechtliche Rahmen aufgezeigt, in dem sich all diese Akteure bewegen. Anschließend werden mit dem Medienstaatsvertrag und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag exemplarisch zwei einfachgesetzliche Rechtsakte untersucht, die ihre Arbeit regulieren. Vorlesung (Prof. Dr. Anna Bernzen) und KÜ (Prof. Dr. Alexander Tischbirek) finden dabei im wöchentlichen Wechsel statt: Jeweils im Nachgang zu den einzelnen Vorlesungseinheiten wird dieses Wissen im Rahmen der begleitenden Konversationsübung angewendet und vertieft.

Ein Plan zur Vorlesung und zur Konversationsübung wird im April auf GRIPS abrufbar sein. Die Materialien zur Vorlesung und zur KÜ werden im Vorfeld der jeweiligen Stunde auf GRIPS bereitgestellt.

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Telekommunikationsrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LLM., in der Regel WiSe

Termine im WiSe 2025/2026

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Inhalte

Das Telekommunikationsrecht ist ein modernes, facettenreiches und interdisziplinäres Rechtsgebiet mit technischen und ökonomischen Bezügen. Es kann primär dem besonderen (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht zugeordnet werden. Dabei ist die Telekommunikationsordnung zugleich Grundlage der gesamten Informationswirtschaft, woraus sich die doppelte Verortung sowohl im Schwerpunktbereich 7 „Recht der Informationsgesellschaft“ als auch im bisherigen Schwerpunktbereich 9 „Wirtschaftsrecht“ und im neuen Schwerpunktbereich 12 "Öffentliches Wirtschaftsrecht" erklärt. Die mit der stetigen technischen Entwicklung der Telekommunikation und der starken unionsrechtlichen Überformung der Telekommunikationsordnung, zuletzt durch den GIA (Gigabit Infrastructure Act) bzw. zu deutsch die Gigabit-Infrastrukturverordnung, regelmäßig einhergehenden (neuen) juristischen Fragestellungen machen dieses Rechtsgebiet sehr interessant für Jurastudierende und Studierende des LL.B. Digital Law. Vor diesem Hintergrund bietet die Vorlesung nach einer knappen Erläuterung der für das Verständnis des TK-Rechts grundlegenden technischen und ökonomischen Hintergründe sowie der unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bezüge eine Darstellung der systematischen Struktur und der inhaltlichen Grundzüge des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dabei werden auch aktuell geführte Diskussionen (z. B. „Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet“, „Novellierung des TKG“, „Frequenzvergabe“ etc.) aufgegriffen und in den rechtlichen Rahmen eingeordnet. Mit Blick auf die wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Bezüge vertieft die Vorlesung allgemeine öffentlich-rechtliche Fragestellungen etwa zu den Grundrechten oder zur Aufgabenerledigung und -verteilung im föderalen Staat und im europäischen Verbund, aber auch verwaltungsrechtliche Fragen wie beispielsweise die Reichweite von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen der Verwaltung. Eine Zusammenstellung der einschlägigen Gesetzestexte, ein Terminplan sowie eine inhaltliche Gliederung der Vorlesung werden vor Vorlesungsbeginn auf der E-Learning Plattform der Uni Regensburg („G.R.I.P.S.“) zur Verfügung gestellt. Die vorlesungsbegleitenden Unterlagen (z. B. Power-Point-Folien) werden dort ebenfalls jeweils vor Beginn der jeweiligen Vorlesungseinheit abrufbar sein. Die Vorlesung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

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Intellectual Property Law / Geistiges Eigentum (2 SWS)

Prof. Dr. Anna K. Bernzen, Angebotshäufigkeit: unregelmäßig

Termine

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Inhalte

Das Recht des geistigen Eigentums beschäftigt sich mit dem Schutz sehr unterschiedlicher geistiger Leistungen: Das Patentrecht zum Beispiel schützt Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, das Urheberrecht demgegenüber Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die Vorlesung „Geistiges Eigentum“ gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Schutzrechte. Eingangs werden Grundlagen zum Schutz immaterieller Güter im Allgemeinen vermittelt. Anschließend werden der Inhalt und die Entstehungsvoraussetzungen konkreter Schutzrechte sowie Verwertungs- und Schutzmöglichkeiten der Inhaber:innen solcher Rechte behandelt. Besprochen werden technische Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Sorte und Halbleitertopografie), Kennzeichenrechte (Marke und geografische Herkunftsangabe) sowie ästhetische Schutzrechte (Urheberrecht, verwandte Schutzrechte und Design).

Ein Vorlesungsplan wird im April auf GRIPS abrufbar sein. Die Materialien zur Vorlesung können auf GRIPS im Vorfeld der jeweiligen Stunde abgerufen werden.


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Datenschutzrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M. und Dr. Manuel Klar, Angebotshäufigkeit: in der Regel SoSe

Termine

29.04.2025 – 22.07.2025, immer dienstags von 16:00 – 18:00 Uhr c. t., 27.06.2025, 10.07.2025

Inhalte

Durch die zunehmende technische Vernetzung unserer Gesellschaft steigen auch die gesellschaftliche Bedeutung und der wirtschaftliche Wert von Daten signifikant. Gleichzeitig werden wirksame Regeln zum Schutz personenbezogener Daten, also letztlich zum Schutz der Privatsphäre, immer wichtiger. Die Rechtsanwendung steht hier vor der Herausforderung, dass die Datenschutzvorgaben der technischen Entwicklung nachfolgen und einer zunehmenden Europäisierung unterworfen sind. Zudem besteht eine unübersichtliche Vielzahl von bereichsspezifischen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund liegt das Hauptaugenmerk der Vorlesung auf der Darstellung der systematischen Struktur des Datenschutzrechts.
Einen der Schwerpunkte der Vorlesung wird die seit Ende Mai 2018 in der gesamten EU geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darstellen. Doch diese eigentlich zur unionsweiten Vereinheitlichung des Datenschutzrechts gedachte Verordnung lässt einzelne Fragen offen, die jeder Mitgliedstaat selbst regeln kann beziehungsweise muss. Deshalb werden auch das diese Lücken füllende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie weitere bereichsspezifische Normen Gegenstand der Veranstaltung sein. Im Datenschutzrecht besteht auch mehrere Jahre nach der großen Reform von 2018 eine besonders spannende Situation, da vormals weitgehend national geprägtes Recht inzwischen weitgehend durch Unionsrecht abgelöst wurde und dennoch in vielen Einzelfragen noch keine hinreichende Rechtssicherheit für Datenverarbeiter besteht.
Ausgangspunkt wird jedoch zunächst eine umfassende Darstellung der grundrechtlichen Steuerungsvorgaben in der Grundrechte-Charta der EU sowie des Grundgesetzes sein. Schwerpunktmäßig wird der Fokus sodann auf der Darstellung der Grundprinzipien und der Datenschutzregelungen der Datenschutz-Grundverordnung liegen. Dabei werden aktuelle Diskussionen aufgegriffen, etwa zum Personenbezug von IP-Adressen, Big Data, dem EU-US Data Privacy Framework, dem „Recht auf Vergessenwerden” im Internet oder dem Recht auf Datenportabilität gegenüber den Betreibern sozialer Netzwerke wie Facebook. Die Besonderheiten des Gesundheitsdatenschutzrechts sowie Case Studies runden die Veranstaltung ab.

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Konversationsübung zum Recht der Informationsgesellschaft (1 SWS)

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M., Angebotshäufigkeit: unregelmäßig

Termine

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Inhalte

Im Rahmen der Konversationsübung werden aktuelle Entwicklungen des öffentlichen Informationsrechts (also insbesondere des Medien-, Telekommunikations- und/oder Datenschutzrechts) diskutiert. Je nach Entwicklung wird gegebenenfalls eine aktuelle Gerichtsentscheidung zum Gegenstand einer gemeinsamen Urteilsexegese gemacht, um den argumentativen Umgang mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen zu üben. Auch sind möglicherweise Vorträge externer Gastdozenten zu aktuellen Fragestellungen Bestandteil der Veranstaltung. Hauptgegenstand der Konversationsübung ist traditionell eine Exkursion zu einem Unternehmen, das in der Praxis Berührungspunkte zu spannenden Fragen des Informationsrechts hat. Nähere Informationen zu der Exkursion und zu den Einzelterminen sowie Räumen werden noch zur Verfügung gestellt.

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Wissenschaftliches Entscheidungslabor - Verfassungsrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M., in der Regel SoSe

Termine

23.04.2025 – 23.07.2025, immer mittwochs von 14:00-16:00 Uhr

Inhalte

Die Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden, die die beiden staatsrechtlichen Vorlesungen besucht haben und an einer vertieften Diskussion aktueller verfassungsrechtlicher Entscheidungen und Streitfragen interessiert sind. Sie ist Bestandteil des Schwerpunktstudiums in den Schwerpunktbereichen 2, 3 (neu), 4, 7, 8, 10, 12 (neu) und 13.

Dabei weichen wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab und gestalten die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum in der Diskussion mit Ihnen („sokratische Methode”). Hierdurch kann vor allem auf Ihre Wünsche und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen eingegangen werden.

Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet („Reading assignment”) und diskutiert werden können. Auf diese Weise soll zugleich die Herangehensweise hinsichtlich vorbereitender Seminararbeiten geübt werden. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass die eigenständige Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile sowie die anschließende Einordnung derselben in vorhandene Kontexte immer wieder Probleme bereiten. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige Näherungsweise an Rechtsprobleme durch Sekundärliteratur („Anmerkungslektüre” statt „Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den „klassischen” Vorlesungen oft zu kurz kommt. Mit Kant gilt also: „Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
Wir werden die Veranstaltung zu Beginn vorstellen und möchten dann jeweils im Wechsel einschlägige Entscheidungen mit Ihnen diskutieren. Das Material wird vor den jeweiligen Vorlesungseinheiten bereitgestellt.

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Wissenschaftliches Entscheidungslabor – Europarecht (2 SWS)

Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M., in der Regel WiSe

Termine

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Inhalte

Die Veranstaltung ist Bestandteil des Schwerpunktstudiums und richtet sich als Pflichtvorlesung an Studierende in den Schwerpunktbereichen 2, 3 (neu), 4, 7, 8, 10, 12 (neu) und 13. Die Veranstaltung geht von der Vorlesung zum Europarecht aus und verknüpft und vertieft deren Inhalte mit weiteren Inhalten des Pflichtfachstoffs.

Sie verfolgt dabei ein zentrales inhaltliches und ein wichtiges methodisches Ziel. Inhaltlich möchten wir die Europäisierung des nationalen Rechts aufzeigen, aber auch Unterschiede im Mehrebenensystem erarbeiten. Grundlage jeder Vorlesungseinheit soll ein Referenzbeispiel sein, das die Verzahnung zwischen nationalem und europäischem Recht (unter Einschluss der Europäischen Menschenrechtskonvention) besonders deutlich macht. Das gilt besonders anschaulich für das „Recht auf Vergessen“. So zeigen die Entscheidungen um das sog. „Recht auf Vergessen(werden)“ vom Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof wie sich nationale und europäische Grundrechte wechselseitig beeinflussen. Auch die Grundfreiheiten sind als klassischer „Motor” der sogenannten negativen Harmonisierung in grundsätzlich den Mitgliedstaaten vorbehaltenen Regelungsbereichen nach wie vor relevant.

Ziel aller Einheiten ist nicht die Vermittlung punktuellen Wissens der jeweiligen Themengebiete. Vielmehr geht es darum, die für das Recht relevanten Methoden der Rechtsangleichung aufzuzeigen. Der Begriff der Harmonisierung ist dabei weit zu verstehen und erfasst Aktivitäten der Legislative (etwa in Form einer „Richtlinie”) genauso wie die wichtige Rolle der Rechtsprechung – und zwar sowohl des EuGH als auch der nationalen Gerichte – und schließlich der Exekutive. Im Vordergrund stehen grundlegende Angleichungsmechanismen einschließlich einer Reflexion der verschiedenen methodischen Konsequenzen (wie etwa die europarechtskonforme Auslegung).

„Entscheidungslabor" heißt die Veranstaltung, da wir (aktuelle) Entscheidungen von Gerichten analysieren. „Wissenschaftlich" soll das Entscheidungslabor sein, weil es auf das wissenschaftliche Arbeiten in Seminar- und Studienarbeiten vorbereiten soll.

In methodischer Hinsicht möchten wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts abweichen und die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum möglichst in der Diskussion mit Ihnen (und dabei auch vor allem Ihren Wünschen und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen) gestalten („sokratische Methode”): Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet („Reading assignment”) und diskutiert werden können. Dabei werden zugleich exemplarische Hinweise gegeben, wie ein entsprechendes Thema im Rahmen einer Seminararbeit oder Studienarbeit aufbereitet werden könnte. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass immer wieder Schwierigkeiten auftreten bei der eigenständigen Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile und bei der anschließenden Einordnung in ihren Kontext. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige Näherungsweise an Rechtsprobleme durch Sekundärliteratur („Anmerkungslektüre” statt „Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den „klassischen” Vorlesung oft zu kurz kommt. Mit Kant gilt also: „Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”

Die Veranstaltung ist nur geeignet für Studierende, die bereits die Vorlesung zum Europarecht besucht haben. Ein vorheriger Besuch der Vorlesungen im Verwaltungsrecht ist hilfreich, aber nicht erforderlich.
Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen!

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Seminare (jeweils 2 SWS)

Sommersemester 2025

"Verfassungsgerichtsbarkeit heute"

Prof. Dr. Alexander Tischbirek

Während das Bundesverfassungsgericht von allen Staatsorganen traditionell die höchste Zustimmung in der Bevölkerung genießt, steht die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Mitte der 2020er Jahre erheblich unter Druck. Dies betrifft zum einen das Verhältnis der verschiedenen Verfassungsgerichte zueinander: Das teils komplizierte Zusammenspiel von EGMR, EuGH (wenn man diese als „europäische Verfassungsgerichte“ verstehen will) und BVerfG ist vieldiskutiert. Aber auch die Landesverfassungsgerichte treten gerade im Staatsorganisationsrecht als immer selbstbewusstere Akteure neben das BVerfG. Zudem steht die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System erneut zur Diskussion, wo die Gerichte gegen neue Parlamentsmehrheiten immunisiert werden sollen und Sorge um ihre Funktionsfähigkeit besteht. Die Digitalisierung von Recht und Gesellschaft birgt neue (Verfassungs-)Rechtsprobleme; zugleich fordert sie die Verfassungsgerichte selbst zu einem internen Wandel auf. Aus zeitgeschichtlicher Perspektive lässt sich schließlich fragen, mit welchen geänderten Rahmenbedingungen die Verfassungsgerichte heute im Vergleich zu den Jahren ihrer Gründung und frühen Blüte konfrontiert sind. Diese und andere Themen bilden den Schwerpunkt des Seminars. 

Termine

09.05.2025, von 8:00-18:00 Uhr s.t.

10.05.2025, von 8:00-17:00 Uhr s.t.

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Seminar Prof. Uerpmann zu SP 4, 7, 8

Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack

Prinzipien prägen das Recht. Im Staatsorganisationsrecht studieren Sie die Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG wie Demokratie und Rechtsstaat. Dabei werden im Rechtsstaatsprinzip so unterschiedliche untergeordnete Prinzipien wie Gewaltenteilung und Vertrauensschutz verankert. Völker- und Europarecht kennen allgemeine Rechtsgrundsätze (general principles of law) als Rechtsquelle. Der EuGH hat diese Rechtsquelle namentlich genutzt, um im Wege „wertender Rechtsvergleichung“ Gemeinschaftsgrundrechte zu identifizieren. Art. 38 Abs. 1 lit. c IGH-Statut zählt „die von den Kulturvölkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze“ in einer Formulierung, die auf das Jahr 1920 zurückgeht, zu den Rechtsquellen des Völkerrechts. Ursprünglich sollten damit im Wege der Rechtsvergleichung Lücken im Völkerrecht geschlossen werden. Mittlerweile werden auch genuin völkerrechtliche allgemeine Rechtsgrundsätze diskutiert. 2023 hat die International Law Commission ihre Entwurfsartikel zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen in erster Lesung angenommen und den Staaten zur Stellungnahme zugeleitet (UN Doc. A/78/10, Rn. 36-41).
Robert Alexy hat in seiner Theorie der Grundrechte (1. Aufl. 1986/9. Aufl. 2020) eine Prinzipientheorie vorgelegt. Er begreift Grundrechte als Optimierungsgebote. Damit lassen sich Abwägungen erklären. So könnte man im Völkerrecht versuchen, souveräne Gleichheit, Gewaltverbot und Menschenrechte als Prinzipien zu begreifen und gegeneinander abzuwägen, um eine humanitäre Intervention zu rechtfertigen. Im Recht der Informationsgesellschaft geht es beispielsweise beim Schutz vor aufdringlicher Medienberichterstattung um einen klassischen Prinzipienkonflikt. Im Migrationsrecht wäre etwa an Konflikte zwischen der staatlichen Souveränität und Grenzhoheit mit den Menschenrechten von Migranten zu denken.

Jenseits der Rechtsquellenfunktion sollen Prinzipien das Recht systematisieren. So tragen englischsprachige Lehrbücher Titel wie „Principles of International Environmental Law“. Prinzipien machen das Recht zur Rechtsordnung.

Im Seminar wird es um einzelne Prinzipien und die Auflösung von Widersprüchen zwischen einzelnen Prinzipien gehen. Außerdem wird nach der Funktion von Prinzipien als Rechtsquelle und Leitideen gefragt.

Studienarbeiten werden Prinzipienfragen aus dem jeweiligen Schwerpunktbereich zum Gegenstand haben. Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen werde ich Themen vorschlagen, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen.

Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.

Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow!

Termine

29.04.2025 – 22.07.2025, immer dienstags von 18:00-20.00 Uhr s.t.

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Wintersemester 2025/2026



Prüfungen


Seminararbeit im vorbereitenden Seminar

Im vorbereitenden Seminar üben Sie unter enger Anleitung der Dozentin das Schreiben einer Seminararbeit ein. Dabei gehen wir auch bei der Themenstellung gerne so weit wie möglich auf Ihre Wünsche und Vorlieben ein, so dass Sie auch innerhalb des SP 7 nochmals konkretere thematische „Schwerpunkte“ setzen können. Wenn Sie die Studienarbeit im SP 7 schreiben wollen, empfehlen wir Ihnen, auch das vorbereitende Seminar im SP 7 zu belegen.


Studienarbeit

Nachdem Sie Ihr vorbereitendes Seminar abgeschlossen haben, schreiben Sie in einem weiteren Seminar Ihre Studienarbeit. Anders als im vorbereitenden Seminar können wir Ihnen hier nicht persönlich ein Thema geben. Stattdessen lost Ihnen das Prüfungsamt Ihre Aufgabenstellung unter den verschiedenen Themen, die wir im Vorfeld eingereicht haben, zu. Durch die Wahl des Schwerpunktseminars und des Dozenten können Sie gleichwohl einen gewissen Einfluss darauf nehmen, welchem thematischen Bereich Ihre Studienarbeit zugehören wird.


Mündliche Prüfung

Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Inhalte der verschiedenen Schwerpunktvorlesungen. Es werden dabei vor allem die Grundlagen der verschiedenen Fächer geprüft. Wenn Sie die Vorlesungen besucht und dort aktiv mitgearbeitet haben, sind Sie sehr gut auf die mündliche Prüfung vorbereitet.



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