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Seminarankündigungen

Übersicht


Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack

Vorrang des Kindeswohls

im Sommersemester 2026

für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law (SP 8); Familienrecht (SP 10), Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht/Recht des sozialen Zusammenhalts (SP 4 alt/neu), Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Pflichtfach, den LL.B. Digital Law (nur vorbereitendes Seminar) sowie andere Studiengänge.

Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) statuiert den sog. Vorrang des Kindeswohls. Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthalten keine vergleichbare Bestimmung, doch wird der Vorrang des Kindeswohls mittlerweile als allgemeiner verfassungs- und menschenrechtlicher Grundsatz angesehen, der auch GG und EMRK prägt. Im Seminar soll untersucht werden, wie dieser Grundsatz in unterschiedlichen Rechtsbereichen und namentlich im Familien-, Sozial-, Migrations- und Medienrecht zum Tragen kommt. Dabei wird es auch darum gehen, wie sich das Kindeswohl als staatlicher Entscheidungsmaßstab zum subjektiven Willen des Kindes verhält.

Im Schwerpunktbereich 8: European and International Law, lässt sich das Kindeswohl insbesondere aus der Perspektive des internationalen Menschenrechtsschutzes analysieren. Auf einer Metaebene kann aber beispielsweise auch untersucht werden, wie die KRK, die EMRK, das Unions- und das nationale Recht ineinandergreifen. Im Familienrecht (Schwerpunktbereich 10) spielt das Kindeswohl eine zentrale Rolle. Im Schwerpunktbereich 4 kommt es namentlich in der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sowie im Migrationsrecht zum Tragen. In beiden Schwerpunktbereichen soll es insbesondere auch darum gehen, wie verfassungsrechtliche Vorgaben im Fachrecht umgesetzt werden. Im Schwerpunktbereich 7: Recht der Informationsgesellschaft, und im LL.B.-Studiengang Digital Law ist namentlich an den Jugendmedienschutz zu denken. Im vorbereitenden Seminar kann das Kindeswohl insbesondere aus der Perspektive des nationalen Verfassungsrechts und seines Einflusses auf das Fachrecht betrachtet werden. Im 2. Hauptfach Öffentliches Recht sowie in B.A.- und M.A.-Studiengängen werden Menschen- und Grundrechte im Vordergrund stehen.

Studienarbeiten werden Fragen des Kindeswohls im Rahmen des jeweiligen Schwerpunktbereichs zum Gegenstand haben. Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen werde ich Themen vorschlagen, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen.

Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.

Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium und im LL.B. Digital Law erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus anderen Bachelor- oder Masterstudiengängen melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir.

Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.


Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack

Sicherheit

im Wintersemester 2025/26

für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law (SP 8); Recht des sozialen Zusammenhalts/Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht (SP 4 neu/alt), Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Pflichtfach, den LL.B. Digital Law (nur vorbereitendes Seminar) sowie andere Studiengänge.

Klimawandel, soziale Ungleichheit, gesellschaftliche Polarisierung sowie internationale Machtverschiebungen destabilisieren die Ordnung, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde. Das führt zu massiven Herausforderungen für die innere und äußere Sicherheit.

Die Wahrung und die Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sind ein Kernanliegen der Charta der Vereinten Nationen. Sicherheit ist auch ein Schlüsselbegriff des Nordatlantikvertrages. Art.  24 Abs. 2 GG knüpft an den völkerrechtlichen Sicherheitsbegriff an, indem er den Bund ermächtigt, "sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" einzuordnen.

Im internationalen Menschenrechtsschutz verbürgt beispielsweise Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein "Recht auf Freiheit und Sicherheit". Im Übrigen vermag die nationale und die öffentliche Sicherheit nach Art. 8-11 EMRK Eingriffe in Freiheitsrechte zu rechtfertigen.

In Deutschland ist die öffentliche Sicherheit ein Kernbegriff des Polizei- und Sicherheitsrechts. Auch das Grundgesetz nimmt mehrfach darauf Bezug. Im Schwerpunktbereich 7 und im Bachelorstudiengang Digital Law sind Gefahren für und Gefahren durch Telekommunikation, Medien und Digitalisierung gleichermaßen relevant. Im Schwerpunktbereich 4 kommt die soziale Sicherheit in den Blick, doch sind auch Migrationsdebatten eng mit Sicherheitsfragen verknüpft.

Im Seminar soll der Frage nachgegangen werden, was das deutsche, europäische und internationale Recht unter Sicherheit versteht und wie es Sicherheit  ermöglicht und schützt bzw. Sicherheitsfragen Raum gibt.

Studienarbeiten werden Sicherheitsfragen aus dem jeweiligen Schwerpunktbereich zum Gegenstand haben. Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen werde ich Themen vorschlagen, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen. In den juristischen Studiengängen können einzelne Themen bereits im Anschluss an die Anfängerübung im Öffentlichen Recht bearbeitet werden.

Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.

Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium und im LL.B. erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus anderen Bachelor- oder aus Masterstudiengängen sowie Austauschstudierende melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir.

Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.


  1. FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT
  2. version française

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht

Prof. Dr.

Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit

Portrait von Robert Uerpmann-Wittzack

Sekretariat

Elzbieta Bomastyk
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