Der Masterstudiengang ist für Absolventinnen und Absolventen eines geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Fachs sowie aus der Rechtswissenschaft geeignet, vorzugsweise von Studiengängen aus den Fächern der beteiligten Disziplinen. Dieser vorgehende Hochschulabschluss oder gleichwertige Abschluss muss mindestens die Note 2,5/5,5 Punkte (Jura) aufweisen. Die Aufnahme erfolgt nach einem Eignungsverfahren zum Wintersemester des jeweilig laufenden Jahres
Die Kriterien für den Zugang sind in § 4 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt, das Eignungsverfahren in Anlage 1.
In der ersten Stufe erfolgt eine Bewertung der bei der schriftlichen Bewerbung eingereichten Unterlagen, in der zweiten Stufe wird gegebenenfalls ein Auswahlgespräch durchgeführt. Jede Bewerbung wird individuell auf Eignung geprüft.
Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich im Juli bis Anfang August 2025 stattfinden - vor Ort.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2025/2026 ist der 22. Juni 2025, 23:59 Uhr. Bis dahin müssen alle Unterlagen eingegangen sein.
Juristen bewerben sich bitte ebenfalls für selbiges Datum und reichen ihre Note über die juristische Staatsprüfung nach, sobald diese vorliegt.
Eine dringend empfohlene Entscheidungshilfe zum Studium finden Sie hier.
Voraussichtlicher Ablauf im Bewerbungsverfahren:
Für ein reibungsloses Verfahren:
Bitte ändern Sie im laufenden Verfahren Ihre E-Mail-Adresse nicht!
Aus Zeit- und Haftungsgründen führt der Lehrstuhl keine einzelnen Dateien zusammen. Bitte halten Sie sich an die Anweisung Ihre Unterlagen in einer Datei einzusenden. Wir haften nicht dafür, wenn Unterlagen verloren gehen.
Andere Dateiformate außer PDF werden nicht akzeptiert!
Die Eingangsbestätigung bestätigt nur den Erhalt Ihrer Unterlagen. Sie bestätigt nicht die Korrektheit und Vollständigkeit und stellt keine inhaltliche Prüfung dar.
Der Lehrstuhl nimmt keine Vorprüfungen vor! Das heißt, Sie werden nicht informiert, wenn Ihre Bewerbungsunterlagen inkorrekt oder unvollständig sind. Sie sind angehalten Ihre Bewerbungsunterlagen nach unseren Vorgaben einzureichen. Ein Nachreichen von Dokumenten nach dem 22.06. ist nicht möglich.
Internationale Bewerbende ("Bildungsausländer") müssen sich an die Vorgaben für Internationale Bewerbungen halten. Auch Bewerber und Bewerberinnen aus dem deutschsprachigen Ausland müssen nach diesen Vorgaben Ihre Bewerbung einreichen.
Fragen richten Sie bitte an:
Tabea Ding, M.A. [email protected] 0941 943 2618