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Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen

Der Masterstudiengang ist für Absolventinnen und Absolventen eines geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Fachs sowie aus der Rechtswissenschaft geeignet, vorzugsweise von Studiengängen aus den Fächern der beteiligten Disziplinen. Dieser vorgehende Hochschulabschluss oder gleichwertige Abschluss muss mindestens die Note 2,5/5,5 Punkte (Jura) aufweisen. Die Aufnahme erfolgt nach einem Eignungsverfahren zum Wintersemester des jeweilig laufenden Jahres


Eignungsverfahren

Die Kriterien für den Zugang sind in § 4 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt, das Eignungsverfahren in Anlage 1.

In der ersten Stufe erfolgt eine Bewertung der bei der schriftlichen Bewerbung eingereichten Unterlagen, in der zweiten Stufe wird gegebenenfalls ein Auswahlgespräch durchgeführt. Jede Bewerbung wird individuell auf Eignung geprüft. 

Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich im Juli bis Anfang August 2025 stattfinden - vor Ort.


Bewerbungsfrist

Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2025/2026 ist der 22. Juni 2025, 23:59 Uhr. Bis dahin müssen alle Unterlagen eingegangen sein.

Juristen bewerben sich bitte ebenfalls für selbiges Datum und reichen ihre Note über die juristische Staatsprüfung nach, sobald diese vorliegt.

Eine dringend empfohlene Entscheidungshilfe zum Studium finden Sie hier.


Wichtige Informationen!

Voraussichtlicher Ablauf im Bewerbungsverfahren:

  1. Sie müssen Ihre Bewerbung in einer PDF-Datei bis zum 22.06. an das angegebene Bewerbungspostfach per E-Mail einsenden. Die Frist muss streng für sämtliche erforderliche Unterlagen eingehalten werden.
  2. Sie erhalten spätestens 2 Wochen nach Einsendung Ihrer Unterlagen eine Eingangsbestätigung über den Erhalt Ihrer Bewerbung. Die Eingangsbestätigung ist keine Prüfung auf Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
  3. Die Korrespondenz bzgl. Ihrer Bewerbung läuft über E-Mail, über die E-Mail-Adresse mit der Sie Ihre Bewerbung eingeschickt haben. Es gibt keine postalischen Bescheide mehr.
  4. Sie werden voraussichtlich innerhalb der ersten 2 Wochen nach der Deadline über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Unterlagen in Phase 1 informiert.
  5. Die Auswahlgespräche in Phase 2 des Bewerbungsverfahren finden vor Ort voraussichtlich Juli bis Anfang August 2025 statt.

Für ein reibungsloses Verfahren:

Bitte ändern Sie im laufenden Verfahren Ihre E-Mail-Adresse nicht!

Aus Zeit- und Haftungsgründen führt der Lehrstuhl keine einzelnen Dateien zusammen. Bitte halten Sie sich an die Anweisung Ihre Unterlagen in einer Datei einzusenden. Wir haften nicht dafür, wenn Unterlagen verloren gehen.

Andere Dateiformate außer PDF werden nicht akzeptiert!

Die Eingangsbestätigung bestätigt nur den Erhalt Ihrer Unterlagen. Sie bestätigt nicht die Korrektheit und Vollständigkeit und stellt keine inhaltliche Prüfung dar.

Der Lehrstuhl nimmt keine Vorprüfungen vor! Das heißt, Sie werden nicht informiert, wenn Ihre Bewerbungsunterlagen inkorrekt oder unvollständig sind. Sie sind angehalten Ihre Bewerbungsunterlagen nach unseren Vorgaben einzureichen. Ein Nachreichen von Dokumenten nach dem 22.06. ist nicht möglich.

Internationale Bewerbende ("Bildungsausländer") müssen sich an die Vorgaben für Internationale Bewerbungen halten. Auch Bewerber und Bewerberinnen aus dem deutschsprachigen Ausland müssen nach diesen Vorgaben Ihre Bewerbung einreichen.

Fragen richten Sie bitte an:

Tabea Ding, M.A.                                                                                   [email protected]                                                                                                     0941 943 2618



Einzureichende Unterlagen

1. Bewerbungsformular

2.  Lebenslauf; Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein können, sollen hervorgehoben werden

3. Studiennachweise:

Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung einen offiziellen Nachweis vom Prüfungsamt über Ihre bisher erbrachten Leistungen oder das Zeugnis einschließlich Transcript of Records einreichen müssen.

Der offizielle Nachweis vom Prüfungsamt trägt entweder einen Stempel und eine Unterschrift oder ist mit einem Hinweis gekennzeichnet, dass es sich um ein elektronisch/maschinell erstelltes Dokument handelt, welches auch ohne Unterschrift und/oder Stempel gültig ist. Verifizierungslinks und -Codes sind ebenfalls mitgemeint. Anderweitige Dokumente und Bescheinigungen können wir nicht berücksichtigen.

Bachelorstudierende:

  • Zeugnis des grundständigen Studiums (Bachelorzeugnis) einschließlich Transcript of Records. Aus diesem muss der Nachweis über Studienleistung im Umfang von mind. 3 ECTS aus mind. einer der am Masterprogramm beteiligten Fächergruppen (vgl. §7 PSO) ersichtlich sein.  

oder (falls das Abschlusszeugnis im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt):

  • Nachweis vom Prüfungsamt über die bisher erbrachten Leistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS und die vorläufige Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.

Studierende der Rechtswissenschaft:

  • Prüfungsbescheinigung/ Zeugnis über die Erste Juristische Prüfung

oder (falls dieses noch nicht vorliegt):

  • Mitteilung über den schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Die Prüfungsbescheinigung/ Zeugnis über die Erste Juristische Prüfung muss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.

Auch Studierende der Rechtswissenschaft müssen eine Leistungsübersicht mit Echtheitsnachweis der Bewerbung beifügen.

4. Eine detaillierte Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen, aus der sich die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ergeben, die im Zusammenhang mit den Gegenständen des Masterstudiengangs stehen.

5. Nachweis über außerfachliche Studieninhalte und sonstige Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Inhalten des Masterstudiengangs stehen.  

6. Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER. Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein. Sollte dieser noch nicht vorliegen, so muss er bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.

Bitte scannen Sie die unterschriebenen Dokumente und Leistungsnachweise ein, verbinden diese zu einem pdf-Dokument mit dem Dateinamen: Nachname_Vorname.pdf. Senden Sie diese bis spätestens einschließlich 22. Juni 2025 an folgende E-Mail-Adresse:

[email protected]


Englischnachweise

Nach Rücksprache mit dem Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) und International Office wurden die von uns akzeptierten Englischsprachnachweise überarbeitet. Sie finden die aktualisierte Tabelle hier:

Link auf PDF-Datei


Application - International applicants

Note: If one of the documents is missing (checklist 1-9), the application will be denied.

Entry requirements

To be consided for admission to the master program you must normally hold a bachelor degree or its equivalent. The M.A. program is suitable for graduates of a humanities, social sciences or natural sciences as well as law. The minimum requirement for our master programm is a previous 2.5 Ø degree or its international equivalent. Admission is based on an admission process.

Being fluent in German is necessary. The courses are mostly held in German.


Admission process

The criteria for access are regulated in § 4 of the Examination and Study Regulations, the admission process is regulated in Annex 1. In the first step, the documents submitted in the written application will be evaluated. If necessary, a selection interview will be carried out. Each application is individually checked for suitability.

The interviews will probably take place in July and start of August 2025 at Regensburg University.


Application deadline

Application deadline for the winter semester2025/2026 is June 22, 2025 at midnight (11:59 pm). Please be aware, that all documents must be received by the office until this moment.


Documents

International applicants ("Bildungsausländer") as well as German applicants with a foreign school graduation diploma submit the following documents:

1. Application form

2. CV; the interests and achievements of the candidate that may be relevant to the study project should be highlighted

3. School graduation certificate (colored copy and certified translation of a sworn interpreter)

4. Proof of study (colored copy and certified translation of a sworn interpreter)

Bachelor degree including Transcript of Records

or

if the diploma is not available at the time of application:

evidence from the examination office about the achievements that are equivalent to the required amount of at least 150 ECTS and the provisional average mark. The diploma must be submitted by the end of the first semester of the master's program. Enrollment will be provisional in this case.

5. A detailed list of the study achievements (knowledge and competences), which are related to the subjects of the master's program,

6. Proof of extra-curricular study content and other activities related to the contents of the master's program

7. Proof of German language skills, at least B2 GER level 

Depending on your German level the preparatory German language course lasts 1-3 semesters and ends with the DSH exam. Only when you passed this exam, you can begin to study in the master's program.

8. Proof of English language skills, at least B2 GER level

9. Copy of the passport

Please scan the signed documents and proofs of achievement, create one pdf document with the file name: Lastname_Name.pdf. Please send the document by the 22th of June 2025 to this e-mail address:

[email protected]

 

Further information for international applicants can be found here.



  1. Fakultät für Rechtswissenschaft

Studiengangkoordination

Tabea Ding, M.A.

Erreichbarkeit: Di-Fr

Gebäude RW(L), Zi. 0.17
Telefon: 0941 943-2618
E-Mail: [email protected]