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Studienzuschüsse an der Universität Regensburg

Seit dem Wintersemester 2013/14 werden an der Universität Regensburg keine Studienbeiträge mehr erhoben. Die Einnahmen hieraus werden seither als sogenannte "Studienzuschüsse" aus dem Staatshaushalt kompensiert. Die Studienzuschüsse dienen zur Verbesserung der Studienbedingungen in folgenden Bereichen: 

  • Lehre
  • Studierendenservice
  • Infrastruktur

Der Senat der Universität Regensburg hat am 20.11.2024 die Anpassung der Satzung zur Verwendung und Verteilung der Studienzuschüsse beschlossen und der Präsident hat diese am 16.12.2024 genehmigt.

In der neuen Studienzuschusssatzung wird die Verteilung und Verwendung der Studienzuschüsse geregelt. Unter anderem die Verteilungsquote zwischen den Fakultäten und zentralen Organisationseinheiten und das Genehmigungsverfahren. Hinzukommend die Regulatorik bezüglich Besetzungen Planstellen/Monitoring.

Die neue Satzung ist seit 16.12.2024 in Kraft.

Als rechtliche Grundlagen zur Änderung der Satzung dienten die Bayerischen Ministerialblätter vom 15.08.2024 und  06.11.2024 (Nr. 366/ 513)  sowie das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).

-> Ministerialblatt

­ -> Ministerialblatt

-> BayHIG


Die Studienzuschusssatzung ist auf foldender Seite zu finden:
⇒www.uni-regensburg.de/rechtsgrundlagen/studium/#studienzuschuesse


Rechtliche Rahmenbedingungen

Am 24.04.2013 hat der Bayerische Landtag beschlossen, ab dem Wintersemester 2013/14 keine Studienbeiträge mehr zu erheben. Die wegfallenden Studienbeiträge werden in voller Höhe aus staatlichen Mitteln (Studienzuschüsse) kompensiert. Dabei sollen das Ziel die Verbesserung der Studienbedingungen und die Beteiligung der Studierenden beibehalten werden.

Aufgrund von Art. 9 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetztes (BayHIG) und unter Berücksichtigung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 22.07.2024, Az. L.1-H1213.2.4.0/1/5 sind die Studienzuschüsse nun Bestandteil des Hochschulvertrages der Universität Regensburg. Diesbezüglich erfolgte die regulatorische Anpassung der Satzung zur Verwendung der Studienzuschüssen.

Weitere durch das Ministerium bereitgestellte rechliche Informationen erhalten Sie unter: 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-513


Verteilung der Studienzuschüsse



  1. Studium

Studienzuschüsse

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Kontakt

Karin Metz-Brunner/

Carina Marhöfer

Telefon 0941 943-1581/7406
[email protected]