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Angebote der UR für Studierende

UR | Flexible Kinderbetreuung während Lehrveranstaltungen

Der Familienservice organisiert und finanziert stundenweise individuelle Kinderbetreuung am Campus. Studierende mit kleinen Kindern, für die keine reguläre Kinderbetreuung zur Verfügung steht, können so den Kontakt zur Universität halten und auch während der Beurlaubung einzelne Vorlesungen und Seminare besuchen. Die Betreuung ist für maximal vier Stunden pro Woche nach persönlicher Kontaktaufnahme möglich.

Diese flexible Kinderbetreuung können auch studierende Eltern mit größeren Kindern in Anspruch nehmen, damit sie Vorlesungen und Seminare besuchen können, die außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass es für dieses Angebot Anmeldefristen gibt.

Mehr Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch zur Klärung der individuellen Situation beim Familien-Service.



UR | Paten-Großeltern-Projekt

Das Paten-Großeltern-Projekt für Kinder von Studierenden gibt es seit 2008.


Die ehrenamtlichen Großeltern machen alles, was ‚normale’ Großeltern auch tun: Sie singen, lesen vor, gehen mit auf den Spielplatz, backen Plätzchen oder schieben den Kinderwagen. Im Gegenzug dazu revanchieren sich die Studentinnen und Studenten, indem sie den Paten-Großeltern im Garten helfen oder andere Kleinigkeiten für sie erledigen.

Gerade Menschen, die keine leiblichen Enkelkinder haben oder bei denen die Enkelkinder weit weg wohnen, freuen sich über den Kontakt zu Kindern. Und Studierende mit Kindern, deren eigene Familie häufig nicht in Regensburg und Umgebung lebt, können so ein generationenübergreifendes Netzwerk aufbauen.

Es geht nicht um die klassische Kinderbetreuung, sondern darum, Generationen wieder zusammenzubringen.

Die Patenomas und Patenopas sind nicht als dauerhafte Tagesbetreuung einzusetzen. Sie sind eine Ergänzung zu Tagesmutter, Kinderkrippe oder Kindergarten.

Die Paten-Großeltern sind über die Versicherung des KDFB unfallversichert. Die Paten-Großeltern und die Studierenden benötigen nur eine private Haftpflichtversicherung.

Der Familienservice steht den Paten-Großeltern und den studierenden Eltern beratend zur Seite. Regelmäßige Treffen der Paten-Großeltern schaffen Raum zum persönlichen Erfahrungsaustausch.

Die Vermittlung ist kostenfrei.

Dieses Projekt findet in Zusammenarbeit mit dem  Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), Diözesanverband Regensburg e.V.

statt. Eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche ist keine Voraussetzung.


Falls Sie als studierende Mutter oder Vater Interesse an Paten-Großeltern für Ihr Kind haben, dann melden Sie sich gerne beim Familien-Service.

Interessierte Paten-Großeltern sind immer willkommen! Bitte melden Sie sich gerne, wenn Sie überlegen, in dem ehrenamtlichen Projekt mitzuarbeiten.

Kontakt: 

Martha Hopper 
Erzieherin, Dipl. Sozialpädagogin, Mediatorin
E-Mail [email protected]
Telefon +49 941 943-2323
Verwaltungsgebäude, Zimmer 0.06

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Hier im Flyer finden Sie mehr Informationen zu dem Projekt: Flyer Paten-Großeltern für die Kinder von Studierenden (pdf-Datei, 139 KB)


UR | Familienfreundliche Studien- und Prüfungsregelungen

Richtlinien zu den familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen

Die Universität Regensburg hat am 09.05.2012 weitreichende Richtlinien zu Familienfreundliche Studien- und Prüfungsregelungen verabschiedet.

Zielgruppen: Diese Richtlinien gelten grundsätzlich

  • für Studierende mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder unter 14 Jahren,
  • für Studierende, die für nahe Angehörige als Betreuer eingesetzt sind,
  • für alle Studiengänge der UR (Ausnahmen z.B. bei staatlichen Prüfungen wie Staatsexamen sind möglich).

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen allgemein für Studierende mit Kindern gelten; für schwangere oder stillende Studentinnen gilt seit 2018 das Mutterschutzgesetz mit eigenen Regelungen.

Bitte beachten Sie auch, dass diese Richtlinien als Handlungs- und Ausführungsempfehlungen zu verstehen sind. (Rechts-)verbindliche Entscheidungen können nur in Abstimmung mit den Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfern, Leitungen von Praktikumsstellen bzw. den Prüfungsämtern und -ausschüssen getroffen werden.


Regelungsbereiche

1. Alternative Studienleistungen

Möglichkeit zur Ablegung geeigneter alternativer Studienleistungen bei erhöhtem Betreuungsaufwand (z.B. bei Krankheit oder mangels geeigneter Aufsichtsperson)

2. Verlängerte Bearbeitungszeiten

Auf Antrag angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeiten von Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten um bis zu 30 Prozent

3. Bevorzugte Wahl von Lehrveranstaltungszeiten

Bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen während der Kernzeiten, d.h. während üblicher Kinderbetreuungszeiten (8 bis 16 Uhr) im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten

4. Flexibilisierung der Praktika

Möglichkeit, im Studienplan verpflichtend vorgesehene Vollzeitpraktika entweder zu splitten oder in Teilzeit zu absolvieren im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten

5. Flexible Prüfungsterminierung

  • Kurzfristiger Prüfungsrücktritt auf formlosen Antrag (auch per E-Mail) beim zuständigen Prüfungsamt bis spätestens eine Stunde vor Prüfungsbeginn. Wichtig: Nachweis über die Betreuungsverpflichtung z.B. bei Erkrankung des Kindes ist nachzureichen!
    Erforderliche Angaben: Bezeichnung der Prüfung, Prüfer/in, Prüfungsdatum und -uhrzeit
  • Prüfungsbelastung soll in der Regel drei Prüfungen pro Woche nicht überschreiten. Daher sollen bei der Prüfungsterminierung die Belange der Studierenden mit Betreuungsverpflichtungen besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten soll sowohl eine bevorzugte Wahl des Prüfungstermins innerhalb des regulären Prüfungszeitraums bzw. die Vereinbarung inidividueller alternativer Prüfungstermine möglich sein. Es kann auch eine Leistungserbringung in geeigneter alternativer Form stattfinden.

6. Verlängerung der Studienhöchstdauer

Antragsmöglichkeit auf Verlängerung der Studienhöchstdauer zum Ende der regulären Studienzeit unabhängig von Zeiten der Beurlaubung oder des Erziehungsurlaubs in dem Rahmen, wie er der Benachteiligung angemessen ist

Informieren Sie sich dazu beim Zentralen Prüfungssekretariat bzw. der Studentenkanzlei

Bei Problemen und weiteren Fragen können Sie auch beim Familienservice der Universität nachfragen: Telefon 0941 943-2323, [email protected]


Eltern-Kind-Gruppe

Eltern-Kind-Gruppe am Campus der UR in Kooperation mit der OTH.R

Eingeladen sind: alle studentischen Eltern mit ihren Kindern von 0-4 Jahre

Wann: immer dienstags von 15.30 bis 17.00 Uhr

Wo: im Studierendenhaus an der OTH.R, Familienraum Y-102, UG

Ablauf:

Gemeinsames Spiel von Kindern und Eltern

Gemeinsame Zeit für Gespräch und Austausch

Freies Spiel der Kinder

Wozu:
bewusste Zeit mit den Kindern in Gemeinschaft verbringen

Kontakte zu anderen studentischen Eltern knüpfen

Spielanregungen für daheim bekommen

Anmeldung notwendig unter: [email protected]


UR | Beurlaubung wegen Mutterschutz, Kinderbetreuung, Pflege

Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger

Studierende können sich aufgrund Art. 48 Bayerischen Hochschulgesetzes aus wichtigen Gründen beurlauben lassen. Solche wichtigen Gründe können Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder die Pflege naher Angehöriger sein.

Für Beurlaubungen aus diesen familienpolitischen Gründe gibt es einige Ausnahmeregelungen bei der Dauer der Beurlaubung (mehr als zwei Semester) und dabei, dass während dieser Zeit der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden können.

Gerne bieten wir Ihnen hierzu ein individuelles Beratungsgepräch an.

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Internetseite der Studierendenkanzlei

Bitte beachten Sie, dass während eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf Bafög besteht. Mehr Informationen zu alternativen finanziellen Hilfen finden Sie hier beim Studierendenwerk


UR | Studienunterbrechung

Neben der Beurlaubung vom Studium gibt es die Möglichkeit, das Studium für eine bestimmte Zeit ganz zu unterbrechen. Dies geschieht durch eine Exmatrikulation.

Da eine erneute Immatrikulation unter Umständen sehr problematisch werden kann, sollte diese Möglichkeit von Studierenden nur im äußersten Notfall in Erwägung gezogen werden und wenn ziemlich sicher ist, dass das Studium überhaupt nicht mehr fortgesetzt werden soll.

Wichtig: Bitte lassen Sie sich unbedingt vor einer Exmatrikulation von den zuständigen Stellen (Zentrale Studienberatung, Fachstudienberatung, Studentenkanzlei, Prüfungsämter) umfassend informieren, ob ggf. Zulassungsbeschränkungen, Neuerungen der Prüfungsordnung oder sonstige rechtliche Änderungen zu erwarten sind.

Mehr Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Internetseiten der Studierendenkanzlei


Mehr Informationen


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93053 Regensburg

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