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Dienstreiseanträge u. Reisekostenabrechnung

Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte bzw. außerhalb von Regensburg, die schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sind. Für die schnelle Bearbeitung eines Dienstreiseantrags ist eine genaue Angabe über den Zweck der Reise notwendig. Dazugehörige Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Verwaltung.

Für Dienst- und Fortbildungsreisen werden Reisekosten erstattet, sofern der Anspruch auf Reisekostenvergütung innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Beendigung der Dienstreise geltend gemacht wird.
Die Reisekostenvergütung für Dienstreisen bzw. Fortbildungen wird aufgrund eines Antrags über BayRMS gezahlt. Es können nur die dienstlich veranlassten Mehraufwendungen abgegolten werden. Für die Abrechnung der Reisekosten ist das Landesamt für Finanzen, zentrale Anordnungsstelle (ZAST) Ansbach zuständig. Die ZAST Ansbach ist unter folgender Adresse zu erreichen:

Landesamt für Finanzen
Dienststelle Ansbach
Postfach 612
91511 Ansbach
Telefon: 0981/888-0 Vermittlung
Telefax: 0981/888-825
E-Mail: [email protected]

Für Dienstreisen ist das wirtschaftlichste Beförderungsmittel zu wählen.
Bei Dienstfahrten mit der Deutschen Bahn AG müssen die Fahrkarten über die Reisemittel-bestellung unter BayRMS (siehe unten) gebucht werden, da die Fahrkarten im Rahmen der mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossenen Großkundenvereinbarung mit 10 % rabattiert sind.


Ein Merkblatt zu Dienst – und Fortbildungsreisen finden Sie unter:

www.uni-regensburg.de/verwaltung/formulare/dienst-fortbildungsreisen


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