Im Krankheitsfall melden Sie sich unbedingt beim Sekretariat Ihrer Abteilung bzw. Lehrstuhls (auf jeden Fall bei einer für die Weiterleitung der Krankmeldung berechtigten Person). Diese leitet die Information an das Personalreferat weiter.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist ab dem 4. Krankheitstag erforderlich. Hierbei werden die Kalendertage gezählt, d.h. wenn Sie am Freitag erkranken und in der Folgewoche weiterhin krank sind, muss die AU am Montag der Dienststelle vorliegen.
Wenn Sie einen begonnenen Arbeitstag wegen Erkrankung vorzeitig beenden müssen, wird der begonnene Arbeitstag als „Krankheitstag“ erfasst; die Sollzeit gilt als erfüllt.
Wenn Sie die Tätigkeit wieder aufnehmen, müssen Sie auch das in gleicher Weise melden.
Arztbesuche sind grundsätzlich außerhalb der Kernzeit vorzunehmen.
Nur in Ausnahmefällen ist eine Arbeitsbefreiung für Arztbesuche unter Anrechnung auf die Arbeitszeit möglich, z. B. bei akuten Erkrankungen oder Arztterminen, die nicht außerhalb der Kernzeit stattfinden können. In diesem Fall stellen Sie bitte in BayZeit im Nachgang einen entsprechenden Antrag („Arztstunden mit Anrechnung“).
Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, muss dieser angezeigt werden. Im Falle eines Wegeunfalls muss zusätzlich zur Unfallanzeige ein Wegeunfallbogen ausgefüllt werden. Bitte reichen Sie die Formulare in der Personalabteilung ein.