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Änderungen in den persönlichen Verhältnissen

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden:

  • Anschrift
  • Ehestand
  • Namensänderung
  • Staatsangehörigkeit
  • Bankverbindung
  • Grad der Behinderung

https://www.uni-regensburg.de/verwaltung/formulare/arbeitszeit/index.html#content_toggle_4


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