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Urlaubsantrag

Hinweis: Aus internen Gründen kann die Funktion für die Urlaubsbeantragung in BayZeit aktuell nur im Bereich der zentralen Verwaltung genutzt werden. Stellen Sie daher bitte keine Urlaubsanträge in BayZeit, wenn Sie nicht in der zentralen Verwaltung beschäftigt sind!

Grundsätzlich für alle Beschäftigten gilt: Nachdem die Urlaubsplanung mit Chef und Kollegen abgesprochen ist, wird der Urlaub in die Urlaubskarte eingetragen und muss dann vom Vorgesetzten abgezeichnet werden.

Die Beschäftigten in der zentralen Verwaltung stellen zusätzlich Ihren Urlaubsantrag auch über BayZeit.


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