Die Schwerbehindertenvertretung nimmt die Interessen der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten an der UR wahr.
Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, die den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen oder berühren.
Die Schwerbehindertenvertretung achtet darauf, dass die zugunsten schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen durchgeführt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten eingehalten werden.
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