Stand 11/2015
Dienst- oder Fortbildungsantrag PDF-Formular
Wichtiger Hinweis: Bitte stellen Sie einen Entsendeantrag, sobald Ihnen eine bevorstehende Auslandreise bekannt ist. - Spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt.
STAND 11/2023
english version: the pdf form includes an english translation
STAND 05/2025
Bitte beachten:
Privatreisen
„Wird eine Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden, ist die Reisekostenvergütung so zu bemessen, als wäre nur die Dienstreise durchgeführt worden (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayRKG).“
Dem Dienstreiseantrag müssen daher für Hin- bzw. Rückreise Vergleichsangebote beigefügt werden. Aus diesen muss hervorgehen, was das entsprechende Beförderungsmittel gekostet hätte (gleiche Strecke/ gleiche Airline), wenn Sie erst zum Zeitpunkt des Dienstgeschäftes an- bzw. abgereist wären. Ein Screenshot der Buchungsseite genügt. Dieses Vergleichsangebot ist dann auch der Reisekostenabrechnung beizufügen.
Es ist darauf zu achten, dass private Reisen, wenn möglich, nur im Anschluss an das Dienstgeschäft durchgeführt werden.
Bei Bahnreisen sind alle Fahrpreisermäßigungen auszunutzen. Zur Anmeldung als Geschäftskunde wenden Sie sich bitte an [email protected].
Die Flugzeugnutzung innerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nicht zulässig.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt für Dienstreisen/Fortbildungsreisen entnehmen. (english version: leaflet - business trips / educational trips)
Eine allgemeine Genehmigung von Dienstreisen kann erteilt werden für
- Dienstreisende, die regelmäßige Dienstgeschäfte an demselben Geschäftsort oder in demselben Bezirk zu erledigen haben oder
- Dienstreisende, die wiederholt gleichartige, auswärtige Dienstgeschäfte an unterschiedlichen Geschäftsorten wahrnehmen
STAND 01/2025
Antrag auf eine allgemeine Dienstreisegenehmigung für eine Einzelperson
PDF-Formular
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STAND 04/2025
Hinweise für die allg. Dienstreisegenehmigung für Professuren
PDF-Datei
Die Universität hat einen Rahmenvertrag mit dem Hotel "the niu, Sparrow" in Regensburg geschlossen. Bedienstete können für Gäste der Universität Zimmer zu vergünstigten Konditionen buchen. Das Hotel liegt im Regensburger Stadtteil Kumpfmühl, die Adresse lautet: Kirchmeierstraße 8, 93051 Regensburg.
Um die Firmenrate der UR nutzen zu können, gehen Sie wie folgt vor:
1. Rufen Sie die Homepage von "the niu" auf.
2. Scrollen Sie auf der Seite etwas nach unten und öffnen Sie im Buchungs-Widget das Drop-Down-Menü unterhalb von "Preispräferenz".
3. Anschließend öffnet sich ein Eingabefeld, in das Sie die "Firmen-ID" der Universität Regensburg eingeben können. Die ID lautet: 787177960.
4. Nun wählen Sie den gewünschten Buchungszeitraum und die benötigten Zimmer aus.
5. Klicken Sie auf die grün hinterlegte Schaltfläche "View Prices".
6. Eine Auswahl von verfügbaren Zimmern mit ggf. vergünstigten Preisen wird angezeigt und kann gebucht werden.
Bitte beachten Sie: Bei sehr knapper Vorlaufzeit kann es sein, dass keine Zimmer zu vergünstigten Konditionen verfügbar sind. In diesem Fall wird Ihnen ein entsprechender Hinweis angezeigt:
Stand 01/2024
Reisende haben die Möglichkeit sich für Reisen in bestimmte gelistete Länder vom Rechenzentrum einen besonderen Laptop auszuleihen, um Daten besser vor Spionage zu schützen. Betroffen sind z.B. Ägypten, China, Iran Libanon, Moldau, Russland, Türkei, Tunesien, Ukraine und Venezuela. Eine aktuelle Liste aller betroffenen Länder finden Sie hier auf der rechten Seite.
Bei Bedarf melden Sie sich bitte am Servicedesk des Rechenzentrums:
Servicedesk/Infostand
Raum RZ 0.02 EG
Telefon 0941 943-5555
E-Mail [email protected]
For more information in english click here
Stand 02/2025
Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung (innerhalb EU/EWR/Schweiz) bzw. Entsendebescheinigung (restl. Länder)
(for english version click here)
Hinweis: Antrag bitte frühestmöglich stellen! Die Pflicht zur Beantragung einer Dienstreisegenehmigung bleibt hiervon unberührt!
Den Antrag auf Entsendung (pro Reiseziehl ein Antrag) senden Sie bitte per E-Mail an: [email protected]
Tarifbeschäftige | Beamte/Beamtinnen | |
Mitgliedstaaten der EU, | Antrag stellen (Hinweise bei Reisen bis 7 Tagen siehe weiter unten) | Antrag stellen (Hinweise bei Reisen bis 7 Tagen siehe weiter unten) |
andere Länder mit Sozialversicherungsabkommen | Antrag stellen | Antrag stellen |
Drittländer ohne Abkommen | Antrag stellen | kein Antrag, da ausschließlich über gesetzl. Krankenversicherung |
ACHTUNG: Diese Regel gilt NICHT für Österreich, Frankreich, Italien und die Schweiz! Hier muss zwingend vor Reisebeginn eine A1-Bescheinigung beantragt werden!!!
Stand 04/2024
Für einen dienstlichen Auslandsaufenthalt bietet der Betriebsärztliche Dienst der Universität Regensburg eine Beratung sowie die Durchführung von Impfungen an. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Arbeitsgebiet Gesundheit (Frau Schwertfeger, E-Mail: [email protected], Tel. 0941 943-5599). Sie erhalten dann eine Einladung, mit der Sie einen Termin beim Betriebsarzt vereinbaren können.
Bitte beachten Sie, dass Impfungen und Beratungen nicht für private Auslandsaufenthalte angeboten werden.
Stand 01/2024
... Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Verwaltung
Der digitale Fortbildungsantrag dient ausschließlich der Genehmigung von Fortbildungen für Mitglieder der Zentralverwaltung.
Klicken Sie auf den Link und melden Sie sich auf LUCOM mit Ihren üblichen Einwahldaten (Benutzername und Passwort) an.
Digitaler Fortbildungsantrag in LUCOM
Handbuch zum digitalen Fortbildungsantrag für Antragstellende und Vorgesetzte
Alle Anträge bzw. Unterlagen sind bitte ausschließlich in Papierform einzureichen.
Stand 01/2025
Auszahlungsanordnung und Antrag auf Erstattung für Reisekosten
STAND 11/2023
english version: payment order for travel expenses
STAND 11/2024
Antrag auf Kostenerstattung für Gastdozenten
Voraussetzung für eine Reisekostenerstattung ist ein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Regensburg. Soweit ein solches nicht besteht (z.B. bei Gastdozierende, Studierende) handelt es sich nicht um Reisekosten im Sinne des Bayrischen Reisenkostengesetzes, sondern um Sachkosten, die über den "Antrag Reisekosten Honorar Gastdozierende" abzuwickeln sind.
Stand 05/2023
Hinweise zum Deutschlandticket PDF-Dokument
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder und steuerliche Pauschalbeträge
STAND 02/2025
Antrag auf Zahlung eines Vorschusses für eine Dienst-/Fortbildungsreise
Stand 01/2025
Antrag auf Genehmigung eines Betriebsausfluges/Jahresabschlussfeier
PDF-Formular
Stand 01/2025
english version: application for the approval of a faculty/department outing or year end part
Die Genehmigung eines Betriebsausfluges für die Mitarbeitenden der Universität Regensburg kann maximal für die Dauer eines Tages erfolgen.
Eine Anrechnung auf die Arbeitszeit erfolgt nur, wenn dieser innerhalb der Sollarbeitszeit stattfinden. Für mehrtägige Betriebsausflüge kann keine Zeitgutschrift erfolgen.
Der Versicherungsschutz umfasst nur den Tag der Genehmigung. Die darüber hinaus gehende Zeit muss durch Überstunden/Urlaub eingebracht werden.
"Kurze" Betriebsausflüge, die während der Sollarbeitszeit stattfinden (Beispiel: Besuch Museum in Regensburg mit Mittagessen = 3 Stunden) sind möglich.
Geplante Ausflüge beginnend ab 16 Uhr, fallen in den privaten Bereich und können nicht als Betriebsausflug genehmigt werden.
Pro Jahr besteht die Möglichkeit an einem Betriebsausflug teilzunehmen.
Ausnahme: Es bestehen mehrere Beschäftigungsverhältnisse an bspw. zwei Lehrstühlen.
Es wird maximal die individuelle Sollzeit angerechnet. Überstunden können in diesem Zusammenhang nicht gutgeschrieben werden. Gleitzeitteilnehmende werden gebeten, am Tag vor dem Betriebsausflug "DRMO - Dienstreise morgen" zu stempeln.
Findet der Betriebsausflug erst im Laufe des Arbeitstages statt, dann werden die Gleitzeitteilnehmenden gebeten auszustempeln. Die nachträgliche Zeitgutschrift (bis zur maximalen Sollarbeitszeit) erfolgt dann durch die Gleitzeitstelle. Hierzu MUSS die aktuelle Teilnehmendenliste nach dem Betriebsausflug per E-Mail an die Gleitzeitstelle übermittelt werden.
Teilzeitmitarbeitende bekommen ebenfalls max. die Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Ist der Betriebsausflug kürzer, als die max. Sollarbeitszeit, kann die restliche Arbeitszeit vor oder nach dem Ausflug eingebracht werden.
Findet der Betriebsausflug an einem freien Tag statt, muss ein Tage-Tausch erfolgen:
--> Beispiel: Montag (Arbeitstag) und Donnerstag (freier Tag + Ausflug), dann Montag "Diensttausch" und Donnerstag "Zeitzählung"
Findet der Ausflug außerhalb der Arbeitszeit - etwa am Wochenende/ oder an einem Feiertag - statt, ist eine Genehmigung nicht möglich. An diesen Tagen ist der Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gegeben.
Es erfolgt eine Zeitgutschrift von 2 Stunden. Diese Gutschrift wird von der Gleitzeitstelle erfasst. Mitarbeitende stempeln ganz normal aus.
NACH dem Betriebsausflug/ der Weihnachtsfeier muss bitte die aktuelle Teilnehmendenliste an [email protected] geschickt werden. Ohne diese kann die Zeiterfassung nicht erfolgen!
Bei Rückfragen zur Zeiterfassung, wenden Sie sich bitte VOR dem Betriebsausflug an das Team der Gleitzeitstelle!
Was gibt es beim Unfall und Versicherungsschutz zu beachten?
Der Ausflug muss vom Arbeitgeber initiiert sein und im Rahmen der Arbeitszeit stattfinden. Unfälle während eines Ausflugs gelten dann als Arbeitsunfälle. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über die Bay. Landesunfallkasse gilt nicht nur während der Veranstaltung, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg.
Achtung: Den Versicherungsschutz genießen nur Teilnehmende mit Betriebszugehörigkeit, nicht eingeladende Angehörige. Aber auch für Mitarbeitende der Universität ist ein Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht ausgeschlossen. Dazu kann es zum Beispiel dann kommen, wenn der Unfall durch starkem Alkoholkonsum oder fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.