Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Lehrstuhl und über anstehende Veranstaltungen. Eine Übersicht über das Lehrangebot ist dem Stichwort Lehre zu entnehmen. Spezifische Informationen zu den Lehrveranstaltungen sind auf Grips verfügbar.
Im Sommersemester 2025 findet am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre wieder der Workshop Internationales Steuerrecht (4 ECTS, MSc-SL-M12) in Zusammenarbeit mit PwC statt.
Die Veranstaltung können Bachelorstudierende in das Wahlmodul und Masterstudierende in die freie Schwerpunktmodulgruppe "Business and Management" oder das Wahlmodul einbringen. Die Prüfungsleistung wird durch das Bestehen einer Klausur im regulären Prüfungszeitraum erbracht.
Weitere Angaben zur Veranstaltung finden Sie im Flyer.
Die Anmeldung erfolgt über eine E-Mail an [email protected]. Bei Fragen können Sie sich gerne ebenfalls dorthin wenden.
Die genaue Beschreibung des Seminars finden Sie unter dem Stichwort "Lehre".
Veranstaltungsnummer 22653
Anmeldung: 27.01. - 09.02.2025 über FlexNow, max. Teilnehmerzahl: 10
Themenvergabe: am 10.02.2025
Abmeldung: bis zum 24.02.2025 über FlexNow.
Abgabe der Seminararbeiten bis zum 23.04.2024 per e-mail an [email protected]
Präsentation: 03. Juni 2025 9:00 - 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: Bajuwarenstraße BA. V03
mittwochs + donnerstags, Zi. RW(L) 3.07, 9:00 bis 13:00 Uhr
In der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung.
Das Sekretariat ist ganztägig telefonisch unter 0941 943-2678 oder per Mail ([email protected]) erreichbar.
Bei der Wiederholungsklausur "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" im Wintersemester sind Erstschreiber zugelassen.
Bei allen anderen Wiederholungsklausuren des Lehrstuhls sind keine Erstschreiber zugelassen. Die Wiederholungsprüfungen im Master und erweiterten Lehrangebot finden vorgezogen in mündlicher Form statt. Die Wiederholungsklausur "Steuerrechtliche Grundlagen" findet im regulären Prüfungszeitraum schriftlich statt.
In sämtlichen Klausuren sind stets die Steuergesetze in der aktuellen Auflage heranzuziehen.
Inwieweit gegenüber Vorauflagen im Einzelnen relevante Änderungen eingetreten sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob Sie Steuergesetze in der Klausur verwenden, die u.U. nicht der neuesten Rechtslage entsprechen, liegt daher in Ihrem eigenen Ermessen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Veranstaltungshinweise für mögliche
weitere zugelassene Hilfsmittel.
Welche Hilfsmittel sind in der Klausur erlaubt?
- Steuergesetze: Gebundene Gesetzestexte (wie z.B. nwb-Textausgaben)
- Je nach Veranstaltung dürfen ggf. weitere Hilfsmittel mitgebracht werden. Achten Sie hierzu auf die individuellen Veranstaltungshinweise.
- Nicht programmierbarer Taschenrechner
- Andere Materialien dürfen nicht mitgebracht werden.
Wie darf man markieren? Welche Reiter etc. sind erlaubt?
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Markierungen vornehmen. Markierung bedeutet:
unterstreichen bzw. mit Textmarkern "überstreichen".
- Im Gesetz selbst sind keine Ziffern, keine Zeichen, keine Buchstaben o.ä. erlaubt.
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Reiter/Post-its anbringen. Diese dürfen
ausschließlich die Paragraphen (einschl. möglicher Absätze/Nummern) der
jeweiligen Seite und/oder 1-2 Stichwörter aus der Überschrift der Paragraphen
der Seite enthalten, keine Akronyme.
- Paragraphenverweise sind weder im Gesetz noch auf den Reitern erlaubt.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien gilt als Täuschungsversuch!
Was sind die Folgen?
- Ggf. Einzug des "Beweismaterials".
- Sie dürfen die Klausur bis zum Ende fortsetzen.
- Über den Täuschungsversuch selbst entscheidet der Prüfungsausschuss.