Für eine verbindliche Planung der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland sind Beratung und detaillierte Absprachen mit den entsprechenden Fachvertretungen bzw. Modulbeauftragten vor dem Auslandsstudium unerlässlich.
Hier erfahren Sie, welche Schritte nötig sind, um eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland sicherzustellen.
⇒ Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Studiengänge oft bestimmte Vorgaben bezüglich der Einbringung von Studienleistungen aus dem Ausland haben.
Hier gilt es, sich vorab genauestens zu informieren. Lesen Sie unbedingt die Hinweise auf der Seite Fächerinformationen!
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Anerkennungsfragen von Studierenden - und unsere Antworten darauf:
Über das Kursangebot der Gasthochschule informieren Sie sich
bei den Ansprechpersonen für Auslandsaufenthalte im jeweiligen Institut bzw. der jeweiligen Fakultät
Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland können für den Pflicht- oder Wahlbereich anerkannt werden. Für eine Anerkennung ist im Vorfeld eine detailliertere Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit durch die zuständigen Fachvertreter bzw. Modulverantwortlichen nötig. Bitte beachten Sie hierzu auch die studienfachspezifischen Hinweise zur Anerkennung unter Fächerinformationen.
Einer jeden Anerkennung liegen die Kernsätze der Lissabon-Konvention zugrunde. Wesentlich hierbei ist der Paradigmenwechsel von der „Gleichwertigkeit" hin zum „wesentlichen Unterschied“, d.h. im Mittelpunkt der Frage nach der
Anerkennungsfähigkeit steht nicht mehr die Gleichwertigkeit der Leistung, sondern vielmehr die Frage nach den Lernergebnissen (Kompetenzen) sowie dem anzunehmenden Studienerfolg.
Grundsätzliches zur Anerkennung von Studienleistungen können Sie auch in den Internationalisierungsstrategie nachlesen.
Es wird erwartet, dass Studierende Kurse belegen, die in Umfang und Arbeitsbelastung dem Programm heimischer Studierender entsprechen.
Für die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen wird bei der Anerkennung im Pflicht- oder Schwerpunktbereich die Anzahl der Leistungspunkte (LP) vergeben, die für die entsprechenden Regensburger Module oder Modulteile zugewiesen ist (auch wenn die LP der Gasthochschule höher oder niedriger sind).
Werden die im Ausland erbrachten Leistungen hingegen im Wahl- oder freien Leistungspunktebereich eingebracht, werden in der Regel die an der ausländischen Hochschule angegebenen LP übertragen, wenn es sich um ECTS handelt (gilt v.a. für Europa).
In allen anderen Fällen (v.a. bei Partneruniversitäten in Übersee) werden die LP umgerechnet. Empfehlungen zur Umrechnung finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Die letztendliche Entscheidung über die Anzahl der vergebenen LP liegt bei der für die Anerkennung zuständigen Person (Fachvertreter bzw. Fachvertreterin).
⇒ Empfehlungen zur Umrechnung von LP (die an überseeischen Universitäten erworben wurden und in den Wahl-/ freien Leistungspunktebereich eingebracht werden sollen)
Wenn Sie im Rahmen des ERASMUS+ Mobilitätsprogramms ins Ausland gehen, müssen Sie - zusätzlich zum Kursplanungsformular - ein Learning Agreement erstellen. Bei den meisten Partneruniversitäten handelt es sich um ein Online Learning Agreement, welches im MoveON-System erstellt wird. In manchen Fällen wird auf die Paperversion zurückgegriffen.
Wenn Sie sich für das PROMOS-Stipendienprogramm bewerben, muss ein Kursplanungsformular eingereicht werden. Ein Learning Agreement ist nicht erforderlich.
Allen anderen Studierenden wird dringen empfohlen, vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts die Anerkennung über das Kursplanungsformular abzuklären. Das Learning Agreement ist jedoch nicht erforderlich.
Der Antrag ist unmittelbar nach Rückkehr und Erhalt des Transcripts of Records der Partnerhochschule zu stellen. Ein Antrag auf Anerkennung von nicht an der Universität Regensburg erbrachten Leistungen kann nur einmal, und zwar innerhalb des ersten Semesters nach (Wieder-)Aufnahme des Studiums an der UR, gestellt werden.
Die Umrechnung von im Ausland erzielten Noten erfolgt anhand einer Tabelle, die laufend aktualisiert und ergänzt wird.
Die Notenumrechnung erfolgt im Prüfungsamt.
Wie im Inland, so kann es auch an der Partnerhochschule passieren, dass man einmal einen Kurs nicht besteht. Ein Fehlversuch im Ausland wird an der UR nicht in Flexnow erfasst. Wenn der nicht bestandene Kurs eine Pflichtleistung an der UR ersetzen sollte, so ist die Leistung ganz regulär in den Semestern nach Rückkehr an der UR zu erbringen. Bei nicht bestandenen Kursen für den Wahlbereich ist dieser nach Rückkehr mit Kursen der UR zu füllen.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Studierende der UR sich bemühen, während eines Austauschstudiums den akademischen Anforderungen der Gastuniversität bestmöglich gerecht zu werden. Bei einer unbegründeten signifikanten Unterschreitung der im Learning Agreement festgehaltenen LP, werden betreffende Studierende zur Rechenschaft gezogen. Zudem behält sich die UR vor, etwaige Stipendienzahlungen zu kürzen bzw. eine vollständige Rückzahlung einzufordern.