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Informationen zum Anerkennungsprozess von Studienleistungen aus dem Ausland

Die nachfolgenden Informationen richten sich an Lehrende und Mitarbeitende der UR, die in den Anerkennungsprozess von im Ausland erbrachten Studienleistungen formal und/oder inhaltlich involviert sind.


Anerkennungsverfahren vor Ausreise

Studierende, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren, müssen bereits vor Ausreise die Anerkennung der geplanten Kurse im Ausland abklären.

Alle Outgoing-Studierenden müssen ein Kursplanungsformular (KPF) erstellen. Darin wird die Anerkennungsfähigkeit der einzelnen Kurse von den zuständigen Modulverantwortlichen genehmigt.

Erasmus+ Outgoings, die an eine europäische Partnerinstitution gehen, müssen zusätzlich zum KPF ein Learning Agreement (LA) erstellen. Darin wird die Gesamtheit der belegten Kurse im Ausland und alle anzuerkennenden Leistungen an der UR von einer Person (Learning Agreement Koordination) auf Basis des KPF bestätigt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um ein Online Learning Agreement (OLA), welches im MoveON-System erstellt und genehmigt wird.

Informationen zum LUCOM-Kursplanungsformular (für Modulverantwortliche)

Informationen zum Learning Agreement (für LA-Koordinationen)


Während des Studiums

Oftmals müssen Studierende Ihre ursprüngliche Kursplanung überarbeiten, wenn sie vor Ort sind. Das kann u.a. daran liegen, dass sich Kurse überschneiden oder Veranstaltungen nicht wie geplant angeboten werden. In diesem Fall muss das KPF überarbeitet werden. Das bedeutet neu hinzukommende Kurse, die anerkannt werden sollen, müssen im KPF von den zuständigen Modulverantwortlichen genehmigt werden. Erasmus+ Studierende müssen auch ihr Learning Agreement entsprechend anpassen und erneut genemigen lassen.


Nach dem Aufenthalt

Nach Rückkehr wird die endgültige Anerkennung im zuständigen Prüfungssekretariat beantragt. Hierfür reichen die Studierenden neben dem Anerkennungsantrag das von der Partnerinstitution ausgestellte Transcript of Records und das Kursplanungsformular mit den entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Fachvertreter bzw. Fachvertreterinnen ein.




Kontakt für Rückfragen

Viktoria Schäfer

Mail: [email protected]

Tel.: 0941/9943 5543


  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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Grafik: Wege ins Ausland

                                 

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