Studentische Gruppen können kostenlos Räume an der Universität für Veranstaltungen buchen. Auflage der Universitätsleitung ist, dass sich die jeweilige Gruppe zuvor vom Sprecher*innenrat akkreditieren lässt und die jeweilige Veranstaltung eine Reihe von Bedingungen erfüllt.
Falls eure Gruppe noch nicht von uns akkreditiert ist könnt ihr im folgenden Abschnitt nachlesen, wie die Akkreditierung abläuft, ansonsten könnt ihr gleich weiter zur Raumbeantragung.
Eine Vertreter*in der jeweiligen Gruppe schickt einen formlosen Antrag auf Akkreditierung zur Nutzung kostenloser Räume mit einer Kurzbeschreibung der Gruppe und, wenn möglich, ihrer Satzung an: [email protected].
Der AStA schickt der Gruppe ein Formblatt zu, welches ausgefüllt zurück an den AStA geht.
Der AStA berät sich dann zeitnah über den Antrag und stimmt darüber ab. Sollten dabei Fragen offen bleiben, wird ein*e Vertreter*in der Gruppe zuerst in die nächste Sitzung eingeladen.
Mindeststandards der Akkreditierung
Studentische Mitgliedschaft
Mindestens fünf Studierende der Universität Regensburg müssen der Gruppe angehören; die Mehrzahl der Mitglieder sollen Studierende der Universität Regensburg sein. Die Mitarbeit in der Gruppe muss grundsätzlich allen Studierenden der Universität Regensburg offenstehen.
Beachtung und Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie der
Grundordnung und des Leitbildes der Universität Regensburg
Die Gruppe und deren Mitglieder erkennen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die
Grundordnung und das Leitbild der Universität Regensburg an.
Die Gruppe und/oder Teile davon darf/dürfen keine extremistischen Ansichten und/oder Ziele vertreten und/oder extremistisch beeinflusst sein. Sie darf/dürfen keine einzelnen Personen oder Personengruppen wegen des Geschlechts, der Abstammung, aus ethnischen Gründen, aus Gründen der Heimat und Herkunft, des Glaubens oder der Weltanschauung, der religiösen oder politischen Anschauung, aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligen oder bevorzugen.
Gemeinnützigkeit
Die Hochschulgruppe muss gemeinnützig handeln.
Thematischer Bezug
Die Gruppe bzw. ihre Ziele müssen einen thematischen Bezug insbesondere zu universitären Bildungs-, Sozial- und Kulturbelangen, s. etwa Art. 27 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 und 3 BayHIG, die im
Eigeninteresse der Universität liegen, haben.
Kontext der staatlichen Neutralität und der negativen Religionsfreiheit
Religiöse und weltanschauliche Gruppen sowie parteipolitische Gruppen können grundsätzlich akkreditiert werden. Die Werbung für die eigenen Überzeugungen ist zulässig, aktive Missionierungsversuche im Kontext der Universität jedoch verstoßen gegen die staatliche Neutralitätspflicht und potenziell gegen die negative Religionsfreiheit Dritter, insb. der Universitätsmitglieder.
Erreichbarkeit
Die Gruppe benennt eine juristisch verantwortliche Ansprechperson. Die Erreichbarkeit der Gruppe muss durch Hinterlegung der Kontaktdaten sichergestellt sein.
Entscheidungen über Abweichungen von den Mindeststandards trifft weiterhin die
Universitätsleitung. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht
Die Akkreditierung kann mit Auflagen verbunden und sowohl vom Studentischen Sprecherrat als auch von der Universitätsleitung widerrufen werden. Grund für einen Widerruf ist insbesondere ein Verstoß gegen die Voraussetzungen der Aufnahme oder gegen eine Auflage
Akkreditierte Gruppen werden auf der Website des Studentischen Sprecherrates veröffentlicht.
Ist eine Gruppe akkreditiert, so kann sie einen von ihrer ordnungsgemäßen Vertretung unterschriebenen Antrag zur kostenlosen Raumnutzung unter Angabe der Art und des Themas der Veranstaltung an das Referat V/6 - Raummanagement und Grundverwaltung stellen. Ein Anspruch auf eine Raumnutzung besteht dabei grundsätzlich nicht.
Veranstalter ist grundsätzlich die akkreditierte Gruppe bzw. die benannte juristisch verantwortliche Ansprechperson.
Beabsichtigte Ablehnung oder Beanstandung der Akkreditierungsentscheidung des Studentischen Sprecherrates
Sollte die Ablehnung einer beantragten Akkreditierung beabsichtigt sein oder eine verweigerte Akkreditierung schriftlich beanstandet werden, muss der Schriftverkehr des Studentischen Sprecherrates mit der antragstellenden Gruppe mit der Universitätsleitung vorher abgestimmt werden.
Um einen Raum zu beantragen, wendet euch bitte an Raumverwaltung der Universität. Diese findet ihr im Verwaltungsgebäude Zimmer 1.51 oder ihr erreicht die Raumverwaltung per Mail über das GroupWise System. Beim ersten Mal solltet ihr der Vollständigkeit halber den Akkreditierungsnachweis von uns anhängen/mitbringen.
Folgende Angaben müssen in eurer Anfrage enthalten sein:
Name der Studierendengruppe: Die verantwortliche Gruppe, die die Veranstaltung organisiert.
Ansprechperson: Die Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) der Person, die für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist.
Titel der Veranstaltung: Der offizielle Titel der geplanten Veranstaltung.
Format der Veranstaltung: Eine kurze Beschreibung des Formats (z.B. Vortrag, Podiumsdiskussion, Workshop, Seminar, etc.).
Eingeladene externe Mitwirkende: Eine Liste von externen Referenten, Dozenten oder Gästen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
Weitere mitwirkende externe Gruppen: Falls zusätzliche externe Organisationen oder Gruppen an der Veranstaltung beteiligt sind, sollten diese ebenfalls angegeben werden.
Wenn ihr den Raum für Universitäres Networking und Engagement nutzen wollt, tragt euch bitte in folgendem Dokument ein. Eure Terminanfrage wird euch dann bestätigt. Es sind sowohl einmalige als auch wiederkehrende Raumnutzungen möglich.
Dokument folgt.
Telefon: 0941/9432243
Email: [email protected]
Bürozeiten: Montag - Donnerstag, 10.00 - 12.00 Uhr (Während des Semesters)
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Studentenhaus, Zi. 1.27