Ausschreibung
Bedingungen einer Bewerbung für den Förderpreis 2025
Bewerben können sich Absolventen aller Hochschulen mit einer schriftlichen Arbeit, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt; Masterarbeiten sind ausgeschlossen. Ist die Arbeit bereits veröffentlicht, darf die Veröffentlichung höchstens zwei Jahre zurückliegen. Handelt es sich um eine Doktorarbeit (Dissertation) oder Habilitationsschrift, muss die Arbeit noch nicht veröffentlicht sein.
Die Arbeit kann in Buchform, als gebundener Ausdruck oder als PDF-Datei eingereicht werden. Wird sie als PDF-Datei übermittelt, kann der Bewerber aufgefordert werden, einen gebundenen Ausdruck oder das Buch nachzureichen, sofern es ein solches bereits gibt.
Zu richten ist die Bewerbung an:
Universität Regensburg
Dekanat der Fakultät für Rechtswissenschaft
93040 Regensburg
und soll dort bis zum 30. Juni 2025 eingehen.
Der Bewerbung ist ein Lebenslauf beizufügen. Geht es um eine Doktorarbeit oder Habilitationsschrift, sind ferner sämtliche zugehörigen gutachterlichen Stellungnahmen zu übermitteln. Ferner haben sich Bewerber für den Fall ihrer Auszeichnung bereit zu erklären, an der Universität Regensburg einen Vortrag zu dem Thema ihrer Arbeit zu halten.
Verfahren
Die Universität Regensburg entscheidet über die Preisvergabe durch die Fakultät für Rechtswissenschaft nach Anhörung des Lehrstuhls für Deutsche Sprachwissenschaft und unter Ausschluss des Rechtswegs. Eingesandte Bücher verbleiben bei der Universität Regensburg und gehen in deren Eigentum über.
Die Preisverleihung findet voraussichtlich im November 2025 statt.
Preisträger
2022-2024
Keine Preisverleihungen
2021: Dr. Nico Sebastian Schmidt
Für seine Dissertation „Das Grundrecht der Sprachenfreiheit im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Zugleich ein Beitrag zu den Innominatfreiheiten“
2020: PD Dr. Jörn Weinert
Für seine Habilitation "Studien zur Sprache Eikes von Repgow. Ursprünge – Gestalt – Wirkungen"
Video über den Preisträger im Rahmen des Dies academicus 2020
2019
Keine Preisverleihung
2018: Dr. Sandra Issel-Dombert
Für ihre Dissertation "Sprachgeschichte als Textsortengeschichte. Zur Linguistik der Beschwerde am Beispiel der cahiers de doléances"
2017: Dr. Felicja Maria Księżyk
Für ihre Habilitation "Kollokationen im Zivilrecht Polens in den Jahren 1918–1945 mit besonderer Berücksichtigung der deutschsprachigen Zivilgesetzbücher. Eine kontrastive Studie"
2016: Dr. Emilia Lindroos
Für ihre Dissertation „Im Namen des Gesetzes. Eine vergleichende rechtslinguistische Untersuchung zur Formelhaftigkeit in deutschen und finnischen Strafurteilen“
2014: Dr. Ina Pick
Für ihre Dissertation "Das anwaltliche Mandantengespräch. Linguistische Ergebnisse zum sprachlichen Handeln von Anwalt und Mandant"
2013: PD Dr. Gabriele Klocke
Für ihre Habilitation "Entschuldigung und Entschuldigungsannahme im Täter-Opfer-Ausgleich"
2011: Dr. Friedemann Vogel
Für seine Dissertation "Linguistik rechtlicher Normgenese "Theorie der Rechtsnormdiskursivität am Beispiel der Online-Durchsuchung"
2010: Dr. Christian Kranjčić
Für seine Dissertation "… dass er treu und gewissenhaft übertragen werde“ zum Dolmetschen im Strafverfahren
2008: Dr. Katarína Znamenáčková
Für ihre Dissertation "Fachsprachliche Wortgruppen in Textsorten des deutschen Zivilrechts"