Für welche Lehrveranstaltungen, die ich an der HfKM belege, muss ich mich an der Universität über EXA/SPUR bzw. FlexNow anmelden?
Grundsätzlich gilt für die Modulbereiche GYV/GYD-011 bis GYV/GYD-032
Eine Ausnahme bilden der Unterricht in Instrument 1 und 2 sowie Gesang/Sprechen – diese Leistungen werden nicht über EXA/Spur bzw. FlexNow angemeldet, sondern pauschal am Ende des Studiums verbucht. Instrument 1 und Gesang aus dem Modul GYV/GYD-011 werden pauschal zusammen mit dem in EXA/Spur bzw. FlexNow anzumeldenden Repetitorium Schulpraktisches Instrumentalspiel gebucht und Instrument 2 aus GYV/GYD-012 bei Ablegen der Modulprüfung.
Wichtig:
Eine Anmeldung ausschließlich über EXA/SPUR ist nicht ausreichend. Sie garantiert weder einen Platz in überbuchten Kursen, noch erfolgt über dieses System die Verbuchung der erbrachten Leistungen am Semesterende.
Wenn Sie sich verbindlich für eine Lehrveranstaltung entscheiden, ist eine zusätzliche Anmeldung über FlexNow zwingend erforderlich, damit Ihre Kursleistung anerkannt und verbucht werden kann.
Die Anmeldung über EXA/SPUR dient vor allem der organisatorischen Planung – sowohl für Sie als auch für die Dozierenden.
Wie wird im Doppelfach das Modul Künstlerischer Schwerpunkt testiert und gebucht?
Nach Absolvierung des BA-Studiums an der HfKM wird Ihnen von Prof. Rupprecht auf Grundlage der dort erbrachten Leistungen ein Schreiben ausgestellt, in dem bestätigt wird, dass Sie die in dem Modul geforderten Leistungen im Volumen von 60 Leistungspunkten erbracht haben und welche Modulabschlussnote sich aus diesen errechnet.
Wie werden im Doppelfach die Leistungen aus dem BA-Studium an der HfKM in FlexNow verbucht?
Nach Absolvierung des BA-Studiums müssen die für das Lehramtsstudium an der Universität relevanten Leistungen in einem schriftlichen zu beantragenden Anerkennungsverfahren in FlexNow gebucht werden. Fester Ansprechpartner hierfür ist Dr. Michael Wackerbauer, der die Anträge vor der Einreichung am Prüfungsamt auf sachliche Richtigkeit zu prüfen und abzuzeichnen hat.
Kann ich als Doppelfachstudierende bzw. -studierender die praktische Prüfung für Instrument 2 (Universität) bzw. Pflichtfach (HfKM) so ablegen, dass ich nur einmal geprüft werde und das Ergebnis für beide Studiengänge angerechnet wird?
Eine Kombination der beiden Prüfungen ist möglich und auch das empfohlene Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich hierfür separat sowohl an der Universität Regensburg als auch an der HfKM für die jeweilige Prüfung anmelden müssen.
An der Universität Regensburg erfolgt die Anmeldung über FlexNow. Dabei ist zu beachten, dass die Anmeldefristen der Universität in der Regel deutlich früher liegen als die der HfKM:
Eine Nachmeldung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn die Frist versäumt wurde.
Muss ich die Klavierbegleitung für meine Staatsexamensprüfung selbst bezahlen, wenn mein Hauptfachinstrument ein Melodieinstrument ist?
Aus Gründen der Gleichbehandlung gilt folgende Regelung:
Studierende, die ein Melodieinstrument als Hauptfachinstrument spielen, erhalten im Semester vor der Staatsexamensprüfung in Instrument 1 auf Antrag eine halbe Semesterleistung Korrepetition.
Bitte melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch in Ihrem vorletzten Semester bei Prof. Rupprecht (HfKM) für die Organisation der Korrepetition.
Ich bin zum Zeitpunkt einer universitären Modulprüfung krank. Was muss ich unternehmen und wann kann die Prüfung nachgeholt werden?
Dieser Fall wird in der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil der Universität Regensburg geregelt. Dort heißt es §21 (2): „Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit erfolgt ist. Erkennt der Prüfungsausschuss die vorgebrachten Gründe als ausreichende Entschuldigung an, [wird] der Kandidat … zum nächsten Prüfungstermin zur Prüfung zugelassen.“
Das bedeutet: Wenn Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, eine Modulprüfung abzulegen, informieren Sie bitte umgehend die Erstprüferin bzw. den Erstprüfer. Zusätzlich müssen Sie dem Prüfungssekretariat Lehramt Gymnasium zeitnah ein ärztliches Attest zukommen lassen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann, ob Ihre Gründe als ausreichende Entschuldigung anerkannt werden.
Bei Anerkennung der Entschuldigung gilt die Prüfung als nicht angetreten und Sie werden zum nächsten regulären Prüfungstermin zugelassen. Dieser findet frühestens im nächsten Prüfungszeitraum statt und erfordert eine erneute Anmeldung über FlexNow.
Wie viele Semester der Mitwirkung im Universitätsorchester kann ich in den Wahlbereich einbringen?
Es können maximal zwei Semester, die Sie in einem der universitären Orchester (Sinfonieorchester, Kammerorchester, etc.) mitgewirkt haben, für den Wahlbereich angerechnet werden. Für die Anrechnung benötigen Sie eine Teilnahmebestätigung des jeweiligen Orchesterleiters.
Diese Regelung betrifft nicht die Mitwirkung bei der „Campusblosn“.
An wen muss ich mich bzgl. der Ausstellung der Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG wenden?
Studierende des Lehramts Musik an Gymnasien, die BAföG beziehen, müssen zu einem festgesetzten Zeitpunkt bestimmte Leistungen nachweisen, um weiter gefördert zu werden. Für diese Bescheinigungen ist Prof. Dr. Katelijne Schiltz zuständig. Schicken Sie ihr bitte zusammen mit der Übersicht über Ihre bisherigen Leistungen das ausgefüllte BAföG-Formblatt 5 zu. Bitte vergessen Sie nicht anzugeben, in welchem Fachsemester Sie sich gerade befinden!
Jede/r Studierende erhält für folgende Fächer die folgende Anzahl an Gutscheinen:
1. Instrument: 8 Gutscheine
2. Instrument: 6 Gutscheine
Gesang: 8 Gutscheine
Schupra: 5 Gutscheine an der HfKM, bestehend aus 3 Semestern Liedbegleitung + 1 Semester Jazz-/Rock-/Pop-Improvisation auf dem Klavier + 1 Semester Repetitorium.
Der Lehrveranstaltung „Korrepetition für die Schulpraxis“ wird von der Universität angeboten (aktuell bei UMD A. Goerke).
Ein Gutschein entspricht 0,75 SWS (= 45min. Unterricht pro Woche während eines Semesters)
Durch das Bachelorstudium verpflichtend anfallende Belegungen werden auf die Gutscheine mit angerechnet. Bei mehr als 0,75 SWS durch den Unterrichtsanspruch im BA wird nur ein Gutschein verrechnet. Zum Beispiel zählen 1,5 SWS im Hauptfach nur als ein Gutschein.
Gutscheine werden auch für bereits vor dem Antritt des Doppelfachstudiums erbrachte Studienleistungen im Bachelor angerechnet.
Gutscheine, die für Unterricht in Anspruch genommen werden, der ausschließlich im Rahmen des Schulmusikstudiums stattfindet, können auch halbiert werden, sodass rechnerisch 0,375 SWS (= 22,5min. Unterricht pro Woche während eines Semesters) stattfinden. Im Falle einer Gutscheinhalbierung wird die Vereinbarungen über die konkreten Unterrichtstermine, beispielsweise 14-tätiger Unterricht, blockweiser Unterricht, o.ä., zwischen den jeweiligen Studierenden und Dozierenden einzeln abgesprochen.
Sind die vorgesehenen Gutscheine durch die Pflichtbelegungen im Bachelorstudiengang bereits vor der Abschlussprüfung im Lehramt aufgebraucht, erhält der/die Studierende zur unmittelbaren Prüfungsvorbereitung im 1. Instrument maximal zwei, im 2. Instrument und Gesang je maximal einen weiteren Gutschein.
Alle Gutscheine sind rechtzeitig vor Beginn des Semesters der HfKM mitzuteilen. Die Anmeldefristen werden in jedem Semester per E-Mail bekannt gegeben.
Pro Fach und Semester kann höchstens ein Gutschein verrechnet werden.
Jede/r Studierende erhält für folgende Fächer die folgende Anzahl an Gutscheinen:
1. Instrument: 8 Gutscheine
2. Instrument: 4 Gutscheine
Gesang: 8 Gutscheine
Schupra: 5 Gutscheine an der HfKM, bestehend aus 3 Semestern Liedbegleitung + 1 Semester Jazz-/Rock-/Pop-Improvisation auf dem Klavier + 1 Semester Repetitorium.
Der Lehrveranstaltung „Korrepetition für die Schulpraxis“ wird von der Universität angeboten (aktuell bei UMD A. Goerke).
Ein Gutschein entspricht 0,75 SWS (= 45 Minuten Unterricht pro Woche während eines Semesters)
Gutscheine können auch halbiert werden, sodass rechnerisch 0,375 SWS (= 22,5min. Unterricht pro Woche während eines Semesters) stattfinden. Im Falle einer Gutscheinhalbierung wird die Vereinbarungen über die konkreten Unterrichtstermine, beispielsweise 14-tätiger Unterricht, blockweiser Unterricht, o.ä., zwischen den jeweiligen Studierenden und Dozierenden einzeln abgesprochen.
Sind die vorgesehenen Gutscheine für das Instrument 1 bereits vor der Abschlussprüfung im Lehramt aufgebraucht, erhält der/die Studierende zur unmittelbaren Prüfungsvorbereitung maximal einen weiteren Gutschein.
Alle Gutscheine sind rechtzeitig vor Beginn des Semesters der HfKM mitzuteilen. Die Anmeldefristen werden in jedem Semester per E-Mail bekannt gegeben.
Pro Fach und Semester kann höchstens ein Gutschein verrechnet werden.