Mit Änderung des Mutterschutzgesetzes zum 01.01.2018 hat sich der Geltungsbereich dessen erweitert. Neben schwangeren und stillenden Beschäftigten und Auszubildenden sind nun auch Studentinnen zu berücksichtigen.
Anlasslose und Anlassbezogene GefährdungsbeurteilungDem präventiven Ansatz entsprechend dem Mutterschutzgesetz folgend ist die Gefährdungsbeurteilung zweistufig durchzuführen. Eine anlasslose Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz muss immer und in jedem Bereich durchgeführt und dokumentiert sein, ohne dass zum aktuellen Zeitpunkt eine schwangere/stillende Frau im Arbeitsbereich tätig ist. Mit der Mitteilung einer Frau, dass sie schwanger ist oder stillt ist die anlasslose Gefährdungsbeurteilung um die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen. Hierfür stehen Ihnen die folgenden Gefährdungsbeurteilungsbögen zur Verfügung: GB005 - Anlasslose Gefährdungsbeurteilung GB005 - Anlasslose Gefährdungsbeurteilung
GB006 - Anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung GB006 - Anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung
Bitte beachten Sie: Im Fall der Mitteilung einer schwangeren bzw. stillenden Frau sind immer beide Dokumente (anlasslose und anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung) entsprechend dem unter Punkt 6 - Dokumentation und Verteiler - der anlasslosen Gefährdungsbeurteilung angegebenen Verteiler zu versenden.
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Ergänzende Informationen zur Einstufung von Gefahrstoffen nach dem MutterschutzgesetzIB020 - Gefährdungsermittlung durch Gefahrstoffe nach dem Mutterschutzgesetz |
Ergänzende Benachrichtigung des Gewerbeaufsichtsamts über die Teilnahme einer schwangeren / stillenden Person an verpflichtend vorgegebenen Studienveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen (gem. § 6 Abs. 2 MuSchG) oder verpflichtend vorgegebenen Studienveranstaltungen bis 22:00 Uhr (gem. § 5 Abs. 2 MuSchG)FB038 - Teilnahme an Ausbildungsveranstaltung einer schwangeren oder stillenden Frau - Ergänzende Benachrichtigung |
Hinweise für schwangere und stillende Frauen und deren Vorgesetzte an der Universität RegensburgDieses Merkblatt gilt sowohl für Beschäftige als auch für Studierende der UR. IB021 - Hinweise für schwangere stillende Frauen und deren Vorgesetzte Information for pregnant and breastfeeding women and their supervisors at the University of RegensburgThis information sheet applies to both employees and students of the UR. IB021-EN Information for pregnant and breastfeeding women and their supervisors |
Mitteilungsverfahren zum Muttterschutz an der URDie Prozessbeschreibungen regeln den Ablauf von der Meldung einer Frau, dass sie schwanger ist oder stillt bis zum Versand der Benachrichtigung an das Gewerbeaufsichtsamt Regensburg durch die zuständige Stelle der Universität Regensburg. Prozessbeschreibung zum Mitteilungsverfahren Mutterschutz |
Prozessbeschreibung zum Mitteilungsverfahren Mutterschutz |
Liegemöglichkeiten (tragbare Liegen) für schwangere und stillende Frauen an der Universität RegensburgAG004 - Liegemöglichkeiten an der UR |
"Leitfaden zum Mutterschutz" für Beschäftigte, Studierende und Schülerinnen
"Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz"
Informationsseiten des Gewerbeaufsichtsamts Regensburg
IB035 - Teilnahme von schwangeren oder stillenden Schülerinnen und Studentinnen an Schulfahrten und Exkurionen
(PDF-Dokument, Stand 27.01.2025)