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SFA - Niederländisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:

► Angebot für Hörer aller Fakultäten

► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

► Sprachkurse

► Niederländisch

Das Niederländisch-Kursangebot ist Teil unseres Programms für Sprache und interkulturelle Kommunikation (SiK). Weitere Informationen finden Sie auf der SiK-Seite.

 


Einstufung

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Zulassung zu einem Niederländisch-Kurs ist - mit Ausnahme des A1-Kurses - eine Sprachstandsfeststellung zum Nachweis der entsprechenden Vorkenntnisse obligatorisch.

Die Vorkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

  • den erfolgreichen Abschluss des Vorgängerkurses (wird elektronisch überprüft, keine Vorlage des Scheins im Kurs nötig);
  • die Vorlage eines externen Leistungsnachweises (z.B. anerkanntes Sprachenzertifikat bzw. Leistungsnachweise von anderen deutschen bzw. internationalen Hochschule (Anerkennung bitte spätestens eine Woche vor Kursbeginn per E-Mail an info.niederlä[email protected] beantragen).

Ohne Nachweis ist der Besuch des Kurses "Niederländisch Sprache und Kultur 2" nur nach einer Überprüfung der Vorkenntnisse durch den Dozenten in den ersten Stunden des Kurses möglich.


Anmeldung und Abmeldung

Kursabschlussprüfungen

  • Wenn Sie die Abschlussprüfung eines Kurses nicht bestanden oder an der Abschlussprüfung nicht teilgenommen haben, können Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten am Ende eines Kurses der gleichen Stufe (Semesterkurs oder Intensivkurs) ohne erneuten Kursbesuch wiederholen.
  • Das Nachschreiben der Prüfung an einem Extra-Termin ist nur in Notfällen möglich bzw. wenn der Schein unbedingt noch in dem Semester eingereicht werden muss.
  • Eine Wiederholung der Abschlussprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.


Scheine und Zertifikate

Durch den Besuch der Niederländisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn

  • alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt. 
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als  Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.


Zertifikat ("Fremdsprachenschein")

Ein sogenannter Fremdsprachenschein für Niederländisch kann auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss einer Niveaustufe ausgestellt werden:

  • Fremdsprachenschein I: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe A2
  • Fremdsprachenschein II: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe B1

Info Scheine und Zertifikate können während der Scheinausgabe abgeholt werden.

Kontakt

E-Mail: [email protected]
Telefon 0941 943-2408 oder 0941 943-4901

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Niederländisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg


Koordination

Koordinatorin

Natalie Sommer

Sammelgebäude, Zi. S 0.15B

Telefon +49 (0)941 943-2419
E-Mail [email protected]

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung


Teamassistenz (SFA III)

Katja Ott

Sammelgebäude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail [email protected]

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Lehrkräfte

Lehrbeauftragter für Niederländisch

Bernard Blom

E-Mail [email protected]



Info  

Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier veröffentlicht.

Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung.

Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden.


  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

Sfa Rs