Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche.
Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:
► Angebot für Hörer aller Fakultäten
► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)
► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)
► Sprachkurse
► Portugiesisch
Für die Zulassung zu einem Portugiesisch-Kurs ist - mit Ausnahme des A1-Kurses - eine Sprachstandsfeststellung zum Nachweis der entsprechenden Vorkenntnisse obligatorisch.
Diese Vorkenntnisse können nachgewiesen werden:
Termin: zu den Terminen
Durch den Besuch der Portugiesisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:
Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn
Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt.
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.
Für Portugiesich können UNIcert®-Zertifikate für folgende Stufen erworben werden:
Informationen zu den UNIcert®-Zertifikaten finden Sie auf unserer UNIcert®-Seite
![]() | Scheine und Zertifikate können während der Scheinausgabe abgeholt werden. |
E-Mail: [email protected]
Telefon 0941 943-2397
Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Portugiesisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Koordinatorin
Sammelgebäude, Zi. S 1.20
Telefon +49 (0)941 943-3623
E-Mail [email protected]
Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung (Zoom-Link)
TEAMASSISTENZ (SFA I)
Sammelgebäude, Zi. S 0.23
Telefon +49 (0)941 943-2397
E-Mail [email protected]
Lehrbeauftragte für Portugiesisch
E-Mail [email protected]
Lehrbeauftragte für Portugiesisch
E-Mail [email protected]
Lehrbeauftragte für Portugiesisch
E-Mail [email protected]
Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier veröffentlicht. Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung. Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden. |