Habilitation
An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften besteht die Möglichkeit zur Habilitation, dem Nachweis der besonderen Befähigung zu selbstständiger Forschung und Lehre in den Wirtschaftswissenschaften. Mit der Habilitation wird die Lehrbefähigung (venia legendi) für ein Fach der Wirtschaftswissenschaften verliehen. Sie stellt eine Qualifikation für eine Professur dar und markiert einen bedeutenden Schritt in der akademischen Laufbahn.
Interesse an einer Habilitation an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften?
Wenn Sie sich für eine Habilitation an unserer Fakultät interessieren, sollten Sie zunächst das Gespräch mit einem Professor oder einer Professorin Ihrer Fachrichtung suchen. In einem persönlichen Austausch können Sie Ihr Forschungsvorhaben vorstellen und die Voraussetzungen sowie das weitere Verfahren besprechen.
Voraussetzung
Voraussetzung für eine Habilitation an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist in der Regel eine abgeschlossene Promotion sowie eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit mit nachgewiesener Forschungs- und Lehrerfahrung im Habilitationsfach. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Habilitationsordnung.
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