Alle nachfolgenden Sprachkurse können, nach erfolgreichem Abschluss, für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet werden.
Eine Belegung der Kurse wird in dieser Reihenfolge empfohlen, dies dient allerdings lediglich als Orientierungshilfe. Es können auch einzelne Kurse gemäß der eigenen Einstufung belegt werden oder Kurse in einer abweichenden Reihenfolge. Ab einer Einstufung von C1 empfehlen wir den Einstieg in den Kurs "Introduction to the Common Law System (C1)".
Voraussetzung:
Kursumfang:
Kursinhalte:
Leistungsnachweis:
Einstufung für Nachfolgekurse:
Es handelt sich hier um einen UNIcert®-zertifizierten Kurs der Stufe III.
Voraussetzung:
Kursumfang:
Kursinhalte:
Leistungsnachweis:
Einstufung für Nachfolgekurse:
Es handelt sich hier um einen UNIcert®-zertifizierten Kurs der Stufe III. Nach erfolgreichem Bestehen des vorhergehenden Kurses "Introduction to the Common Law System (C1)" und dieses Kurses besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich für die Zertifikatsprüfung UNIcert® III English for Law anzumelden.
Voraussetzung:
Sprachnachweis der Stufen
Kursumfang:
Kursinhalte:
Leistungsnachweis:
Einstufung für Nachfolgekurse:
Es handelt sich hier um einen UNIcert®-zertifizierten Kurs der Stufe IV, der ausschließlich im Wintersemester angeboten wird.
Voraussetzung:
Kursumfang:
Kursinhalte:
Leistungsnachweis:
Einstufung für Nachfolgekurse:
Es handelt sich hier um einen UNIcert®-zertifizierten Kurs der Stufe IV, der ausschließlich im Sommersemester angeboten wird. Nach erfolgreichem Bestehen des Kurses "Jurisprudence in Theory and Practice (C2)" und dieses Kurses besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich für die Zertifikatsprüfung UNIcert® IV English for Law anzumelden.
Voraussetzung:
Kursumfang:
Kursinhalte:
Leistungsnachweis:
Einstufung für Nachfolgekurse:
Zu den Terminen.
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► Angebot für Hörer aller Fakultäten
► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)
► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)
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Fragen
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