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Betriebspraktikum

Betriebspraktikum (alle Studiengänge)

  • Dauer: 8 Wochen; kann gesplittet werden in maximal 4 Tranchen a 2 Wochen; auch im Ausland möglich
  • Orte: Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe
  • Anerkannt werden nicht: Grundwehrdienst, Ersatzdienst, Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen im Gaststättengewerbe und Praktika, die im Rahmen der Schulausbildung abzuleisten waren. Ferienjobs o. ä. können anerkannt werden, sofern die Formalitäten stimmen.
  • Lassen Sie sich das Betriebspraktikum mit Unterschrift und Stempel auf einem Bescheinigungsformular des Praktikumsamts der Universität Regensburg bestätigen.
  • Versicherungsschutz ist über die Universitäten gegeben, sofern Sie ordentlicher, eingeschriebener Student sind.
  • Bester Zeitpunkt: Vor Beginn des Studiums, aber nach dem Abitur. Spätester Zeitpunkt: Anmeldung zum Staatsexamen.
  • Organisation: eigeninitiativ bei den entsprechenden Firmen.
  • Weitere Informationen finden Sie beim Praktikumsamt der Universität Regensburg

Orientierungspraktikum

Orientierungspraktikum (alle Studiengänge)

  • Dauer: 3 - 4 Wochen (ca. 20 Unterrichtsstunden / Woche; mindestens 3 Unterrichtsstunden / Tag) während der vorlesungsfreien Zeit.
  • Bester Zeitpunkt für das Orientierungspraktikum: Vor Beginn des Studiums. Abiturient(inn)en können das Orientierungspraktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung erfolgreich abgelegt haben.
  • Das Orientierungspraktikum muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden.
  • Mindestens 1 Woche muss an einer öffentlichen (d. h. staatlichen oder städtischen) Schule oder einer staatlich anerkannten Privatschule absolviert werden.
  • Es müssen zwei verschiedene Schularten besucht werden. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Nützen Sie die Chance, auch Schularten kennen zu lernen, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird (auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe). Beim Studium des Lehramts an Grundschulen können auch vorschulische Bildungseinrichtungen besucht werden. Beim Studium des Lehramts an Gymnasien soll das Gymnasium, an dem die Hochschulreife erworben wurde, nach Möglichkeit nicht gewählt werden!
  • Weitere Informationen zur Organisation finden Sie bei den jeweiligen Praktikumsämtern:
    Praktikumsamt der Universität Regensburg für Grund- und Mittelschulen
    Praktikumsamt für Realschulen
    Praktikumsamt für Gymnasien

pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (alle Studiengänge)

  • Voraussetzungen: Orientierungspraktikum und das komplett abgeleistete Modul Schulpädagogik
  • Dauer: ca. 150 - 160 Unterrichtsstunden, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit an zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren
  • Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann an allen öffentlichen (d. h. staatlichen oder städtischen) oder staatlich anerkannten privaten Schulen in Bayern abgeleistet werden.
  • Genauere Informationen zur Organisation finden Sie bei den jeweiligen Praktikumsämtern:

    LA GY: beim Ministerialbeauftagten für die Gymnasien der Region, in der das Praktikum abgeleistet wird.

  • LA RS: beim Ministerialbeauftragten für die Realschulen der Region, in der das Praktikum abgeleistet wird.
  • LA GS und LAHS: über das Praktikumsamt der Universität Regensburg

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (alle Studiengänge)

  • Dauer: 1 Semester, jeweils Mittwoch Vormittag
  • Verpflichtend ist der Besuch des Begleitseminars der Fachdidaktik Biologie (Pflichtveranstaltung).
  • Das Praktikum soll nicht vor dem 3. Semester und nicht nach dem 5. Semester abgeleistet werden. Für Studierende des Lehramts an Gymnasien ist es aus stundenplantechnischen Gründen erst im 6. oder 7. Semester möglich.
  • Dieses Praktikum kann nicht im Erweiterungsfach abgeleistet werden.
  • Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum kann nur an bestimmten Praktikumsschulen abgeleistet werden.
  • Organisation: Bewerben Sie sich über das Praktikumsamt (Fristen beachten!)
    LA GY: beim Ministerialbeauftagten für die Gymnasien der Region, in der das Praktikum abgeleistet wird.
    LA RS: beim Ministerialbeauftragten für die Realschulen der Region, in der das Praktikum abgeleistet wird.
    LA GS und LA HS: über das Praktikumsamt der Universität Regensburg.
  • Weitere Informationen finden Sie beim Praktikumsamt der Universität Regensburg

stufenspezifisches studienbegleitendes Praktikum (nur für LA Grundschule und LA Hauptschule)

Stufenspezifische studienbegleitende Praktikum  (SSP)(LA Grundschule, LA Hauptschule)

  • Das SSP ist fächer-unabhängig, es muss in der jeweiligen Schulart abgeleistet werden.
  • Das SSP findet während des Semesters immer am Mittwoch statt und umfasst drei Stunden Unterricht und eine Stunde Besprechung.
  • Das SSP kann erst nach Absolvierung aller Praktika (mit Ausnahme des Betriebspraktikums) abgeleistet werden.
  • Zu diesem Praktikum finden unter der Regie vom Lehrstuhl für Grundschulpädagogik bzw. dem Lehrstuhl für Schulpädagogik Begleitveranstaltungen statt.
  • Die Zuteilung zu den einzelnen Begleitveranstaltungen ist abhängig von den betreuenden Lehrkräften.
  • Ein Unterrichtsversuch ist verpflichtend.
  • Weitere Informationen finden Sie beim Praktikumsamt der Universität Regensburg

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