BAföG Leistungsbescheinigung
Sie benötigen eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaften? Dann sind hier die wesentlichen Informationen zum Antragsprozess der Leistungsbescheinigung zusammengefasst.
Alle Informationen zur Rolle des Eignungsgutachters, zur Bedeutung der Leistungsbescheinigung und zu weiteren Verfahrensregelungen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz (externer Link, öffnet neues Fenster). Bitte lesen Sie sich diese Informationen aufmerksam durch.
Wichtig zu wissen
- Der Eignungsgutachter der Fakultät für Wirtschaftswissenschaftlichen ist Prof. Dr. Fabian Kindermann.
- Der Eignungsgutachter ist ausschließlich für die Erstellung der Leistungsbescheinigung verantwortlich. In allen anderen Belangen wenden Sie sich bitte an an die entsprechenden Stellen im Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Aufgrund der Fülle von Anträgen können wir in keinem Fall eine individuelle Beratung anbieten.
- Der Eignungsgutachter der Fakultät für Wirtschaftswissenschaftlichen stellt ausschließlich Eignungsgutachten für Studiengänge dieser Fakultät aus. Dies umfasst auch das Nebenfach/2. Hauptfach BWL/VWL im Bachelor of Arts und den wirtschaftswissenschaftlichen Teil der Studiengangs Wirtschaftschemie. Wir dürfen grundsätzlich keine Leistungsbescheinigungen für Studiengänge anderer Fakultäten ausstellen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
Sie benötigen einen Leistungsbescheid nach §48 BAföG? So funktionierts...
Bitte wenden Sie sich per Email direkt an sekretariat.kindermann(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).
Zur Ausstellung der Leistungsbescheinigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Das elektronisch ausgefüllte Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG. Das Formblatt muss elektronisch ausgefüllt werden und für den Eignungsgutachter noch elektronisch zu bearbeiten sein. Handschriftlich ausgefüllte oder nicht mehr zu bearbeitende Formblätter können nicht akzeptiert werden.
- Einen FlexNow Ausdruck über die von Ihnen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen.
- Die Information, über welches Fachsemester die Leistungsbescheinigung ausgestellt werden soll.
WICHTIG: Wir versuchen, Leistungsbescheinigungen möglichst zeitnah auszustellen Die Ausstellung der Leistungsbescheinigung kann jedoch in einzelnen Fällen bis zu 14 Tage dauern. Beantragen Sie Ihre Leistungsbescheinigung daher rechtzeitig.