Ob Plakatwerbung, digitale Stelen mit Bewegtbildern, Aulagesysteme oder Campustüten – für alle diese Formate gibt es an der Universität Regensburg Möglichkeiten aber auch Regeln, die zu beachten sind. Näheres entnehmen Sie bitte der Plakatierordnung (PDF-Dokument).
Für Firmen, Veranstalter, Verlage etc. mit kommerziellen Absichten ist der Campusvermarkter der Universität Regensburg die richtige Anlaufstelle. Bitte wenden Sie sich für das Thema Hochschulmarketing an die Firma lautlicht: www.lautlicht.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat V/6 in der Verwaltung der Universität.
Für kommerzielle Werbemaßnahmen in den Mensen und Cafeterien am Campus ist die Firma Campusdirekt zuständig (www.campusdirekt.de).
Für studentische Kleinanzeigen (zum Beispiel Wohnungsangebote, Weiterverkauf von Lehrbüchern, Nachhilfe gesucht, Privatverkäufe etc.) gibt es an der Universität Regensburg extra ausgewiesene Plakatierflächen. Diese Flächen sind durch die Aufschrift "Private Ankündigungen von Hochschulmitgliedern" oder „Studentische Kleinanzeigen“ gekennzeichnet.
Flächen, die mit "Kulturelle Veranstaltungen" gekennzeichnet sind, stehen auch gemeinnützigen außeruniversitären Veranstaltern zur Nutzung offen (zum Beispiel zur Ankündigung von Konzerten, Theateraufführungen, Spendenlauf etc.).
Bitte beachten Sie dabei folgende Regeln:
Bitte bachten Sie die Vorgaben der Plakatierordnung der UR (PDF-Dokument).
Bitte beachten Sie: Hausherr in den Mensen und Cafeterien am Campus ist das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Wenn Sie dort Plakatieren oder werben möchten, beachten Sie bitte die Vorgaben des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz.