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Häufig gestellte Fragen zu: Zulassung, Bewerbung, Einschreibung

Kurzübersicht zum Download

Unsere Studierendenkanzlei, die sich mit den Themen Bewerbung und Einschreibung am besten auskennt, hat alle wichtigen Informationen in einer Sammlung von Hinweisen unter dem Namen „Hinweisblatt“ zusammengestellt: 

Hinweisblatt der Studentenkanzlei (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

FAQ zu Bewerbung und Einschreibung

Muss ich mich für jeden Studiengang bewerben?

Sie müssen sich auf jeden Fall für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben: Entweder im Studienportal SPUR der Universität Regensburg oder bei www.hochschulstart.de (externer Link, öffnet neues Fenster). Bewerben müssen sich in jedem Fall auch Studieninteressierte mit einem ausländischen Schulabschluss / einem IB (aus dem In- und Ausland) / einem Abitur der deutschen Auslandsschule (Infos hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

Bei zulassungsfreien Studiengängen müssen Sie sich nicht bewerben, allerdings kann es sein, dass Sie ein Eignungsfeststellungsverfahren bestehen müssen (siehe letzte Frage).

Das Beste ist, Sie rufen im Studiengangsfinder Ihren Wunsch-Studiengang aus und sehen sich den Eintrag unter Rechtliche (Zulassungs-/ Zugangs-) Voraussetzungen an. Dort erfahren Sie, was Sie für Ihren Studiengang mitbringen müssen.

Wie kann ich mich bewerben?

Alle Infos zum Thema Bewerbung finden Sie auf unserer Themenseite „Bewerbung“

Was ist die Einschreibung (= Immatrikulation)?

Um an der Universität Regensburg studieren zu können, müssen Sie sich als Student / Studentin einschreiben. Das können Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen tun, sobald Sie sich erfolgreich beworben haben und zugelassen worden sind. Bei den zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich innerhalb der Einschreibefristen (externer Link, öffnet neues Fenster) in der Studentenkanzlei der Universität Regensburg einschreiben – achten Sie aber bitte darauf, ob ein Eignungsfeststellungsverfahren oder eine Eignungsprüfung vorausgesetzt wird (siehe letzte Frage).

Kann ich an der UR mit einem ausländischen Schulabschluss / einem IB (aus dem In- und Ausland) / einem Abitur der deutschen Auslandsschule studieren?

Sie benötigen eine sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“ für ein Studium in Deutschland. Diese Berechtigung erwerben internationale Studierende in der Regel mit dem Abschluss der Sekundarschule im Heimatland, aber auch mit einem IB Abschluss (im Ausland / Deutschland erworben) oder mit dem Abitur einer deutschen Auslandsschule.

Die UR prüft, ob Sie alle Voraussetzungen (akademisch und sprachlich) für ein Studium erfüllen. Deshalb müssen Sie sich auf jeden Fall bewerben, auch für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung. Es reicht nicht, nur die Einschreibung zu beantragen.

Bitte beachten Sie die Informationen des International Office (externer Link, öffnet neues Fenster).

Kann ich auch im Sommersemester anfangen zu studieren?

Nicht alle Studiengänge beginnen sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester. Bitte prüfen Sie daher im Studiengangsfinder, ob der gewünschte Studiengang auch im Sommersemester startet oder ob Sie ausschließlich im Wintersemester beginnen können.

Was ist ein Eignungs(feststellungs)verfahren und was ist eine Eignungsprüfung?

Bei einigen Studiengängen wird vorab geprüft, ob Sie die künstlerischen, sprachlichen oder physischen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums erfüllen (z. B. Kunst, Englisch, Sport). Bei allen Masterstudiengängen müssen Sie vorab ein Eignungsverfahren bestehen.

Die Anforderungen sind je nach Studiengang unterschiedlich. Ob Ihr Wunsch-Studiengang von einer solchen Vorab-Prüfung betroffen ist, können Sie im Studiengangsfinder herausfinden. Weitere Informationen finden Sie in der Regel auch auf den Seiten der jeweiligen Fakultät bzw. des jeweiligen Instituts.

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