Die Bachelorarbeit soll in der Regel im sechsten Semester im Anschluss an das Großpraktikum II angefertigt werden. Die Arbeit soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, ein begrenztes Problem aus einem Gebiet der Biochemie nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und seine Ergebnisse in angemessener Weise sachlich einwandfrei und verständlich darzulegen (§ 21 PO)
- Für die Anfertigung der Bachelorarbeit stehen insgesamt 9 Wochen zur Verfügung.
- Die Bachelorarbeit wird in der Regel von einem Gutachter bewertet.
- Die Bachelorarbeit wird mit 11 LP bewertet.
- Weitere Details sind der Prüfungsordnung (§§ 19–21) zu entnehmen.
Anmeldung
Füllen Sie bitte den „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit“ aus und senden ihn an das Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie. Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss der Module BCHE-BSc-M 01 bis BCHE-BSc-M 17.
Themenwahl und Betreuung
Bei Interesse an einem bestimmten Fachgebiet oder Thema wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Arbeitsgruppenleitung – persönlich oder per E-Mail. Formale Abläufe sowie mögliche Zeitfenster für die Durchführung der Bachelorarbeit werden Ihnen von der jeweiligen Arbeitsgruppe mitgeteilt. In den meisten Arbeitsgruppen werden Bachelorarbeiten ganzjährig und nach Verfügbarkeit vergeben.
Hinweis: Externe Bachelorarbeiten – also außerhalb der Fakultäten für Biologie Vorklinische Medizin sowie Chemie und Pharmazie – sind nicht möglich
Bachelorarbeiten können in den Arbeitsgruppen folgender Lehrstühle angefertigt werden:
- Biochemie I - Prof. Meister
- Biochemie II - Prof. Sterner
- Biochemie III - Prof. Caliskan / Prof. Längst
- Strukturelle Biochemie – Prof. Engel
- Strukturelle Bioinformatik – Prof. Rudack
- Biophysik I - Prof. Sprangers
- Biophysik II - Prof. Ziegler
- Genetik - Prof. Seufert / Prof. Sprenger
- Mikrobiologie – Prof. Grohmann
Medizinische Grundlagenforschung
- Anatomie - Prof. Witzgall / Prof. Tamm
- Molekulare und Zelluläre Anatomie – Prof. Härteis
- Physiologie - Prof. Kurtz / Prof. Castrop
- Physiologie II - Prof. Schweda
- Medizinische Zellbiologie - Prof. Warth
- Zellbiologie und Pflanzenbiochemie- Prof. Dresselhaus / Prof. Grasser
- Theoretische Ökologie – Prof. Hartig
- Planzen RNA Transport – Prof. Koch
- Neurobiologie – Prof. Neumann
Chemie / Pharmazie
- Analytische Chemie - Prof. Bäumner / Prof. Matysik / Prof. Wegener
- Organische Chemie - Prof. König / Prof. Reiser / Prof. Breder / Prof. Gschwind
- Pharmazie - Prof. Pockes / Prof. Göpferich / Prof. Heilmann / Prof. Koch / Prof. Schlossmann
Weitere Möglichkeiten
- Funktionelle Genomik - Prof. Oefner
- Medizinische Mikrobiologie - Prof. Gessner / Prof. Wagner
- Institut für Humangenetik – Prof. Lessel
- Immunologie - Prof. Feuerer / Prof. Hehlgans
Abgabe
- Die Abgabe der Abschlussarbeit muss spätestens am Abgabedatum laut Zulassungsschreiben im Original (zwei gebundene Druckexemplare sowie eine elektronische Version) im Prüfungssekretariat eingereicht werden, um eine fristgerechte Abgabe sicherzustellen. Nur eine E-Mail mit der Abschlussarbeit als PDF-Datei ist nicht ausreichend und gilt nicht als fristgerechte Abgabe.
- Zum Zeitpunkt der Abgabe müssen Sie immatrikuliert sein.
- Verlängerung der Abgabefrist: Weist der Kandidat nach, dass er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Bearbeitung verhindert ist, wird ihm auf Antrag eine Nachfrist gewährt. Der formlose Antrag ist vom Kandidaten unverzüglich nach dem Auftreten des Grundes an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Biochemie zu stellen.