Wann ist eine Bewerbung notwendig?
Studieninteressierte müssen sich auf jeden Fall für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben: Je nach Studiengang (örtliches oder zentrales Verfahren) geht das über das Bewerbungsportal der Studierendenkanzlei der Universität Regensburg oder über www.hochschulstart.de (externer Link, öffnet neues Fenster). Siehe dazu unser Infoblatt zur Bewerbung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (PDF-Dokument).
Bewerben müssen sich in jedem Fall auch Studieninteressierte mit einem ausländischen Schulabschluss / einem IB (aus dem In- und Ausland) / einem Abitur der deutschen Auslandsschule. Informationen dazu beim International Office.
Bitte beachten Sie aber, dass auch für zulassungsfreie Studiengänge eine Bewerbung oder Anmeldung erforderlich sein kann, wenn z.B. eine Eignungsprüfung, ein Voranmeldeverfahren, ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein Eignungsverfahren vorgesehen ist.
Ob und wo Sie sich bewerben müssen, entnehmen Sie bitte den Infoseiten zum Studiengang. Am besten nutzen Sie dafür unseren Studiengangsfinder.
Online-Bewerbung
Die Universität Regensburg führt eine reine Online-Bewerbung durch. Die Fristen zur Bewerbung können Sie in unserem Infoblatt zur Bewerbung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (PDF-Dokument) entnehmen. Diese Fristen sind zwingend einzuhalten. Es handelt sich dabei um Ausschlussfristen! Die Bewerbung ist erst wirksam eingegangen, wenn der Antrag online abgeschickt wurde. Bei Sonderanträgen und Bewerbungen zum höheren Fachsemester ist möglicherweise zusätzlich der Upload bestimmter Unterlagen zwingend bzw. fakultativ erforderlich.
Bitte drucken Sie nach Ihrer Onlinebewerbung den Nachweis über Ihre Bewerbung und das Kontrollblatt für Ihre eigenen Unterlagen aus. Hier finden Sie weitere relevante Informationen, die gegebenenfalls unbedingt zu beachten sind. Postalisch sind keine Unterlagen einzusenden. Alle Unterlagen sind elektronisch hochzuladen oder nachzureichen.
Ihre Angaben werden erst bei der Einschreibung geprüft – vor allem wenn kein Upload von Unterlagen erforderlich ist. Falls Sie falsche Angaben gemacht oder sich für ein Fach beworben haben, für das keine Studienberechtigung vorliegt, können Sie nicht eingeschrieben werden.
Bewerbungsformulare
Sonderanträge
Bei Sonderanträgen ist möglicherweise der Upload bestimmter Unterlagen zwingend bzw. fakultativ erforderlich. Zu Sonderanträgen zählen bei Bewerbung zum 1. Fachsemsester vor allem:
- Antrag auf bevorzugte Zulassung
- Härtefall
- Nachteilsausgleich Note
- Erwerb der Qualifikation über ein noch nicht abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule (fgHR)
- beruflich Qualifizierte
- Zweitstudium bei Bewerbung für 1. Fachsemester
- Minderjährigkeit
Voranmeldeverfahren
Bei einigen Studiengängen ist eine fristgerechte Voranmeldung erforderlich. Nur wer sich innerhalb der Frist anmeldet, erhält einen Studienplatz. Die Voranmeldung erfolgt über das Bewerberportal (externer Link, öffnet neues Fenster) der Universität. Dort ist ein Antrag für Ihren gewünschten Studiengang zu stellen, um am Voranmeldeverfahren teilzunehmen.
Die Bestätigung über die Voranmeldung muss bei der Einschreibung mit eingereicht werden.
Losverfahren
Ein Losverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer findet nur bei Bewerbungen zum 1. Fachsemester statt. Im Sommersemester steht dabei nur das Fach Zahnmedizin zur Auswahl, alle anderen Studiengänge beginnen jeweils nur im Wintersemester.
Um am Losverfahren teilzunehmen, bewerben Sie sich bitte im allgemeinen Bewerbungsportal und wählen als "Abschluss" entsprechend Losverfahren aus. Die Bewerbung erfolgt rein online!
Eine Bewerbung für das Sommersemester ist nur im Zeitraum vom 1. bis zum 10. April möglich (= 01.04. – 10.04.).
Eine Bewerbung für das Wintersemster ist nur im Zeitraum vom 1. bis zum 10. Oktober möglich (= 01.10. – 10.10.).