Wörterbuch für Erstsemester - NC, Regelstudienzeit und Abschlüsse kurz erklärt
Abschlussarten
Bachelor
Der Bachelor ist der erste akademische Grad, mit dem ein wissenschaftliches Studium nach in der Regel sechs Semestern (= 3 Jahre) abgeschlossen werden kann. Darüber hinaus ist er ein erster berufsqualifizierender Abschluss. An der Universität Regensburg schließen die meisten Bachelorstudiengänge mit dem Bachelor of Arts (B.A.) oder dem Bachelor of Science (B.Sc.) ab. Daneben gibt es noch weitere Bachelor-Abschlüsse.
Bachelor of Arts (B.A.)
Der Bachelor of Arts (B.A.) ist häufig der erste akademische Grad für ein geisteswissenschaftlichem Studium. An der Universität Regensburg sind die meisten geisteswissenschaftlichen Studienfächer bei einem kombinatorischen B.A.-Studiengang beteiligt. Dabei wird das Bachelorfach mit einem zweiten Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern kombiniert. Zudem gibt es einige B.A.-Studiengänge, bei denen nur ein Studienfach studiert wird, wie bei den binationalen Studiengängen (mit integriertem Auslandsaufenthalt und Doppeldiplom) oder weiteren Ein-Fach-Studiengängen.
Bachelor of Science (B.Sc.)
Beim Bachelor of Science (B.Sc.) studieren Sie in der Regel ein einziges Fach, häufig aus dem Bereich der Natur- oder Wirtschaftswissenschaften.
Bachelor of Education (B.Ed.)
In Ergänzung zu den bisherigen Lehramtsstudiengängen mit dem Abschluss erstes Staatsexamen wird an der Universität Regensburg der Studienabschluss Bachelor of Education für die naturwissenschaftlich-mathematischen Fächerkombinationen beim Lehramt an Gymnasien angeboten.
In diesem Studiengang „Naturwissenschaftlich-mathematische Bildung“ können sich Studierende fachdidaktische, fachwissenschaftliche und erziehungswissenschaftliche Kompetenzen aneignen, die sie auf spätere Berufsfelder im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit und Bildungsforschung vorbereiten.
Ein Wechsel zwischen dem bisherigen vertieften Lehramtsstudium und dem Bachelorstudiengang ist ebenso möglich wie die Doppelimmatrikulation, welche den simultanen Erwerb von Leistungspunkten für beide Studiengänge vorsieht.
Bachelor of Laws (LL.B.)
Beim Bachelor of Laws (LL.B.) handelt es sich um den Bachelorabschluss des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Der "LL.B. Digital Law" ist interdisziplinär aufgebaut und vermittelt Grundkenntnisse in der Rechtswissenschaft und dem Fachbereich Informatik.
Master
Das Masterstudium ist ein weiterführendes Studium von ca. zwei bis vier Semestern Dauer. Voraussetzung für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Bachelor-Studiums oder ein gleichwertiger erster berufsqualifizierender Abschluss. Welche Studiengänge bzw. Bachelor-Abschlüsse als Zulassungsvoraussetzung im jeweiligen Masterstudiengang anerkannt werden, regeln die Prüfungsordnungen (externer Link, öffnet neues Fenster) (externer Link, öffnet neues Fenster). Bachelor- und Master-Studiengänge können inhaltlich aufeinander aufgebaut sein, dann erfolgt während des Masterstudiums meist eine tiefergehende wissenschaftliche Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung. Bei interdisziplinär angelegten Masterstudiengängen kann der Zugang auch über verschiedene Studienrichtungen möglich sein.
Master of Science (M.Sc.)
Master of Science (M.Sc.) sind naturwissenschaftlich oder wirtschaftswissenschaftlich orientierten Studiengänge. Man studiert nur ein Studienfach.
Master of Arts (M.A.)
Der Master of Arts (M.A.) ist ein akademischer Abschluss, der nach zumeist fünf Jahren Studium in geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern vergeben wird.
Staatsexamen (u.a. Lehramt)
Beim Staatsexamen wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben. Mit diesem Abschluss beendet man Lehramtsstudiengänge, medizinische Studiengänge, das Studium der Pharmazie und der Rechtswissenschaft. Die Regelstudienzeit beträgt je nach Studienfach zwischen sieben und zwölf Semestern. Die Ausbildungen und Prüfungen werden bundes- bzw. landesweit einheitlich geregelt. An die Studiengänge Rechtswissenschaft und Lehramt schließt sich ein Referendariat außerhalb der Hochschule an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

Studienform - Vollzeit, Teilzeit
In den meisten Fällen schreiben sich Studierende für ein Vollzeitstudium ein. Der zeitliche Umfang eines Vollzeitstudiums beträgt 40 Stunden pro Woche. Die 40 Arbeitsstunden pro Woche bestehen sowohl aus der Zeit, die man Vorlesungen und Seminaren verbringt, als auch in der notwendigen Vor- und Nachbearbeitungszeit bzw. der Lernzeit.
Das Teilzeitstudium ermöglicht es, das Studium komplett oder zum Teil mit einer geringeren zeitlichen Arbeitsbelastung pro Semester unter Verlängerung der Regelstudienzeit durchzuführen. Das Teilzeitstudium dient damit den Bedürfnissen nach individueller, flexibler Studiengestaltung und richtet sich daher insbesondere an Studierende in besonderen Lebenssituationen.
Studienziele und Studieninhalte, ihre Vermittlung (Lehrveranstaltungsangebot in struktureller und zeitlicher Hinsicht) sowie die Prüfungsmodalitäten bleiben unverändert. Sie sind im Vollzeit und Teilzeitstudium identisch.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit ist die Anzahl an Semestern, in der ein Abschluss in einem Studiengang erworben werden kann. In der Regelstudienzeit sind nicht nur Vorlesungen, Seminare etc. inbegriffen, sondern auch die Zeit, die für Praktika und Prüfungen benötigt wird. Die Regelstudienzeit ist individuell für jeden Studiengang geregelt und kann in den Prüfungsordnungen nachgelesen werden.
ECTS (European Credit Transfer System)
Das ECTS (European Credit Transfer System) ist ein Leistungspunktesystem, bei dem ein Leistungspunkt (LP) als Maßeinheit für die studentische Arbeitslast/Workload steht. Ein Studienjahr im Vollzeitstudium mit einer durchschnittlichen Arbeitslast entspricht 60 LP. Ein LP entspricht demnach einer Arbeitslast von 25-30 Stunden (Seminare, Prüfungsvorbereitung, Praktika, Hausarbeiten, Vor- und Nachbereitung...).

Zulassung
Zulassungsbeschränkung
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen vorgesehen. Diese Anzahl unterliegt bestimmten Kapazitätsberechnungen. Die Vorgaben variierten deshalb von Hochschule zu Hochschule und können sich auch an den einzelnen Hochschulen wieder ändern. Für diese Studiengänge ist eine Bewerbung erforderlich.
In der Regel erfolgt die Auswahl maßgeblich nach Abiturnote und ggf. anderen Kriterien (Tests, Interviews, gewichteten Einzelnoten etc). Bei Zentralen Verfahren findet die Bewerbung direkt über die Stiftung für Hochschulzulassung „hochschulstart.de“ statt. Daneben kann sich die Hochschule am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) deutschlandweit beteiligen. Zudem kann die Bewerbung auch direkt an der Hochschule vorgesehen sein.
Abgesehen von diesen Bewerbungsverfahren kann es bei zulassungsfreien Studiengängen auch Eignungsverfahren geben, die ganz individuelle Fristen setzen.
Einen Überblick über die Zulassungsbeschränkungen oder die Eignungsverfahren an der UR finden Sie hier XXX
Numerus clausus - NC
Manche Studiengänge unterliegen einer Zulassungsbeschränkung mit vorgegebener Anzahl an Studienplätzen. Alle Bewerber/-innen werden dann nach den Zugangskriterien gerankt. Der Wert der letzten Person, die nach Abarbeiten der Liste den Studienplatz erhält, das ist der Notenwert (NC) oder ggf. ein ermittelter Punktewert. NCs sind also keine vorgegebenen bekannten Werte, sondern ergeben sich immer als Ergebnis nach einem abgelaufenen Bewerbungsverfahren. Alte NCs können deshalb manchmal als Orientierungshilfe genutzt werden.
Einen Überblick über die Zulassungsbeschränkungen oder die NCs an der UR finden Sie hier XXX
Auswahl nach Eignungskriterien
Bei einigen Studiengängen werden die Studienplätze nach Eignungskriterien vergeben. Die Verfahren werden häufig unterschiedliche benannt.
Bei Eignungsprüfungen wird geprüft, dass die Studieninteressierten die künstlerischen oder körperlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums erfüllen (z.B. für Kunst, Musik, Sport).
Bei Eignungsfeststellungsverfahren/Eignungsfeststellungsprüfungen werden die vom Fach benannten Voraussetzungen für diesen einen speziellen Studiengang geprüft, wie z. B. bei Sprachstudiengängen.
Bei Masterstudiengängen werden meist über Eignungsverfahren die gewünschten Vorbedingungen und Kenntnisse definiert oder auch häufig neben inhaltlichen Kriterien konkrete Noten aus dem vorhergehenden Bachelorstudium gefordert.
Die Eignungsverfahren sind nicht zu verwechseln mit Einstufungstests. Dabei handelt es sich nicht um ein Auswahlverfahren, sondern nur um die Einstufung in bestimmte Sprachniveaus. Diese Einstufung dient dann zur Belegung der passenden Kurse beim Studieneinstieg. Auf die Immatrikulation in den Studiengang haben diese Tests meist keinen Einfluss.
Einen Überblick über die Zulassungsbeschränkungen bzw. die Eignungsverfahren an der UR finden Sie hier XXX
Studienbeginn
Das Studienjahr an der Universität Regensburg gliedert sich in zwei Semester: in das Winter- und das Sommersemester.
- Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März.
- Das Sommersemester dauert vom 1. April bis zum 30. September.
Jedes Semester ist aufgeteilt in die vorlesungsfreie Zeit und die Vorlesungszeit. Während der Vorlesungszeit finden die Lehrveranstaltungen statt. Anfang und Ende dieses Zeitraums variieren von Jahr zu Jahr etwas. Die vorlesungsfreie Zeit wird in der Regel für Praktika, für das Selbststudium, das Verfassen von Seminararbeiten, zur Prüfungsvorbereitung und zum Teil auch für die Prüfungen genutzt. Auch Blockseminare werden häufig in der vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Alle Angaben beruhen auf den durch die Bayerische Universitätenkonferenz bekanntgegebenenen Vorlesungszeiten (externer Link, öffnet neues Fenster).
Unterrichtssprache
Deutsch
Die meisten Studiengänge an der Universität Regensburg werden auf Deutsch unterrichtet. Dies umfasst Vorlesungen, Seminare und Prüfungen. Die Lehrmaterialien und Literatur sind größtenteils ebenfalls auf Deutsch verfasst. Ein solides Verständnis der deutschen Sprache ist daher für ein erfolgreiches Studium unerlässlich.
Englisch
Einige Studiengänge werden auf Englisch angeboten. Die Vorlesungen, Seminare und Prüfungen finden auf Englisch statt, und auch die Lehrmaterialien sind in englischer Sprache.
Deutsch/Englisch
Einige Studiengänge an der Universität Regensburg nutzen eine Kombination aus Deutsch und Englisch. Dies bedeutet, dass bestimmte Module oder Vorlesungen in deutscher Sprache und andere in englischer Sprache angeboten werden. Diese Studiengänge sind besonders geeignet für Studierende, die ihre Sprachkenntnisse in beiden Sprachen vertiefen möchten.
Weitere Sprachen
Es gibt auch Studiengänge, die in anderen Sprachen unterrichtet werden, wie z.B. Französisch, Spanisch oder Italienisch. Diese Programme sind meist auf spezifische sprachliche oder kulturelle Studien spezialisiert und bieten eine tiefgehende Ausbildung in der jeweiligen Sprache und Kultur. Vorlesungen, Seminare und Lehrmaterialien sind entsprechend in der jeweiligen Sprache.
Falls Sie weitere Fragen haben oder detailliertere Informationen zu den einzelnen Studiengängen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung des jeweiligen Fachs.
Sprachvoraussetzungen für internationale Bewerberinnen
Bewerberinnen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben (internationale Bewerberinnen), müssen vor Aufnahme des Studiums an der UR ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (externer Link, öffnet neues Fenster) nachweisen.
Diese Voraussetzung gilt für alle Bachelor und Staatsexamen Studiengänge und viele der angebotenen Masterprogramme, auch wenn nur auf Englisch gelehrt wird.