Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg wurde als ordentliches Mitglied in die Bayerische Akademie der Wissenschaften (Sektion II: Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften) aufgenommen. Diese Wahl stellt eine besondere Anerkennung seiner herausragenden wissenschaftlichen Leistungen und seines bedeutenden Beitrags zur Rechtswissenschaft dar.
„Dass ich nach einer Kindheit im Ruhrgebiet mit insgesamt mäßigen Schulleistungen kurz vor meinem 60. Geburtstag in die Bayerische Akademie der Wissenschaften aufgenommen werde, erfüllt mich mit großer Dankbarkeit für alles, was mir meine großartige Universität Regensburg in den vergangenen 22 Jahren ermöglicht hat, und mit neugieriger Vorfreude auf neue Erkenntnis“, so Kingreen selbst.
Prof. Kingreen ist das zehnte Regensburger Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Zuletzt wurde im Jahr 2016 Prof. Dr. Manfred Scheer vom Lehrstuhl für Anorganische Chemie zum ordentlichen Mitglied der renommierten Forschungseinrichtung gewählt.
„Ich gratuliere Professor Kingreen sehr herzlich zu seiner Wahl in die Bayerische Akademie der Wissenschaften. Prof. Kingreen hat sich insbesondere durch seine engagierte Mitarbeit in der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung große Anerkennung erworben. Es freut mich sehr, dass er seine außerordentliche wissenschaftliche und seine interdisziplinäre Expertise sowie seine langjährige Erfahrung im Sozial- und Gesundheitsrecht nun auch in die renommierte Arbeit der Bayerischen Akademie der Wissenschaften einbringen kann“, erklärte Universitätspräsident Prof. Dr. Udo Hebel.
Über Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, hat sich in seiner Forschung insbesondere auf das Verfassungsrecht sowie auf das Sozial- und Gesundheitsrecht spezialisiert. Er ist Verfasser von jährlich bzw. im Zwei-Jahres-Turnus erscheinenden Standardwerken zu den Grundrechten und zum Polizei- und Ordnungsrecht sowie Herausgeber eines mittlerweile in 9. Auflage erschienenen Kommentars zum Sozialgesetzbuch V und eines Handbuchs zum Infektionsschutzrecht. In weiteren Veröffentlichungen befasst er sich etwa mit den historischen Grundlagen des Verfassungsrechts, den Methoden der Verfassungsauslegung und -fortentwicklung, sowie auch rechtsvergleichend mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsschutz.
Prof. Kingreen setzt die Erkenntnisse aus seiner rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung auch in der Rechtspraxis um. Er war Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Reformkommissionen für die Weiterentwicklung im Gesundheitswesen, zuletzt in der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Diese Kommission, der Prof. Kingreen von Mai 2022 bis März 2025 angehörte, erarbeitete insgesamt 14 Stellungnahmen, die teilweise unmittelbar in die Gesetzgebungsarbeit eingeflossen sind. Prof. Kingreen war und ist darüber hinaus Prozessbevollmächtigter in mehreren prominenten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, zuletzt etwa zum Infektionsschutzgesetz 2021 und zur Wahlrechtsreform 2023.
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Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht
Universität Regensburg
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