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Historische Überlieferungsbildung

Das Universitätsarchiv Regensburg sichert das historische Erbe der Universität, indem es analoge und digitale Unterlagen systematisch erfasst, bewertet und dauerhaft aufbewahrt. Dabei werden nicht nur Dokumente aus der universitären Verwaltung übernommen, sondern auch ergänzende Bestände wie Nachlässe bedeutender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sammlungen, die das institutionelle Gedächtnis der Universität abrunden.

Was passiert mit archivierten Unterlagen? Einblick in die Abläufe

I Übernahme und Erfassung

Schriftgut und digitale Materialien werden aus den verschiedenen Einrichtungen der Universität übernommen und systematisch katalogisiert.

II Bewertung und langfristige Verwahrung

Es wird entschieden, welche Dokumente für die dauerhafte Archivierung relevant sind, während nicht archivwürdige Unterlagen nach gesetzlichen Vorgaben entsorgt werden.

III Sicherung und Erhaltung

Die Bestände werden konservatorisch betreut, um ihre langfristige Nutzung zu gewährleisten. Dies betrifft sowohl physische Dokumente als auch digitale Daten.

IV Erschließung und Nutzung

Durch strukturierte Verzeichnisse und Findmittel werden die archivierten Dokumente für Forschung und Verwaltung zugänglich gemacht.

V Auswertung und Vermittlung

Historische Materialien werden aktiv genutzt, um universitäre Geschichte zu dokumentieren, Forschung zu unterstützen und öffentliche Bildungsarbeit zu fördern.


Das Universitätsarchiv erfüllt damit eine gesetzlich festgelegte Aufgabe gemäß dem Bayerischen Archivgesetz (externer Link, öffnet neues Fenster). Insbesondere Artikel 14 hebt die Bedeutung universitärer Archive hervor und definiert sie als festen Bestandteil der Selbstverwaltung der Hochschule.

Die institutionelle Grundlage des Archivs wurde durch die Satzung des Universitätsarchivs (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei), die der Senat der Universität Regensburg am 8. Juli 2004 beschlossen hat, konkretisiert. Gemäß dieser Satzung sind alle universitären Einrichtungen – Fakultäten, Institute, Lehrstühle und Verwaltungsstellen – dazu verpflichtet, ihre nicht mehr benötigten, archivwürdigen Unterlagen dem Universitätsarchiv zur Übernahme anzubieten.

So stellt das Universitätsarchiv sicher, dass die wissenschaftliche und administrative Entwicklung der Universität Regensburg langfristig dokumentiert und für künftige Generationen zugänglich bleibt. Es dient als zentrale Informationsquelle für Forschung, Lehre und Verwaltung und trägt zur Bewahrung der akademischen Identität bei.

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