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Unser Lernangebot

Individuelle Schulungen und Workshops

Eine junge Frau mit langen braunen Haaren hält verschiedene Hefte und Dokumente in den Armen. Im Vordergrund ist der Semesterkalender der Universität Regensburg für das Wintersemester 2025/26 zu sehen.

Neben unseren Basis-Kursen bieten wir Ihnen auch individuelle Schulungen und Workshops für Mitarbeitende oder Teams an, die regelmäßig mit datenschutzrechtlichen Fragen konfrontiert sind oder wiederkehrende Probleme haben. Vorab klären wir den Bedarf und die Problemfelder, damit die Teilnehmenden künftig selbstständig datenschutzrechtliche Anfragen bearbeiten können. Die Schulungen können konkrete Alltagssituationen behandeln, wobei Teilnehmerzahl, Dauer und Ort individuell festgelegt werden. Für eine effiziente Durchführung wird die Teilnahme am Online-Basiskurs Datenschutz vorausgesetzt.

Falls Sie Interesse an einer individuellen Präsenzschulung haben, schreiben Sie gerne an dsb​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) .

FAQ

1. Wie lange müssen die Teilnahmebestätigungen aufbewahrt werden?

Für die Aufbewahrung von Teilnahmebestätigungen gibt es keine gesetzlich vorgesehene zeitliche Grenze. Als Richtwert für die Aufbewahrung können jedoch drei Jahre angesehen werden. Auch die Bescheinigungen von ausgeschiedenen Mitarbeiter:innen müssen so lange aufbewahrt werden.

2. Wer muss die Teilnahmebestätigung aufbewahren?

Verantwortlich für die Aufbewahrung und Überprüfung der Teilnahme sind die Abteilungsleiter:innen und in den übrigen Einrichtungen die Einrichtungsleitungen. Die Fakultäten und Lehrstühle organisieren dies in eigener Verantwortung. Eine Delegation ist grundsätzlich möglich.

3. Handelt sich bei dem Pflichtkurs Telearbeit um die gleichen Inhalte des Pflichtkurses zum Datenschutz und der IT-Sicherheit?

Nein, bei diesen Kursen handelt es sich nicht um dieselben Inhalte. Der Pflichtkurs Telearbeit und die Pflichtkurse zum Datenschutz und der IT-Sicherheit müssen unabhängig voneinander absolviert werden.

4. Wie erhalte ich eine Teilnahmebestätigung?

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, in dem Sie nach der Teilnahme an dem jeweiligen Kurs bei "Teilnahmebestätigung anfordern" das nebenstehende Kästchen markieren. Anschließend erhalten Sie per E-Mail Ihre personalisierte Teilnahmebestätigung (PDF).

5. Warum ist die Teilnahme an der Datenschutzschulung verpflichtend?

Die Universität Regensburg ist als datenschutzrechtlich Verantwortliche gesetzlich dazu verpflichtet, alle Personen, die in ihrem Verantwortungsbereich personenbezogene Daten verarbeiten, regelmäßig zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen und zum Datengeheimnis zu belehren.

6. Wer muss an der Schulung teilnehmen?

Alle Personen, die im Verantwortungsbereich der Universität Regensburg personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu zählen:

  • Professor:innen
  • Lehrbeauftragte nur, wenn sie im Verantwortungsbereich der Universität Regensburg personenbezogene Daten verarbeiten
  • Wissenschaftliches Personal
  • Wissenschaftsstützendes Personal der Universität Regensburg, das in seinem Verantwortungsbereich mit personenbeziehbaren Daten arbeitet. Darunter fallen bspw. auch alle SHK, WHK und Sekretär:innen, etc. 

7. Muss ich die Videos und die PPT anschauen, um die Teilnahmebestätigung am Ende zu erhalten?

Nein, es ist ein Angebot von uns an Sie. Sie haben die Wahl, ob Sie die Videos und die PPT ansehen oder nur eines der beiden. Inhaltlich gibt es keine Unterschiede.

8. Muss ich die Tests machen, um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten?

Nein, die Tests werden nur optional angeboten.

9. Wo finde ich weitere Informationen zum Datenschutz und der IT-Sicherheit?

10. Gibt es Kurse für englischsprachige Mitarbeitende?

Ja, es gibt für den Datenschutz und die IT-Sicherheit Kurse auf Englisch:
Datenschutz: basic-course data protection (externer Link, öffnet neues Fenster)
IT-Sicherheit: basic-course it security (externer Link, öffnet neues Fenster)

11. Wo finde ich weitere Informationen zur Speicherdauer von Daten?

Hinsichtlich der Speicherdauer von personenbezogenen Daten können Sie auch auf den Regensburger Fristenkatalog (externer Link, öffnet neues Fenster) zurückgreifen. Dort sind Fristen für die Aufbewahrung von verschiedenen Dokumenten und Daten gelistet. Für fachspezifische Normen für die Aufbewahrung von Daten kann auch gerne bei Stellen wie bspw. dem Prüfungsamt nachgefragt werden.

12. Wann muss bei der Veröffentlichung von Daten auf der UR-Webseite eine Einwilligungserklärung eingeholt werden?

Eine Einwilligungserklärung muss dann eingeholt werden, wenn Sie Daten wie bspw. Fotos von Mitarbeitenden oder Studierenden auf die Webseite stellten wollen. Ein Muster finden Sie unter dem Punkt Datenschutzerklärung.

Bei Daten wie dem Namen, der dienstlichen Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse ist das Einholen einer Einwilligung nicht erforderlich, da dies im Rahmen der Erfüllung des Arbeitsverhältnisses erfolgt.

13. Wenn bereits eine Datenschutz- oder IT-Sicherheitsschulung am UKR absolviert wurde, muss dann dennoch die Schulung der UR absolviert werden?

Nein. UKR und UR erkennen ihre Basisschulungen gegenseitig an. Alle wesentlichen Inhalte sind adäquat abgebildet. Bitte bewahren Sie Ihre jeweilige Teilnahmebescheinigung auf, so dass Sie die Teilnahme auf Verlangen nachweisen können. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Schulungen regelmäßig zu wiederholen sind. Es gilt der Turnus an der Einrichtung, an der die Schulung absolviert wurde.

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