Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das grundsätzlich auf einer ärztlichen Untersuchung beruht, die am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit erfolgt ist.
--> Beim jeweiligen Sekretariat des Prüfungsfaches krank melden
--> Attest mit Antragsformular beim Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin abgeben
! Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit stellen!
(siehe Merkblatt und ANTRAG)
Antragsformular (siehe letzte Seite)