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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Ein Antrag auf Anrechnung von früheren Studien- und Prüfungsleistungen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach (Wieder-)Aufnahme des Studiums an der Universität Regensburg gestellt werden. Mit dem Antritt der zu ersetzenden Prüfung ist die Anrechnung ausgeschlossen.

Für die Anrechnung von vollständig erbrachten Leistungen in Form ganzer Scheine gilt § 12 ÄApprO (externer Link, öffnet neues Fenster). Zur Ausstellung von Teiläquivalenzen wenden Sie sich bitte an die/den jeweilige/n Fachvertreter*in der Lehrveranstaltungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).

Die Anerkennungsunterlagen (Bescheid Landesprüfungsamt, Teiläquivalenzbescheinigungen, Leistungsnachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung) müssen im Original beim Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin eingereicht werden. Leistungsnachweise müssen von der vorherigen Studieneinrichtung unterschrieben und gestempelt sein oder einen gültigen Verifizierungscode zur Überprüfung der Echtheit enthalten. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur bei vorherigem Medizinstudium vorzulegen.

Verfahrensweise zur Anerkennung von Leistungen:

  1. Lassen Sie sich von dem oder der Fachvertreter*in die Gleichwertigkeit der Leistung bestätigen.
  2. Für die Anerkennung ganzer Scheine senden Sie Ihre Unterlagen an die zuständige Stelle gemäß § 12 Abs. 4 ÄApprO.
  3. Füllen Sie den “Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” aus. Bitte beachten Sie die Hinweise im Antrag.
  4. Geben Sie den Antrag zusammen mit Ihren Bescheinigungen (Bescheid Landesprüfungsamt, Teiläquivalenzbescheinigungen, Leistungsnachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung) beim Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin ab.
  5. Ihr Antrag wird zur Genehmigung an den Prüfungsausschussvorsitzenden weitergeleitet.
  6. Anschließend werden die Anerkennungen in FlexNow verbucht.

Antrag Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Anmeldung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen

Eine Anmeldung in FlexNow ist zu allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen (z.B. Klausuren, Kurse, Seminare, …) der Fakultät erforderlich. Auch Wiederholungsprüfungen müssen durch die Studierenden selbst in FlexNow angemeldet werden.

Die Teilnahme an einer Klausur/Prüfung ist nur mit einer Anmeldung in FlexNow möglich!

An- und Abmeldungen in FlexNow sind nur innerhalb der An-/Abmeldefrist möglich. Die Abmeldefrist endet drei Werktage vor Beginn der Prüfung.

Falls die Anmeldung in FlexNow nicht funktioniert, wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an die Studiengangskoordinatorinnen oder das Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin.

Nach Ende des Anmeldezeitraums ist keine nachträgliche Anmeldung mehr möglich!

Hier finden Sie eine Aufstellung der Fächer (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei), für die Sie sich im vorklinischen Teil Ihres Studiums in FlexNow anmelden müssen.

Den Klausurenplan des aktuellen Semesters finden Sie auf der Homepage der Studiengangskoordination.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung für FlexNow.


BAföG

Den für das BAföG-Amt benötigten Leistungsnachweis können Sie sich über FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) erstellen.

Ansprechpartner in der Vorklinik für die Unterzeichnung der BAföG-Unterlagen ist Professor Dr. Ralph Witzgall.


Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit

So gehen Sie vor, wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können.

  1. Füllen Sie den “Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit” aus.
  2. Fügen Sie Ihr ärztliches Attest (im Original) an. Die Anforderungen an ein ärztliches Attest finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall.
  3. Senden Sie den Antrag postalisch (nicht per E-Mail oder Fax) an das Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin.

Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Informationen der Universität zu krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).


Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung

Eine Beurlaubung muss in der Studierendenkanzlei beantragt werden. 

Prüfungsleistungen während der Beurlaubung

Während der Beurlaubung können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist möglich. 

Bitte beachten Sie, dass Sie Wiederholungsversuche von Prüfungen nicht selbst in FlexNow anmelden können, sondern die Anmeldung über das Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin erfolgen muss.

Wiederholungsfristen

Die Wiederholungsfristen werden durch Exmatrikulation und Beurlaubung nicht unterbrochen, es sei denn die Beurlaubung erfolgt innerhalb der ersten vier Semester.

Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen können, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverlängerung beim Prüfungssekretariat stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten. 

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie bei der Studierendenkanzlei.


Leistungsnachweis/Notenausdruck

Sie können sich einen Leistungsnachweis/Notenausdruck über alle Ihre bisher abgelegten Leistungen im Studium selbst in FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) erstellen.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung für FlexNow.


Physikumsanmeldung

Die Anmeldung zum Physikum erfolgt beim Prüfungsamt Humanmedizin an der Uniklinik. Bitte beachten Sie, dass Sie gleichzeitig eine Anmeldung zum Physikum in FlexNow vornehmen müssen, da sonst keine Gesamtbescheinigung Ihrer Leistungen erstellt werden kann. Der Anmeldeschluss in FlexNow ist für das Sommersemester immer der 10.06. und für das Wintersemester der 10.01.. Auch als Wiederholer müssen Sie sich für den nächsten Prüfungszeitraum in FlexNow anmelden.

Hinweise zur Anmeldung des Physikums finden Sie auf der Homepage der Studiengangskoordination und beim Prüfungsamt Humanmedizin (externer Link, öffnet neues Fenster) der Uniklinik.


Wahlfach

Bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist ein Wahlfach abzuleisten. Die Leistungen im Wahlfach werden benotet.

Eine Auflistung der Wahlfächer finden Sie auf der Homepage der Studiengangskoordination.


Wichtiger Hinweis für Studienanfänger ab dem WiSe 2021/22

Bitte beachten Sie, dass bei Ihnen alle in § 16 der Prüfungs- und Studienordnung angegeben Wiederholungsmöglichkeiten und Fristen von Prüfungen konsequent umgesetzt werden. Lesen Sie die Prüfungs- und Studienordnung daher sorgfältig durch!

Insbesondere wird nochmals darauf hingewiesen, dass Abschlussprüfungen zum theoretischen Teil einer praktischen Übung oder eines Kurses innerhalb von vier Semestern, von Beginn des Praktikums an gerechnet, erfolgreich abgelegt werden müssen.

Studierenden mit Studienbeginn im WiSe 2021/22 wurde im WiSe 2021/22 ein Corona-Freisemester gewährt. Bei diesen Studierenden verlängert sich daher die Vier-Semester-Frist für Prüfungen, die im WiSe 2021/22 erstmals angetreten werden konnten, um ein Semester. Bei allen anderen Prüfungen oder einem Studienbeginn nach dem WiSe 2021/22 findet die Vier-Semester-Regel konsequent Anwendung.


Wiederholungsprüfungen

Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig! (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG (externer Link, öffnet neues Fenster) - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)



Kontakt

Postanschrift

Universität Regensburg
Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin
93040 Regensburg


Sprechzeiten

während der Vorlesungszeit:

Mo. - Do. von 08:30 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

während der vorlesungsfreien Zeit:

Di. - Do. von 09:00 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

Lageplan (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

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