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Bewerbung

  • Informieren Sie sich über unsere Teilnahmebedingungen sowie über mögliche Fächer und Lehrveranstaltungen für das Frühstudium.
  • Nachdem Sie sich für ein Fach entschieden haben, füllen sie gemeinsam mit Ihrer Schule das Bewerbungsformular aus. Wenn Sie minderjährig sind, benötigen Sie auch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
  • Zur Bewerbung gehören bei der Erstbewerbung ein Lebenslauf, Motivationsschreiben, aktuelles Zeugnis und die Erklärung zur Nutzung der IT-Dienste der Universität Regensburg. Bei einer Wiederbewerbung können Sie auf den Lebenslauf und das Motivationsschreiben verzichten.
  • Die Schule leitet das Bewerbungsformular per Email an die Geschäftsführung des Frühstudiums weiter (fruehstudium​(at)​ur.de). 
  • Bewerbungsfrist ist für das Wintersemester der 30. September, für das Sommersemester der 15. März.
  • Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an fruehstudium​(at)​ur.de 

    Bewerbungsformular 

Teilnahmebedinungen

Gesetzliche Grundlage

Das Frühstudium ist im bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 05. August 2022 geregelt (Art. 77.7 (externer Link, öffnet neues Fenster)). Regelungen zur Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen sind im BayHIG, Art. 86.1 (externer Link, öffnet neues Fenster) zu finden.

Entscheidung über Teilnahme

Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Frühstudium und die Auswahl der Lehrveranstaltungen entscheiden die Schule und die Universität Regensburg.

Beurlaubung

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter beurlaubt die Schülerin bzw. den Schüler für den Besuch der Universitätsveranstaltungen vom Schulunterricht. Der Besuch der Veranstaltungen an der Universität Regensburg ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule. Schülerinnen und Schüler, die am Frühstudium teilnehmen, werden nicht als Studierende immatrikuliert, sondern erhalten einen Sonderstatus.

Krankheitsfall

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den Universitätsveranstaltungen in der gleichen Weise wie am Schulunterricht regelmäßig teilzunehmen, d.h. zum Beispiel sich im Krankheitsfall in der Schule krank zu melden.

Unterricht und Leistungsnachweise

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den eventuell an der Schule ausfallenden Unterricht selbstständig nachzuarbeiten und alle von der Schule geforderten Leistungsnachweise unabhängig von ihrer Teilnahme am Frühstudium zu erbringen. Einzelheiten sind mit der jeweiligen Fachlehrerin bzw. mit dem jeweiligen Fachlehrer an der Schule abzustimmen.

Verschlechterung schulischer Leistungen

Falls sich eine Verschlechterung schulischer Leistungen in den Zeugnissen und insbesondere im Abiturzeugnis zeigt, sind hierfür weder die Schule noch die Universität Regensburg verantwortlich. Schülerinnen und Schüler sowie die Verantwortlichen der Schulaufsicht, der Universität und der Schule können die Teilnahme beenden, wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen negativ verändern.

Organisation

Die Organisation der Teilnahme am Frühstudium obliegt ausschließlich der Schülerin bzw. dem Schüler. Die Schülerin bzw. der Schüler ist verpflichtet, der Schule und der Universität Regensburg eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme (d.h. vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters) schriftlich mitzuteilen. 

Keine Studienbeiträge

Studienbeiträge werden von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Frühstudium nicht erhoben.

Fahrtkostenzuschuss

Schülerinnen und Schüler mit einem besonders weiten Anfahrtsweg können in Einzelfällen einen Fahrtkostenzuschuss aus Fördermitteln erhalten. Der Fahrtkostenzuschuss ist von der Schülerin bzw. dem Schüler am Ende der Vorlesungszeit für das aktuelle Semester schriftlich zu beantragen. Bitte die Bahn-/Bustickets beifügen. Der Antrag für das Wintersemester sollte spätestens bis zum 01.03., für das Sommersemester bis zum 01.09. des jeweiligen Jahres bei der Geschäftsführung des Frühstudiums eingereicht werden.

Fahrtkostenzuschuss (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Richtlinien für einen Fahrtkostenzuschuss (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

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